Die Unterhosenpflicht in Thailand taucht seit Jahren auf Listen mit skurrilen Gesetzen auf, meist zwischen Kaugummi und Geldscheinen und fast immer ohne Paragraphen. Ich wollte es genauer wissen und habe dort angefangen, wo Thailands Polizei nachweislich eingreift. Im Juli und im September 2025 traf es zwei ausländische Männer, den einen in Hat Yai, den anderen in Phuket.
Nackt am Steuer: Der Fall Hat Yai im Juli 2025
Im Juli 2025 fuhr ein 56 Jahre alter Japaner nackt durch Hat Yai in der Südprovinz Songkhla. Videos davon liefen durch die sozialen Medien, die öffentliche Empörung war groß, und die Touristenpolizei von Hat Yai identifizierte den Mann. Er räumte die Fahrt ein und entschuldigte sich.
Angeklagt wurde er nach Paragraph 388 des Strafgesetzbuchs, verhängt wurde die Höchststrafe von 5.000 Baht, rund 130 Euro. Ein echter Fall mit echtem Paragraphen und echter Strafe, und er endete mit einer öffentlichen Entschuldigung des Mannes.
Pickup-Video in Phuket: Bis 5.000 Baht Bußgeld für Touristen
Im September 2025 machte in Thailand ein 15 Sekunden langes Video die Runde, das einen Russen und eine 42 Jahre alte Thailänderin nackt auf der Ladefläche eines fahrenden Pickups in Phuket zeigt. Die Frau gab der Polizei zu Protokoll, sie habe 1.000 Baht dafür erhalten. Der Mann gilt als Ersteller von Erwachseneninhalten und wurde festgenommen.
Phukets Touristenpolizei nannte für obszöne Handlungen in der Öffentlichkeit eine Strafe von bis zu 5.000 Baht. Thailändische Nutzer forderten in Kommentaren sofortige Ausweisung und lebenslange Sperre. Das sind Stimmen aus dem Netz und kein Gesetz, und ich halte die beiden Dinge ungern für dasselbe.
Songkran in Bangkok: Wo Freizügigkeit und Puder strafbar werden
Zu Songkran 2024 erinnerte die thailändische Polizei daran, dass Nacktheit oder übermäßig freizügige Kleidung beim Wasserfest nach Paragraph 388 mit bis zu 5.000 Baht geahndet werden kann. Dieselbe Obergrenze nannte sie für ein zweites Ärgernis des Festes, und das hat mit Kleidung nichts zu tun.
Gemeint ist das Einschmieren fremder Gesichter mit Puder ohne Zustimmung. Dafür greift Paragraph 397 gegen Belästigung, ebenfalls mit einer Geldstrafe bis 5.000 Baht, und die Polizei führte es unter den Dingen auf, die man beim Fest besser lässt, auch wenn es nach Spaß aussieht.
Zwei Koreaner im April 2024: Ausgereist vor der Anklage
Beim Songkran 2024 filmte jemand in der Soi Ratchadaphisek 4 in Bangkok zwei Männer bei einer sexuellen Handlung mitten in der Öffentlichkeit, das Video verbreitete sich, und ein Sicherheitsmann schritt ein. Die Polizei von Huai Khwang ermittelte, stellte fest, dass es sich um zwei Koreaner handelte, und wollte sie nach Paragraph 388 belangen.
Daraus wurde nichts: Die Einwanderungspolizei bestätigte am 16. April, dass beide Thailand bereits verlassen hatten. Oha. Die 5.000 Baht blieben ungezahlt, und wie es mit einer Wiedereinreise aussähe, steht in keinem der Berichte, die ich gefunden habe.
Mehr als 5.000 Baht: Belästigung und Computer Crime Act
Bei 5.000 Baht muss es nicht bleiben. Wo aus Belästigung ein sexueller Übergriff wird, kommt Paragraph 278 ins Spiel, und der sieht bis zu zehn Jahre Haft oder bis zu 200.000 Baht Geldstrafe vor. Hier geht es um das Verhalten gegenüber anderen Menschen, nicht um das eigene Auftreten.
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Dazu kommt das Netz. In Phuket nannte die Polizei den Computer Crime Act, das thailändische Gesetz gegen Computerkriminalität, ausdrücklich als zusätzlichen Straftatbestand, falls das Video mit Gewinnabsicht verbreitet wurde. Aus einem Handyvideo kann so ein zweites Verfahren werden, dessen Strafen ich hier nicht beziffere, weil mir dafür aktuelle Quellen fehlen.
