Erfahrungsbericht: Warum Vorbereitung und Respekt in Thailand den Unterschied machen
Täglich erreichen uns Nachrichten von Auswanderern, die in Thailand vor bürokratischen oder finanziellen Hürden stehen. Unser Leser Volker C., der seit 23 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet ist und seit zwei Jahrzehnten permanent in Hua Hin lebt, sieht die Ursache oft im mangelnden Vorwissen.
Finanzielle Vorsorge und rechtliche Absicherung
Viele Residenten lassen sich beim Thema Geld zu sehr von Gefühlen leiten. Wer jedoch langfristig in Thailand investiert, sollte die lokalen Gesetze nicht ignorieren, sondern sie zu seinem Vorteil nutzen. Volker C. mahnt hier zur Sachlichkeit:
„Ich bin oft über die Unwissenheit über die Regeln in Thailand bei Ausländer erstaunt. Die Unwissenheit und der Leichtsinn bei Entscheidungen in Sache Geld ist für mich unverständlich, aber Liebe macht blind, sagt man. Ich habe vorher die Gesetze und Regeln gelesen und verhalte mich als Gast den Anforderungen entsprechend.“
Um sein Vermögen zu schützen, hat er einen juristisch wasserfesten Weg für sein Eigenheim gewählt:
„Meinen finanziellen Anteil am Grundstück und Haus habe ich über einen Darlehensvertrag mit meiner Frau abgesichert. Der Vertrag ist als Grundschuld auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen; bei einem Verkauf muss mir das Darlehen plus Zinsen ausgezahlt werden. Ein Anwalt aus Bangkok hat dies in meinem Auftrag so mit dem Landamt geregelt.“
Redaktioneller Tipp: Eine solche Absicherung über das Landamt ist wesentlich sicherer als einfache privatrechtliche Verträge. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von Experten beraten, um im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs nicht leer auszugehen.
Fallstricke bei Ehe und Rentenansprüchen
Ein Thema, das viele erst im hohen Alter oder im Trauerfall trifft, ist die Anerkennung der Partnerschaft durch die deutschen Behörden. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert die finanzielle Absicherung des Partners. Volker C. weist auf einen wichtigen Punkt hin:
„Darüber hinaus sollten Sie den Ausländern mitteilen, dass eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird und bei Ableben des Ehemannes kein Witwenrentenanspruch besteht, ferner muss die Ehe mindestens 5 Jahre bestanden haben.“
Frage an die Community: Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen? Welche Erfahrungen haben Sie mit der deutschen Rentenversicherung in Bezug auf thailändische Partner gemacht?
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Die Philosophie des „Hutes in der Hand“
Oft hört man Klagen über die Immigration oder das Finanzamt. Doch laut Volker C. liegt der Schlüssel zu einer stressfreien Bürokratie im eigenen Verhalten. Er berichtet von durchweg positiven Erfahrungen – sogar bei komplexen Themen wie der Versteuerung der Rente:
„Ich hatte noch nie Probleme mit der Immigration oder der Bank. Bitte erwähnen Sie noch, dass ich bei allen Behörden immer freundlich und hilfsbereit behandelt wurde, auch bei dem Ausfüllen der Einkommensteuer-Unterlagen für die Steuer auf meine Rente in Thailand. Mein Vater hat mir beigebracht: ‚Mit dem Hut in der Hand kommst Du durch das Ganze Land‘ – d.h. freundlich sein, Verständnis zeigen bei Sprachproblemen und Achtung vor dem Anderen haben.“
Unsere Einschätzung: In einer Kultur, in der das Gesichtwahren oberste Priorität hat, ist Aggressivität gegenüber Beamten fast immer kontraproduktiv. Höflichkeit ist in Thailand kein Zeichen von Schwäche, sondern eine soziale Kompetenz, die Prozesse oft erheblich beschleunigt.
Was denken Sie?
Hat unser Leser recht, dass viele Probleme hausgemacht sind? Oder haben Sie trotz Vorbereitung und Freundlichkeit schlechte Erfahrungen gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!



Dieser Kommentar erscheint mir doch sehr zweifelhaft, da eine Eheschließung ohne das Ehefähigkeitszeugnis nicht möglich ist. Die thailändischen Behörden verlangen das deutsche das Ehefähigkeitszeugnis.
Vielleicht war das ja früher anders, oder es hat sich wieder geändert. Vor 8 Jahren galt das, wie von mir beschrieben.
„Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Heirat in Thailand ein Ehefähigkeitszeugnis, da thailändische Behörden eine offizielle Bestätigung verlangen, dass der Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse (wie etwa eine bereits bestehende Ehe) entgegenstehen“.
Ich bin schon über 20 Jahre so verheiratet- der Ledigkeitsnachweis für das Amphoe war eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand. Natürlich übersetzt und vom Aussenministerium beglaubigt. Habe im Issan geheiratet.
In D beim Meldeamt eingetragen, meine Frau hat eine deutsche Steuernummer- die Heiratsurkunde wurde von Kisow übersetzt und von der d. Botschaft beglaubigt.
Eine Bekannte ist deutsche Standesbeamtin. Nach Ihrer Aussage ist jede Ehe die nach ausländischem Recht geschlossem wurde auch hier gültg, immer. Wenn die entprechenden Nachweise vorgelegt werden wird man als verheiratet behandelt.
Ihr Beispiel du heiratest nach irgenwelchen Eingeborenenritualen- die durch den dortigen Staat anerkannt sind- dann heiratest du hier jemand anderes- du bist ein Bigamist- die zweite Ehe ist ungültig.
Aus der Praxis ; staatlich anerkannte Mehrfachehen gelten auch in D. Man darf aber hier nicht noch jemanden dazu heiraten.
Ja, vor 20 Jahren! DANKE für den Hinweis, wir befinden uns aber nicht mehr in 2006, sondern in 2026! Und da gelten gänzlich unterschiedliche Regeln.
Naja, immerhin gab es damals schon den EURO und der gilt auch heute noch, aber das war es dann auch.
Eine in Thailand rechtsgültig geschlossene Ehe gilt. Und fertig. Welche Urkunden dafür vorgelegt werden müssen legt das Amphoe fest.
Das kann ich so nicht bestätigen. Schon Mitte der 1990er Jahre war für die Heirat in Thailand ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Standesamtes zwingend erforderlich. Erst mit diesem Ehefähigkeitszeugnis hat die Deutsche Botschaft in Bangkok die entsprechende Bescheinigung (erforderlich für die Trauung) für das Standesamt in Thailand ausgestellt.
Da mithin alle personenstandsrechtlichen Details beurkundet wurden, ist eine nachträgliche „Nachbeurkundung“ überflüssig.
Wir hatten jedenfalls ohne Nachbeurkundung der eheschließung in Thailand weder in Thailand noch in Deutschland irgendwelche Probleme.
Stimmt auffallend!
Sehr gut erklärt von Nermd Ne. Genaus so ist es korrekt beschrieben.
Auf die Frage im Bericht oben „Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen?“. Wir hatten in Bangkok geheiratet, aber eine Nachbeurkundung war laut Einwohnermeldeamt in München nicht erforderlich. Warum auch? Alle erforderlichen Papiere lagen ja dem deutschen Standesamt schon vor, sonst hätte es kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Ich wüsste nicht, warum eine Nachbeurkundung einer Eheschließung in Thailand erforderlich sein soll.