Werner und das TM30: Ein Wochenende zu viel

Ein Wochenendtrip nach Pai, ein unerreichbarer Vermieter — und vier Wochen später ein Brief von der Immigration. Wie Werner 1.600 Baht verlor.

Werner und das TM30: Ein Wochenende zu viel
Gemini AI

Werner G., 68 Jahre, Rentner aus Freiburg, sitzt auf einem blauen Plastikstuhl und starrt auf die Nummer in seiner Hand. 347. Oben an der Tafel leuchtet 291. Er rechnet kurz nach. Seufzt. Nimmt einen Schluck aus seiner Wasserflasche, die er zum Glück eingesteckt hat. Die Immigration in Chiang Mai um halb zehn morgens ist kein Ort für spontane Besuche.

Dabei war er nie jemand, der Ärger sucht. Vier Jahre in Thailand, immer pünktlich zur 90-Tage-Meldung, Visum jedes Jahr ordentlich verlängert. Und trotzdem hält er jetzt einen Brief in der Hand, der ihn auffordert, persönlich zu erscheinen. Wegen einer Adresse. Seiner eigenen Adresse.

Das Wochenende, das alles ausgelöst hat

Drei Wochen zuvor war Werner für ein Wochenende nach Pai gefahren. Kleines Resort, nettes Zimmer, kühle Luft im Norden. Nichts Besonderes. Das Hotel hatte seinen Pass gescannt, die Daten an die Immigration übermittelt — so wie es die Pflicht ist. Sektion 38 des thailändischen Einwanderungsgesetzes verpflichtet jeden Vermieter, jedes Hotel, jeden Hausverwalter dazu: Ankunft eines Ausländers melden, innerhalb von 24 Stunden, beim zuständigen Immigrationsbüro.

Das Resort hat es getan. Alles korrekt. Problem: Als Werner am Sonntag zurück in seine Wohnung in Chiang Mai gefahren ist, hat er seinen Vermieter Khun Somchai nicht erreicht. Keine große Sache, dachte er. Ich wohne hier seit vier Jahren. Die kennen mich doch. Was er nicht wusste: In der Datenbank stand jetzt ein Resort in Pai als seine aktuelle Adresse. Und seine Freibrief-Wohnung in Chiang Mai — nichts.

Was das TM30 eigentlich ist — und warum es trotzdem nervt

Das TM30 ist ein Meldeformular. Nicht mehr, nicht weniger. Es informiert die Behörden darüber, wo ein Ausländer gerade schläft. Zuständig ist gesetzlich der Vermieter — nicht der Mieter. Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Hotelzimmer an Ausländer vermietet, muss deren Ankunft innerhalb von 24 Stunden melden. Hotels tun das automatisch. Vermieter von Privatwohnungen — theoretisch auch.

In der Praxis hängt es davon ab, ob der Vermieter sein Telefon abnimmt. Khun Somchai war an jenem Sonntag beim Familientreffen. Dienstag hat Werner ihn dann erreicht. Donnerstag hat Somchai die Meldung online nachgereicht. Zu spät, wie sich herausstellte — die 24-Stunden-Frist war längst verstrichen. Vier Wochen später kam der Brief. Werner ist kein Einzelfall. Wer regelmäßig innerhalb Thailands reist und in Hotels übernachtet, kennt dieses Problem.

Am Schalter: kein Drama, aber auch kein Spaß

Nummer 347 wird aufgerufen. Werner tritt an den Schalter, legt Pass und Brief hin. Die Beamtin tippt etwas, dreht kurz den Bildschirm. Pai, 14. März. Chiang Mai, kein Eintrag. Sie erklärt es auf Englisch, ruhig und sachlich. Werner nickt. Er hat es inzwischen verstanden.

Die Strafe: bis zu 2.000 Baht — umgerechnet rund 52 Euro zum aktuellen Kurs. In Werners Fall sind es 1.600 Baht. Er zahlt, unterschreibt ein Formular, bekommt eine Quittung. Keine große Szene, kein persönliches Interesse der Beamtin, ihn zu schikanieren. Sie setzt das um, was das System ausgibt. Werner ist in einer Stunde wieder draußen. Trotzdem: kein schöner Morgen.

Was Werner beim nächsten Wochenendtrip anders macht

Wer seinen Vermieter gut kennt und erreichbar weiß, ist im Vorteil. Eine kurze Nachricht nach der Rückkehr — „Bin wieder da, kannst du das TM30 einreichen?“ — genügt oft. Viele Verwaltungen von Condos und Wohnanlagen übernehmen die Meldung inzwischen selbst, über das Onlineportal der Behörde oder die App „Section 38″. Eine kurze Absprache beim Einzug, wer bei Reisen die Meldung übernimmt, spart später viel Ärger.

