Warum manche Expats Thailand vor sechs Monaten verlassen

Das Visum läuft noch, trotzdem verlassen manche Expats das Land schon früh. Ein Datum im Kalender entscheidet darüber. Warum, zeigt sich erst bei den Überweisungen.

Warum manche Expats Thailand vor sechs Monaten verlassen
KI generiertes Symbolbild

Manche Expats verlassen Thailand schon nach wenigen Monaten, obwohl ihr Visum noch lange läuft. Den Ausschlag gibt eine Zahl, die sich Tag für Tag im Kalender ansammelt und über Geld auf dem Konto entscheidet. Betroffen sind vor allem Rentner, die regelmäßig Geld aus Europa auf ihr Thai-Konto überweisen. Wer die Zahl nicht kennt, stolpert erst später darüber. Wer sie kennt, plant seine Flüge danach.

Was Expats im Kalender nachzählen

Manche Expats zählen die Tage im Land mit. Sie sammeln Stempel im Reisepass, notieren Flugdaten und führen einen eigenen Kalender. Eine Visumsfrist treibt sie dabei nicht an, die läuft nach anderen Regeln. Die Zählung betrifft vor allem das Konto, nicht die Aufenthaltserlaubnis.

Hinter der Zählung steckt eine Grenze im Thai-Recht. Sie hängt allein an der Aufenthaltsdauer, nicht an Visum, Nationalität oder Wohnort. Wer die Grenze überschreitet, ändert seinen Status. Er gilt dann für das ganze Kalenderjahr anders als zuvor.

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Die 180-Tage-Regel: Wann wird man steuerpflichtig

Als Einwohner im Sinne des Steuerrechts gilt, wer sich innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhält. Die Tage müssen nicht zusammenhängen, mehrere Aufenthalte werden addiert. Grundlage ist Section 41 des Thai Revenue Code. Steuerjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.[1]

Wer 179 Tage oder weniger bleibt, ist in diesem Jahr steuerlich nicht ansässig. Der Status wird jedes Jahr neu bestimmt, aus dem Vorjahr wird nichts mitgenommen. Die Regel gilt landesweit, in Pattaya ebenso wie auf Phuket. Wer genau 180 Tage bleibt, gilt bereits als ansässig.

Welche Einkünfte Thailand besteuert

Thailand besteuert steuerlich Ansässige auf Einkünfte aus dem Ausland, sobald sie ins Land gebracht werden. Seit der Regeländerung zum 1. Januar vor knapp drei Jahren gilt das unabhängig davon, in welchem Jahr das Geld entstanden ist. Maßgeblich ist das Jahr der Überweisung. Der Empfänger muss im Jahr der Entstehung und im Jahr der Überweisung ansässig gewesen sein.[2]

Einkünfte aus der Zeit vor der Änderung bleiben steuerfrei, ebenso Ersparnisse aus Jahren ohne Ansässigkeit. Eine geplante Erleichterung für Überweisungen im Jahr der Entstehung oder im Folgejahr ist bisher nur ein Entwurf. Sie wurde im Royal Gazette nicht veröffentlicht und gilt deshalb nicht. Maßgeblich bleiben die bestehenden Anweisungen des Revenue Department.[3]

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Konkrete Berechnung: So viel Steuer fällt an

Ein alleinstehender Rentner unter 65 überweist monatlich 1.000 Euro. Bei einem Kurs von rund 38 Baht sind das 456.000 Baht im Jahr.[9] Bei Renten zieht Thailand die Hälfte ab, höchstens 100.000 Baht, dazu kommen 60.000 Baht persönlicher Freibetrag.[5] Es bleiben 296.000 Baht. Die ersten 150.000 Baht sind steuerfrei, auf die restlichen 146.000 Baht fallen fünf Prozent an. Das sind 7.300 Baht, rund 190 Euro.[4]

Ist der Rentner verheiratet und die Ehefrau ohne eigenes Einkommen, kommen weitere 60.000 Baht Freibetrag hinzu. Das zu versteuernde Einkommen sinkt auf 236.000 Baht, die Steuer auf 4.300 Baht, rund 113 Euro. Ab 65 Jahren gilt zusätzlich ein Freibetrag von 190.000 Baht. Dann bleibt in beiden Fällen keine Steuer übrig, die Erklärung bleibt trotzdem Pflicht.[5]

Steuererklärung: Auch bei null Baht Pflicht

Die Pflicht zur Steuererklärung ist von der Zahlung getrennt. Sie beginnt bei einem Jahreseinkommen, das je nach Einkunftsart und Familienstand zwischen 60.000 und 220.000 Baht liegt. Das Rechenbeispiel oben liegt klar darüber. Wer mehr als diese Schwelle einnimmt, muss erklären, auch wenn nach allen Abzügen nichts zu zahlen ist.[1]

Die Erklärung ist bis Ende März des Folgejahres abzugeben. Wer sie unterlässt, riskiert Zuschläge. Außerdem darf das Revenue Department das Einkommen dann selbst schätzen und danach Steuer festsetzen. Eine Schätzung fällt selten zugunsten des Steuerpflichtigen aus, weil Abzüge und Freibeträge ohne Angaben nicht berücksichtigt werden.

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Doppelbesteuerungsabkommen schützt vor doppelter Belastung

Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein eigenes Abkommen mit Thailand. Es legt fest, welcher Staat welche Einkunftsart besteuern darf. Im deutschen Abkommen darf Thailand nach Artikel 18 Absatz 1 private Renten und die gesetzliche Rente besteuern. Für Beamtenpensionen aus öffentlichen Kassen gilt eine Sonderregel.[6]

Das Abkommen verhindert, dass dieselbe Einnahme in beiden Ländern voll besteuert wird. Es nimmt aber niemandem die Erklärung in Thailand ab. Österreich und die Schweiz regeln Pensionen und Pensionskassen in anderen Artikeln mit anderen Folgen. Wer Bezüge aus mehreren Ländern erhält, prüft deshalb jede Einkunftsart einzeln.

