Star-YouTuber bestreitet Vorwurf sexueller Belästigung

Der YouTuber weist die Vorwürfe zurück und behauptet, die Mitarbeiterin habe ihn selbst umarmt. Eine veröffentlichte Tonaufnahme sorgt nun für neuen Streit.

Star-YouTuber bestreitet Vorwurf sexueller Belästigung
KhaoSod

BANGKOK – Ein Teammitglied eines YouTube-Kanals wirft dem Betreiber U-Jun sexuelle Belästigung vor und hat den Arbeitsplatz verlassen. U-Jun weist die Anschuldigung zurück, spricht von vorhandenen Beweisen und erhebt seinerseits Vorwürfe gegen Eoi. Ein öffentlicher Streit über soziale Medien verschärft den Konflikt.

Eoi verlässt das Studio und kündigt

Eoi behauptet, U-Jun sei in ihr Zimmer gekommen und habe sie sexuell belästigt. Sie habe sich dadurch belastet gefühlt und sei deshalb an die Öffentlichkeit gegangen.

Am 4. Juli verließ sie nach eigenen Angaben das Studio. Ihre Kündigung reichte sie am 13. Juli ein und erklärte dabei den Grund für ihren Weggang.

Streit um die Rückzahlung von Geld

Eoi erklärte, sie wolle Geld zurückzahlen. Nach ihrer Darstellung stimmte die Gegenseite zunächst zu, löschte später aber Nachrichten und änderte die Vereinbarung.

U-Jun lehnt die Rückzahlung ab. Er verlangt, dass Eoi ins Studio zurückkehrt, mit allen Beteiligten spricht und sich ordnungsgemäß entschuldigt.

U-Jun bestreitet den Vorwurf

U-Jun weist Eois Darstellung zurück und behauptet, für jeden Punkt Beweise zu besitzen. Nach seiner Version sei Eoi selbst zu ihm gekommen und habe um eine Umarmung gebeten, weil sie Sorgen gehabt habe.

Er sagt, er habe sie wie eine Schwester behandelt. Über das Gespräch zwischen beiden verfüge er nach eigenen Angaben über eine Tonaufnahme.

Ärger um Chat-Antworten im Studio

Ein weiterer Streitpunkt ist die Nutzung von Chat-Konten während der Arbeitszeit. Eoi erklärte, ein männlicher Kollege habe ihr beim Videoschnitt geholfen und deshalb Antworten an den Chef übernommen, weil ihr Computer Probleme gehabt habe.

U-Jun wirft ihr dagegen vor, andere für sich habe antworten lassen. Er habe während seines Aufenthalts in Japan über Überwachungskameras gesehen, wie Eoi und der Kollege sich das Telefon zum Schreiben von Antworten gereicht hätten.

Vorwürfe gegen Eois Verhalten im Team

U-Jun behauptet, Eoi habe die Arbeit schon früher vernachlässigt und sei monatelang verschwunden. Später habe sie sich per Nachricht entschuldigt und Besserung versprochen, bevor sie schließlich gekündigt habe.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Er wirft ihr außerdem unangemessenes Verhalten gegenüber männlichen Teammitgliedern vor. Deshalb habe er die Regel aufgestellt, dass Helfer bei der Arbeit vorher gemeldet werden müssen.

Facebook-Seite veröffentlicht Material

Die Facebook-Seite „ซ้อเปาฯ“ veröffentlichte Material, das U-Juns Darstellung infrage stellen soll. Darin ist die Stimme eines Mannes zu hören, der Eoi sagt, er hätte sich ihr gegenüber nicht so verhalten dürfen und müsse Abstand halten.

Lesen Sie auch: Thailand widerspricht UN: Kambodscha für Konflikt verantwortlich

Die Seite forderte U-Jun-Fans auf, sich das Material anzusehen und selbst zu entscheiden, ob sie ihn weiterhin verteidigen. Zugleich kündigte sie an, weitere Belege zu besitzen und diese zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Khaosod Thai
Bramburi Pattaya - Futtern wie bei Muttern

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.