Unterhosenpflicht in Thailand: Was Reiselisten behaupten
Rough Guides schreibt, es sei in Thailand tatsächlich verboten, das Haus ohne Unterwäsche zu verlassen, räumt aber ein, dass es kaum durchgesetzt werde. Auf derselben Liste stehen Siamkatzen und ein angeblich verbotenes Treten auf Geldscheine, und der Satz klingt so selbstverständlich, dass kaum jemand nach dem Paragraphen fragt.
Eine andere Seite widerspricht ausdrücklich: Die Pflicht sei ein Mythos, eine Vorschrift, die in der Öffentlichkeit Unterwäsche verlange, gebe es nicht. Zwei Seiten, zwei Behauptungen, und ich wollte den Text sehen, auf den sich beide beziehen müssten.
Paragraph 388: Der Wortlaut, auf den sich alle berufen
Kurz gefasst steht da Folgendes: Wer vor den Augen der Öffentlichkeit etwas tut, wofür man sich schämen muss, indem er nackt ist, den Körper entblößt oder sich anderweitig obszön verhält, zahlt bis zu 5.000 Baht. Im Thai heißt das „khai na“, wörtlich das Gesicht verkaufen, gemeint ist eine Handlung, die einen vor allen anderen blamiert.
Früher lag die Obergrenze bei 500 Baht, ältere Fassungen im Netz nennen noch diese Zahl. Angehoben wurde sie durch die Änderung des Strafgesetzbuchs von 2015. Seither sind es bis zu 5.000 Baht, rund 130 Euro, und es handelt sich um eine Geldstrafe, nicht um Haft.
Kleiderordnung in Thailand: Schultern, Knie und der Große Palast
Kleidervorschriften gibt es in Thailand nachweislich in den Tempeln. Schultern und Knie sollen bedeckt sein, so schreiben es Reise- und Tourismusseiten fast einhellig, die Regeln schwanken von Tempel zu Tempel, und am strengsten wird nach diesen Angaben im Großen Palast mit dem Wat Phra Kaeo kontrolliert.
Soweit ich sehe, sind das Hausregeln der Tempel und kein Paragraph des Strafgesetzbuchs. Wer falsch angezogen kommt, soll sich nach Angaben von Tourismusseiten etwas leihen oder kaufen: Am Großen Palast gibt es einen Verleihstand nahe dem Eingang, am Wat Arun Sarongs direkt am Eingang.
Ohne Unterwäsche unterwegs: Wann Thailands Polizei eingreift
Ich lese den Paragraphen so: Strafbar ist das Zeigen, nicht das Weglassen. Wer unter einer blickdichten Hose nichts trägt, entblößt nichts, und wo nichts entblößt wird, hat Paragraph 388 keinen Angriffspunkt. Ein Urteil, das allein wegen fehlender Unterwäsche eine Strafe verhängt hätte, habe ich nicht gefunden.
Anders sieht es aus, wenn die Kleidung versagt. Ein dünner Stoff oder ein Rock, der unglücklich hochrutscht, kann Entblößung bedeuten, und dann zählt der Einzelfall, nicht die Wäsche. Wie die Behörden das im Einzelfall handhaben, kann ich aus dem Gesetzestext nicht ablesen, hier bleibt es bei meiner Lesart.
Eine Zeitung aus Bangladesch: Die älteste Spur zur Unterhosenpflicht
Die älteste Fundstelle, die ich gefunden habe, ist eine Rubrik der Zeitung The Daily Star aus Bangladesch vom 1. November 2008 mit dem Titel „Intriguing Laws“. Unterwäsche, Hemd am Steuer und Kaugummi stehen dort in einer Reihe, als Quelle ist nur eine alte Geocities-Seite angegeben, ein Anbieter kostenloser Homepages aus den Anfangstagen des Internets.
Seit Jahren taucht die Behauptung auf immer neuen Listen auf, und kein Paragraph wird dabei je genannt. Ein Gesetz, das nie durchgesetzt und nie zitiert wird, ist keines, sondern eine Anekdote mit Stempel. Eingepackt wird die Unterwäsche trotzdem, aus Gewohnheit und nicht aus Rechtsgründen.
Redaktionelle Hinweise
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Die Angaben zu den Paragraphen 388, 397 und 278 beruhen auf dem Gesetzestext und auf Pressemeldungen von Juli und September 2025 sowie, für Songkran, von April 2024. Dass keine Unterwäschepflicht existiert, ist die Einschätzung der Redaktion nach Durchsicht von Gesetzestext und Berichten, ein Gerichtsurteil dazu liegt uns nicht vor. Wie Polizei und Gerichte einzelne Fälle von Entblößung beurteilen, kann im Einzelfall abweichen.

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