Steuer-ID beantragen: Diese Dokumente sind nötig

Wer erklärungspflichtig ist, braucht eine Steuernummer des Revenue Department. Sie wird beim zuständigen Revenue Office beantragt und kostet nichts. In der Regel verlangt das Büro den Reisepass, die Seite mit dem Visum und einen Adressnachweis, der zur TM30-Meldung passen muss. Die Frist beträgt 60 Tage ab dem ersten steuerpflichtigen Einkommen.[8]

Wer eine Thai-ID-Karte besitzt, kann dort oft die 13-stellige Nummer als Steuernummer nutzen. Nicht jedes Büro handhabt das gleich, manche vergeben eine eigene Nummer. Unterlagen in englischer oder thailändischer Sprache werden angenommen. Vorab gibt das Call Center des Revenue Department unter der Nummer 1161 Auskunft.

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Handlungsempfehlungen für betroffene Expats

Wer sich der Grenze nähert, zählt die Tage im Kalenderjahr selbst mit, etwa anhand der Stempel im Reisepass und der Flugbuchungen. Das Ziel sind höchstens 179 Tage, mit einem Puffer für Flugverspätungen. Eine Ausreise setzt den Zähler nicht zurück. Erst der Jahreswechsel beginnt die Zählung neu.

Wer ohnehin länger bleibt, überweist Geld bewusst und hebt die Belege auf. Nachweise über Rentenzahlungen und Zeiträume erleichtern die Erklärung. Gesetze und Anweisungen ändern sich, deshalb lohnt sich vor größeren Überweisungen ein Blick auf den aktuellen Stand beim Revenue Department.

LTR-Visum: Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte

Das Long-Term-Resident-Visum der Investitionsbehörde BOI sieht für seine Inhaber eine Steuerbefreiung für Einkünfte aus dem Ausland vor. Für Rentner ab 50 Jahren gibt es die Kategorie Wealthy Pensioner. Sie verlangt ein passives Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar im Jahr, etwa aus Rente, Mieten oder Zinsen.[7]

Bei 40.000 bis 80.000 US-Dollar sind zusätzlich 250.000 US-Dollar Investition in Thailand nötig. Dazu kommt ein Krankenversicherungsschutz von mindestens 50.000 US-Dollar oder eine der alternativen Sicherheiten der BOI. Wer diese Hürden nicht erfüllt, bleibt bei der Jahresverlängerung und den Steuerregeln aus diesem Artikel.

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Redaktionelle Hinweise

Lesen Sie auch: Warum heißt es immer, Pattaya sei am Ende?

Stand ist Mitte Oktober: Die geplante Erleichterung für Auslandseinkünfte ist nur ein Entwurf und kann sich jederzeit ändern. Die Rechenbeispiele nehmen an, dass die Rente als Einkommen aus Anstellung nach Section 40 Absatz 1 gilt und die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat. Die Revenue Offices handhaben Steuernummer und Unterlagen nicht einheitlich.

  1. Section 41 des Revenue Code: Wer insgesamt 180 Tage oder länger in einem Steuerjahr in Thailand bleibt, gilt als Einwohner. Steuerjahr ist das Kalenderjahr (Section 39). Erklärungspflicht und Schwellen stehen in Section 56, die Frist ist Ende März. Revenue Department: Revenue Code, Section 38 bis 64 ↩
  2. Auslandseinkünfte, die ein steuerlich Ansässiger ab dem Stichtag erzielt, sind im Jahr der Einfuhr steuerpflichtig. Ersparnisse aus Jahren ohne Ansässigkeit sind es nicht. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: Memo Taxation in Thailand, Mai ↩
  3. Die Erleichterung für Überweisungen im Jahr der Entstehung oder im Folgejahr war am 19. Oktober nicht im Royal Gazette veröffentlicht. ThaiLawOnline: Thailand Foreign Income Tax: What Actually Applies ↩
  4. Steuerstaffel: bis 150.000 Baht Nettoeinkommen frei, bis 300.000 Baht fünf Prozent. PwC Worldwide Tax Summaries: Thailand, Taxes on personal income ↩
  5. Abzug bei Einkünften aus Anstellung 50 Prozent, höchstens 100.000 Baht; persönlicher Freibetrag und Ehegattenfreibetrag je 60.000 Baht: UnionSPACE, Personal Income Tax. Freibetrag ab 65 Jahren, 190.000 Baht: Thailand Starter Kit, Tax Calculator ↩
  6. Abkommen zwischen Deutschland und Thailand vom 10. Juli 1967: Bundestag, Drucksache V/2629. Zuweisung der Ruhegehälter in Artikel 18: NWB, DBA-Kommentar ↩
  7. Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte, Kategorie Wealthy Pensioner ab 50 Jahren mit mindestens 80.000 US-Dollar passivem Einkommen: Board of Investment, LTR Visa ↩
  8. Steuernummer für Ausländer: Reisepass, Visum, Adressnachweis passend zur TM30-Meldung, Frist 60 Tage, kostenlos. Expat Tax Thailand, Expatica. Unterlagen auf Englisch oder Thai: Schweizer Botschaft, FAQ Steuern Thailand ↩
  9. Wechselkurs rund 38 Baht je Euro: OFX, EUR to THB ↩

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