BANGKOK, THAILAND – Die Abteilung für Unternehmens- und Personengesellschaftsregister arbeitet an einer neuen Anordnung, die Registrierungen mit ausländischen Partnern oder zeichnungsberechtigten Ausländern strenger prüfen soll. Strohmann-Konstruktionen mit thailändischen Nominees stehen im Fokus, Inkrafttreten ist laut Behörde ab 1. April 2026 vorgesehen.
Neue Anordnung soll Registrierungen neu regeln
Die Behörde sammelt derzeit Stellungnahmen zu möglichen Vorgehensweisen und deren Folgen für die geplante „Office of the Central Company and Partnership Registration“.
Mit der Anordnung sollen Regeln und Abläufe für Fälle präzisiert werden, in denen bei Personengesellschaften Ausländer als Partner eingetragen oder bei Limited Companies als Authorized Signatories benannt werden.
Nominee-Geschäfte als Wettbewerbsproblem
Poonpong bezeichnete Nominee-Strukturen als gravierendes Problem für die Wettbewerbsordnung und kündigte stärkere Aufsicht sowie mehr Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Privatwirtschaft an.
Die Behörde behandle das Thema mit „höchster Ernsthaftigkeit“, weil Strohmann-Firmen die rechtlichen Schranken für ausländische Geschäftstätigkeit faktisch aushebeln können.
Zahlen zur Firmenlandschaft und Verdachtsquote
In Thailand gibt es aktuell 782.542 aktive Unternehmen, darunter 118.016 Gesellschaften, die trotz ausländischer Beteiligung zwischen 0,01% und 49,99% weiterhin als thailändische Firmen geführt werden.
Die Behörde schätzt, dass bei mehr als 80% dieser Gruppe thailändische Anteilseigner Aktien lediglich treuhänderisch für Ausländer halten könnten, also als Nominees auftreten.
Order 2-2025 bringt Bankauszüge ins Spiel
Bereits zuvor erließ die Behörde die Order No. 2/2025, die zusätzliche Regeln und Nachweise für die Registrierung von Personengesellschaften und Limited Companies verlangt, wenn Ausländer investieren oder Zeichnungsbefugnis erhalten.
Diese Vorgaben gelten seit 1. Januar 2026 und verpflichten Antragsteller unter anderem zu Finanznachweisen wie Kontoauszügen, was laut Poonpong die Registrierung von Nominee-Firmen um mehr als 65% reduziert habe.
Warum jetzt nachgeschärft wird
Trotz des Rückgangs beobachtet die Behörde weiter Umgehungsversuche, weshalb zusätzliche Maßnahmen zur noch strengeren Prüfung vorbereitet werden.
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Ziel ist es, die Eintragung juristischer Personen zu verhindern, bei denen thailändische Staatsbürger als Nominees für Ausländer fungieren und damit gegen geltendes Recht verstoßen.
Konsultation mit Kanzleien und Zeitplan
Eine jüngste Konsultation mit führenden Wirtschaftskanzleien habe wertvolle Einblicke geliefert, wie nominee-ähnliche Geschäftsmodelle in der Praxis aufgebaut werden.
Die neue Anordnung soll nach Abschluss der rechtlichen Verfahren Mitte März 2026 erlassen werden und ab 1. April 2026 in Kraft treten.
Keine Blockade echter Investitionen, aber klare Strafen
Die Durchsetzung werde so gestaltet, dass sie echte Investitionen nicht behindert und der Wirtschaft keine unverhältnismäßigen Lasten aufbürdet, betonte Poonpong.
Bei festgestellten Nominee-Aktivitäten drohen Strafen nach dem Foreign Business Act BE 2542 (1999), darunter bis zu drei Jahre Haft, 100.000 bis 1.000.000 Baht Geldstrafe oder beides sowie bei Missachtung gerichtlicher Anordnungen tägliche Zwangsgelder von 10.000 bis 50.000 Baht.



Es sind halt nicht nur astronomische Einfuhrzölle die den hiesigen Protektionismus prägen. Die limitierten Eigentumsverhältnisse für Ausländer gehören halt ganz genauso dazu wie beispielsweise die Abschottung des Arbeitsmarktes. Wie heißt es so schön: Geltendes Recht. Muss man wider besseren Wissens akzeptieren oder gehen.