Werner und das TM30: Ein Flug zu viel

Ein Flug nach Deutschland, ein unerreichbarer Vermieter — und vier Wochen später ein Brief von der Immigration. Wie Werner 1.600 Baht verlor.

Werner und das TM30: Ein Flug zu viel
Gemini AI

Werner G., 68 Jahre, Rentner aus Freiburg, sitzt auf einem blauen Plastikstuhl und starrt auf die Nummer in seiner Hand. 347. Oben an der Tafel leuchtet 291. Er rechnet kurz nach. Seufzt. Nimmt einen Schluck aus seiner Wasserflasche, die er zum Glück eingesteckt hat. Die Immigration in Chiang Mai um halb zehn morgens ist kein Ort für spontane Besuche.

Dabei war er nie jemand, der Ärger sucht. Vier Jahre in Thailand, immer pünktlich zur 90-Tage-Meldung, Visum jedes Jahr ordentlich verlängert. Und trotzdem hält er jetzt einen Brief in der Hand, der ihn auffordert, persönlich zu erscheinen. Wegen einer Adresse. Seiner eigenen Adresse.

Die Reise, die alles ausgelöst hat

Drei Wochen zuvor war Werner für zehn Tage nach Deutschland geflogen. Verwandtschaftsbesuch, alter Freund zum 70. Geburtstag, das übliche. Rückflug Bangkok, Anschluss nach Chiang Mai, abends müde in die Wohnung. Sektion 38 des thailändischen Einwanderungsgesetzes verpflichtet jeden Vermieter, jedes Hotel, jeden Hausverwalter dazu: Ankunft eines Ausländers melden, innerhalb von 24 Stunden, beim zuständigen Immigrationsbüro. Hotels tun das automatisch. Vermieter von Privatwohnungen — theoretisch auch.

Was Werner nicht wusste: Nach einer Auslandsreise muss der Vermieter der Hauptwohnadresse nach der Rückkehr des Mieters eine neue TM30-Meldung einreichen — unabhängig davon, ob der Ausländer dort schon jahrelang gemeldet ist. Khun Somchai, sein Vermieter, war an jenem Sonntag beim Familientreffen. Keine große Sache, dachte Werner. Dienstag hat er ihn dann erreicht. Donnerstag hat Somchai die Meldung online nachgereicht. Zu spät: Die 24-Stunden-Frist war längst verstrichen. Vier Wochen später kam der Brief.

Was das TM30 ist — und wo es wirklich zwickt

Das TM30 ist ein Meldeformular. Nicht mehr, nicht weniger. Es informiert die Behörden darüber, wo ein Ausländer schläft. Zuständig ist gesetzlich der Vermieter — nicht der Mieter. Seit einer Regeländerung im Juni 2020 gilt außerdem: Wer innerhalb Thailands verreist und zur selben gemeldeten Adresse zurückkehrt, löst keine neue TM30-Pflicht aus. Ein Kurztrip nach Phuket, ein Wochenende in Pai, zwei Tage in Bangkok — kein Problem, solange die Hauptadresse unverändert bleibt.

Anders sieht es nach Auslandsreisen aus. Wer Thailand verlässt und zurückkommt, braucht eine frische TM30-Meldung für seine Wohnadresse — das ist weiterhin Pflicht. Hotels erledigen das für ihre Gäste automatisch im Hintergrund. Bei Privatwohnungen hängt es schlicht davon ab, ob Khun Somchai sein Telefon abnimmt. Und genau da liegt die Falle, in die Werner getappt ist.

Am Schalter: kein Drama, aber auch kein Spaß

Nummer 347 wird aufgerufen. Werner tritt an den Schalter, legt Pass und Brief hin. Die Beamtin tippt etwas, dreht kurz den Bildschirm. Rückkehr aus Deutschland, 14. März. TM30 der Wohnadresse: eingegangen am 16. März. Sie erklärt es auf Englisch, ruhig und sachlich. Werner nickt. Er hat es inzwischen verstanden.

Die Strafe: bis zu 2.000 Baht — umgerechnet rund 52 Euro zum aktuellen Kurs. In Werners Fall sind es 1.600 Baht. Er zahlt, unterschreibt ein Formular, bekommt eine Quittung. Keine große Szene, kein persönliches Interesse der Beamtin, ihn zu schikanieren. Sie setzt das um, was das System ausgibt. Werner ist in einer Stunde wieder draußen. Trotzdem: kein schöner Morgen.

Was Werner beim nächsten Deutschlandbesuch anders macht

Wer seinen Vermieter gut kennt und erreichbar weiß, ist im Vorteil. Eine kurze Nachricht vor dem Rückflug — „Ich lande Sonntag, kannst du das TM30 vorbereiten?“ — gibt dem Vermieter Zeit. Viele Verwaltungen von Condos und Wohnanlagen übernehmen die Meldung inzwischen selbst, über das Onlineportal der Behörde. Eine kurze Absprache beim Einzug, wer nach Auslandsreisen die Meldung übernimmt, spart später viel Ärger.

Wer seinen Vermieter nicht erreicht, kann die Meldung mit einer schriftlichen Vollmacht selbst einreichen — manche Büros akzeptieren das, manche nicht. Thailand bleibt in diesen Dingen das, was es immer war: konsistent in der Inkonsistenz. Werner hat sich drei Punkte in den Kalender geschrieben. Nächster Flug nach Deutschland: Vermieter vorher anschreiben. Nach der Landung sofort Bescheid geben. Quittung aufheben.