Wer seinen Vermieter nicht erreicht, kann die Meldung mit einer schriftlichen Vollmacht selbst einreichen — manche Büros akzeptieren das, manche nicht. Thailand bleibt in diesen Dingen das, was es immer war: konsistent in der Inkonsistenz. Werner hat sich drei Punkte in den Kalender geschrieben. Nächster Trip: Vermieter vorher anschreiben. Danach sofort Bescheid geben. Quittung aufheben.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Redaktionelle Hinweise

Werner Griesbach ist eine fiktive Person — die geschilderte Situation entspricht jedoch einem realen, weit verbreiteten Problem unter Langzeitbewohnern in Thailand. Die Meldepflicht nach Sektion 38 des Immigration Act B.E. 2522 ist weiterhin gültig und wird aktiv durchgesetzt. Bußgelder variieren je nach Büro und Einzelfall; Umrechnungen in Euro sind Näherungswerte. Für verbindliche Auskunft empfehlen wir die direkte Rücksprache mit dem zuständigen Immigrationsbüro oder einem Anwalt vor Ort.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

9 Kommentare zu „Werner und das TM30: Ein Wochenende zu viel

  1. Geht das schon wieder los. In meinen ganzen Jahren, die ich hier lebe, habe ich 1x ein TM 30 Formular eingereicht. Und das war vor 10 Jahren, als ich in das damals gebaute Haus umgezogen bin. Ich mache allerdings alles mit der rosa ID oder dem Führerschein, der Pass bleibt immer zu Hause. Meine letzte Arrival Card, die im Pass geklammert ist, ist von 2015. Auch damals…kein TM30. Unsere Immigration ist schon klasse.

  2. In Hua Hin läuft es anders: meine Notification of Residence im Reisepass ist vom Mai 2023. In der Zwischenzeit bin ich unzählige male im In- und Ausland verreist. NIE habe ich mich bei der Immi zurückgemeldet. Als ich einmal von einer Deutschlandreise zurück kam, hatte ich nachgefragt: nein eine An- oder Rückmeldung ist nicht erforderlich, so der Immi-Beamte. Ich lebe seit 9 Jahren in dem selben Haus und bin mit der Hausbesitzerin verheiratet. Der Wohnsitz muss angemeldet werden und das wars dann. Ich kann den Artikel in keinster Weise nachvollziehen.

    1. Vor allem, da Hotels und Pensionen auch ein ab Datum bis Datum bei der Anmeldung eintragen können.
      Dennoch bin ich froh, das ich das TM30 selbst Online händeln kann. Somit keinen Stress.

    2. Ich lebe jetzt auch schon 4 Jahre in einem Haus meiner Frau. Inzwischen habe ich auch das gelbe Hausbuch. Ich musste noch nie eine TM 30 ausfüllen. Nur bei der jährlichen Erneuerung der Extension of Stay muss der Hausbesitzer sein Einverständnis abgeben, dass ich dort wohnen darf. Ich weiß von der Immigration: Wer einen festen Wohnsitz hat, ein Haus oder ein Condo besitzt und nicht zur Miete wohnt, muss kein TM 30 ausfüllen. Ich bin inzwischen auch schon mehrmals in Thailand umhergereist und habe Thailand auch schon mehrmals verlassen. Dass jemand, der zur Miete wohnt und somit jederzeit umziehen kann, einen TM 30 abgeben muss, kann ich allerdings nachvollziehen.

  3. Eine absolut sinnlose und absurde Regelung, die ich nie eingehalten habe. Der Vermieter sitzt 10000 km entfernt, arbeitet, reist vielleicht andauernd herum und soll sich um meine Kurzausflüge mit Übernachtung kümmern? 24-Stunden-Erreichbarkeit gefordert bei einer Vermietung? Ich glaube nicht, dass es das in einem anderen Land der Welt gibt, Von Nordkorea weiß ich es nicht.

    1. Ich habe auch das gelbe Hausbuch, aber die Immigration hat sich noch nie dafür interessiert. Ich habe immer eine Kopie davon bei der jährlichen Extension of Stay beigelegt. Sie haben es immer aussortiert. Sie brauchen es nicht. Was sie jedoch wollen, ist das blaue Hausbuch, das nur Haus- und Condo-Eigentümer bekommen. Ich musste immer eine Kopie des blauen Hausbuchs und eine Kopie der ID meiner Frau abgeben. Dazu das Einverständnis des Hausbesitzers, also meiner Frau, dass ich dort wohnen darf. Das gelbe Hausbuch ersetzt nur das Certificate of Residence, das man sonst bei der Immigration beantragen muss, wenn man seinen Wohnsitz nachweisen muss.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Antworte auf den Kommentar von Markus Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.