100 Prozent Firmenbesitz für Ausländer?

Thailändische Senatorin schlägt vor, ausländische Investoren sollen volle Kontrolle über Unternehmen erhalten, wenn sie das gesamte Kapital einbringen.

100 Prozent Firmenbesitz für Ausländer?
Senate Channel

BANGKOK – Eine thailändische Senatorin schlägt vor, ausländische Investoren künftig bis zu 100 Prozent an Unternehmen beteiligen zu lassen, wenn sie auch das gesamte Kapital einbringen. Prathum Wongsawat will damit Nominee-Geschäfte und graues ausländisches Kapital zurückdrängen.

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100 Prozent Eigentum für 100 Prozent Kapital

Prathum brachte den Vorschlag am 1. September bei einer Sitzung des Senats ein. Nach ihrer Vorstellung soll sich der ausländische Anteil künftig danach richten, wie viel Geld der Investor tatsächlich in ein Unternehmen steckt.

Wer 100 Prozent des Kapitals bereitstellt, könnte demnach auch 100 Prozent des Geschäfts besitzen. Prathum argumentierte, Investoren würden die Kontrolle über ein vollständig finanziertes Unternehmen kaum freiwillig an thailändische Mehrheitseigner abgeben.

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Die 49-Prozent-Regel als Schlupfloch

Nach den bisherigen Regeln dürfen Ausländer in vielen Fällen höchstens 49 Prozent eines Unternehmens besitzen (mit einigen seltenen Ausnahmen). Thailändische Anteilseigner müssen die übrigen 51 Prozent halten.

Prathum sagte, frühere Maßnahmen hätten die Ursachen des Problems nicht beseitigt. In der Praxis würden manche Unternehmen vollständig von Ausländern finanziert, obwohl formal thailändische Mehrheitseigner eingetragen seien.

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Falsche Identitäten und graues Kapital

Die Eigentumsbeschränkungen könnten Ausländer dazu bringen, thailändische Strohmänner oder andere Umgehungen zu suchen, sagte die Senatorin. Dazu gehörten nach ihrer Darstellung auch falsche thailändische Identitäten und Adressen.

Solche Strukturen trügen zu grauem Kapital und Steuervermeidung bei. Sie schafften nach Prathums Einschätzung auch Möglichkeiten für Beamte, illegale Zahlungen zu verlangen.

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Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft für Investoren

Prathum schlug außerdem klare Investitionsgrenzen vor, ab denen ausländische Anleger sich für eine Aufenthaltsgenehmigung oder sogar die thailändische Staatsbürgerschaft qualifizieren könnten. Die Anforderungen für Investition, Aufenthalt und Einbürgerung müssten transparent festgelegt werden.

Als Beispiel verwies sie auf ihre eigene Investitionserfahrung in Russland, wo ausländische Anleger Anteile entsprechend der Höhe ihres eingebrachten Kapitals besitzen könnten. Vollständiges ausländisches Eigentum unter diesen Bedingungen würde graues Kapital ihrer Ansicht nach von Anfang an in „weißes“ Kapital verwandeln.

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Quelle: Thaiger

3 Kommentare zu „100 Prozent Firmenbesitz für Ausländer?

  1. Ahhh, es gibt also noch oder auch vernünftige Stimmen in Thailand, die sehen, wie schädlich die Jagd auf Auslandskapital der aktuellen Regierung ist. Und wie wichtig dieses Auslandskapital ist, so daß man dieses nicht beliebig behindern oder benachteiligen darf. Der Senatorin müsste man Blumen schicken. Aber wahrscheinlich ist sie eine einsame Ruferin in der Wüste. Trotzdem gut, daß sie den Mut hatte, das mal auszusprechen. Denn daß ein oder eine Thai Mut dafür braucht so was in Thailand zu sagen, das nehme ich mal als gesetzt an. Vielleicht zieht jetzt ein Sturm von Empörung über sie her.
    Es wäre sehr interessant, den genauen Wortlaut ihrer Rede zu kennen. Vielleicht hilft der WB dabei?
    Zu berücksichtigen ist auch, daß nur das Parlament (Repräsentantenhaus = Unterhaus) Gesetze einbringen kann, dann aber beide, Parlament und Senat zustimmen müssen. Der Senat kann um 180 Tage verzögern oder Änderungen verlangen. Wobei das Parlament das Senats-Veto nach einer Frist überstimmen kann.
    Und der Senat wird nur indirekt in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Und zwar auf Berufsbasis (ohne Beteiligung der allgemeinen Wähler), wobei sich die Kandidaten innerhalb ihrer Berufsgruppen selbst und gegenseitig wählen.
    Zur Person: Prathum Wongsawat sitzt im Senat in den Ausschüssen für Energie und Handel & Industrie. Sie hat einen Bachelor in Öffentlicher Verwaltung von der Ramkhamhaeng-Uni und einen Master und Doktortitel mit Schwerpunkt Tourismus vom National Institute of Development Administration. Sie war / ist u. a. Eigentümerin oder Managerin von Hotels (z.B. dem Natural Park Resort in Jomtien) und war als Beraterin und leitenden Funktionen für namhafte Hotels in Pattaya, Cha-am und Pitsanulok tätig. Auch besaß oder betrieb sie ein thailändisches Restaurant mit Spa-Zentrum (Thai Pattara Center) in Moskau. Auf letzteres ist ihre internationale Investitionserfahrung zurückzuführen.

  2. Ich habe noch ein bisschen recherchiert und das Thema sicherlich viele interessiert. Den genaue Wortlaut ihrer Rede konnte ich nicht finden. Daher hier eine Zusammenfassung:
    * Zur Realität von Investitionen und dem 49/51-%-Limit: Sie stellte die Sinnhaftigkeit der bisherigen Beschränkungen infrage, wonach Ausländer maximal 49 % halten dürfen. Wer als ausländischer Investor 100 % des Kapitals aufbringt, werde niemals freiwillig die echte Kontrolle über sein Unternehmen an einen thailändischen Strohmann abtreten.
    * Zur Entstehung von „Grauem Kapital“ und Korruption: Die starren Gesetze würden die Investoren erst recht in die Arme von Nomines, gefälschten Identitäten und Adressen treiben. Dies schaffe Schlupflöcher, Steuervermeidung und biete Behördenvertretern ständige Gelegenheiten für Erpressung und Schmiergeldzahlungen („Thai-Thip“ bzw. Graukapital).
    * Ihr Lösungsansatz (Bezugnahme auf Russland): Sie zog den Vergleich zu ihren eigenen Auslandserfahrungen, unter anderem aus Russland, wo ausländischen Investoren gestattet sei, Anteile entsprechend ihrer tatsächlichen Einlage zu halten. Ihr Vorschlag: „Wer 100 % des Kapitals investiert, sollte auch legal 100 % der Anteile halten dürfen.“ Das würde graues Kapital von Anfang an in „weißes“, reguliertes Kapital verwandeln.
    * Verknüpfung mit Aufenthaltsrecht und Staatsbürgerschaft: Ergänzend schlug sie vor, klare Investitionsschwellen (Investment Thresholds) einzuführen, bei deren Erreichen ausländische Investoren unkompliziert ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder sogar Optionen auf die thailändische Staatsbürgerschaft erhalten sollten, um Transparenz zu schaffen und Korruption auszutrocknen.
    Frage: Steht sie jetzt unter Polizeischutz?

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