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Redaktionelle Hinweise

Werner Griesbach ist eine fiktive Person — die geschilderte Situation entspricht jedoch einem realen, weit verbreiteten Problem unter Langzeitbewohnern in Thailand. Wichtig: Für Inlandsreisen zur selben Hauptadresse ist seit der Regeländerung vom 30. Juni 2020 keine neue TM30-Meldung durch den Vermieter erforderlich. Die Meldepflicht nach Rückkehr besteht weiterhin nach Auslandsreisen. Bußgelder variieren je nach Büro und Einzelfall; Umrechnungen in Euro sind Näherungswerte. Für verbindliche Auskunft empfehlen wir die direkte Rücksprache mit dem zuständigen Immigrationsbüro oder einem Anwalt vor Ort.

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11 Kommentare zu „Werner und das TM30: Ein Flug zu viel

  1. Geht das schon wieder los. In meinen ganzen Jahren, die ich hier lebe, habe ich 1x ein TM 30 Formular eingereicht. Und das war vor 10 Jahren, als ich in das damals gebaute Haus umgezogen bin. Ich mache allerdings alles mit der rosa ID oder dem Führerschein, der Pass bleibt immer zu Hause. Meine letzte Arrival Card, die im Pass geklammert ist, ist von 2015. Auch damals…kein TM30. Unsere Immigration ist schon klasse.

  2. In Hua Hin läuft es anders: meine Notification of Residence im Reisepass ist vom Mai 2023. In der Zwischenzeit bin ich unzählige male im In- und Ausland verreist. NIE habe ich mich bei der Immi zurückgemeldet. Als ich einmal von einer Deutschlandreise zurück kam, hatte ich nachgefragt: nein eine An- oder Rückmeldung ist nicht erforderlich, so der Immi-Beamte. Ich lebe seit 9 Jahren in dem selben Haus und bin mit der Hausbesitzerin verheiratet. Der Wohnsitz muss angemeldet werden und das wars dann. Ich kann den Artikel in keinster Weise nachvollziehen.

    1. Vor allem, da Hotels und Pensionen auch ein ab Datum bis Datum bei der Anmeldung eintragen können.
      Dennoch bin ich froh, das ich das TM30 selbst Online händeln kann. Somit keinen Stress.

    2. Ich lebe jetzt auch schon 4 Jahre in einem Haus meiner Frau. Inzwischen habe ich auch das gelbe Hausbuch. Ich musste noch nie eine TM 30 ausfüllen. Nur bei der jährlichen Erneuerung der Extension of Stay muss der Hausbesitzer sein Einverständnis abgeben, dass ich dort wohnen darf. Ich weiß von der Immigration: Wer einen festen Wohnsitz hat, ein Haus oder ein Condo besitzt und nicht zur Miete wohnt, muss kein TM 30 ausfüllen. Ich bin inzwischen auch schon mehrmals in Thailand umhergereist und habe Thailand auch schon mehrmals verlassen. Dass jemand, der zur Miete wohnt und somit jederzeit umziehen kann, einen TM 30 abgeben muss, kann ich allerdings nachvollziehen.

  3. Eine absolut sinnlose und absurde Regelung, die ich nie eingehalten habe. Der Vermieter sitzt 10000 km entfernt, arbeitet, reist vielleicht andauernd herum und soll sich um meine Kurzausflüge mit Übernachtung kümmern? 24-Stunden-Erreichbarkeit gefordert bei einer Vermietung? Ich glaube nicht, dass es das in einem anderen Land der Welt gibt, Von Nordkorea weiß ich es nicht.

  4. würde da ein „gelbes Hausbuch“ helfen, nicht immer wieder melden zu müssen, wenn man wieder „zuhause“ ist?

    1. Ich habe auch das gelbe Hausbuch, aber die Immigration hat sich noch nie dafür interessiert. Ich habe immer eine Kopie davon bei der jährlichen Extension of Stay beigelegt. Sie haben es immer aussortiert. Sie brauchen es nicht. Was sie jedoch wollen, ist das blaue Hausbuch, das nur Haus- und Condo-Eigentümer bekommen. Ich musste immer eine Kopie des blauen Hausbuchs und eine Kopie der ID meiner Frau abgeben. Dazu das Einverständnis des Hausbesitzers, also meiner Frau, dass ich dort wohnen darf. Das gelbe Hausbuch ersetzt nur das Certificate of Residence, das man sonst bei der Immigration beantragen muss, wenn man seinen Wohnsitz nachweisen muss.

      1. Das war bei mir auch immer so! Bis ich dann eine 180-Tage-Verlängerung für das DTV beantragte. Da wollte man nebst letzter TM30 Bestätigung (die die Immi ja selbst ausgestellt hatte), die beim Landamt dokumentierten Kaufvertrag für das Haus und Pachtvertrag für das Grundstück auch noch das Gelbe Hausbuch. Der schweinchenrosa Ausweis, den man ja nur kriegt wenn man das Gelbe Hausbuch hat, hatte nicht genügt. Und das nachdem ich schon über 10 Jahre dort wohne und gemeldet bin. Muss man alles nicht verstehen.

  5. Man sollte die elektronische Fussfessel für Ausländer einführen.
    Dann ist das Thema erledigt mit diesem ewigen sinnlosen Papierkrieg

Kommentare sind geschlossen.

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