Erfahrungsbericht: Warum Vorbereitung und Respekt in Thailand den Unterschied machen
Täglich erreichen uns Nachrichten von Auswanderern, die in Thailand vor bürokratischen oder finanziellen Hürden stehen. Unser Leser Volker C., der seit 23 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet ist und seit zwei Jahrzehnten permanent in Hua Hin lebt, sieht die Ursache oft im mangelnden Vorwissen.
Finanzielle Vorsorge und rechtliche Absicherung
Viele Residenten lassen sich beim Thema Geld zu sehr von Gefühlen leiten. Wer jedoch langfristig in Thailand investiert, sollte die lokalen Gesetze nicht ignorieren, sondern sie zu seinem Vorteil nutzen. Volker C. mahnt hier zur Sachlichkeit:
„Ich bin oft über die Unwissenheit über die Regeln in Thailand bei Ausländer erstaunt. Die Unwissenheit und der Leichtsinn bei Entscheidungen in Sache Geld ist für mich unverständlich, aber Liebe macht blind, sagt man. Ich habe vorher die Gesetze und Regeln gelesen und verhalte mich als Gast den Anforderungen entsprechend.“
Um sein Vermögen zu schützen, hat er einen juristisch wasserfesten Weg für sein Eigenheim gewählt:
„Meinen finanziellen Anteil am Grundstück und Haus habe ich über einen Darlehensvertrag mit meiner Frau abgesichert. Der Vertrag ist als Grundschuld auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen; bei einem Verkauf muss mir das Darlehen plus Zinsen ausgezahlt werden. Ein Anwalt aus Bangkok hat dies in meinem Auftrag so mit dem Landamt geregelt.“
Redaktioneller Tipp: Eine solche Absicherung über das Landamt ist wesentlich sicherer als einfache privatrechtliche Verträge. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von Experten beraten, um im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs nicht leer auszugehen.
Fallstricke bei Ehe und Rentenansprüchen
Ein Thema, das viele erst im hohen Alter oder im Trauerfall trifft, ist die Anerkennung der Partnerschaft durch die deutschen Behörden. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert die finanzielle Absicherung des Partners. Volker C. weist auf einen wichtigen Punkt hin:
„Darüber hinaus sollten Sie den Ausländern mitteilen, dass eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird und bei Ableben des Ehemannes kein Witwenrentenanspruch besteht, ferner muss die Ehe mindestens 5 Jahre bestanden haben.“
Frage an die Community: Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen? Welche Erfahrungen haben Sie mit der deutschen Rentenversicherung in Bezug auf thailändische Partner gemacht?
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Die Philosophie des „Hutes in der Hand“
Oft hört man Klagen über die Immigration oder das Finanzamt. Doch laut Volker C. liegt der Schlüssel zu einer stressfreien Bürokratie im eigenen Verhalten. Er berichtet von durchweg positiven Erfahrungen – sogar bei komplexen Themen wie der Versteuerung der Rente:
„Ich hatte noch nie Probleme mit der Immigration oder der Bank. Bitte erwähnen Sie noch, dass ich bei allen Behörden immer freundlich und hilfsbereit behandelt wurde, auch bei dem Ausfüllen der Einkommensteuer-Unterlagen für die Steuer auf meine Rente in Thailand. Mein Vater hat mir beigebracht: ‚Mit dem Hut in der Hand kommst Du durch das Ganze Land‘ – d.h. freundlich sein, Verständnis zeigen bei Sprachproblemen und Achtung vor dem Anderen haben.“
Unsere Einschätzung: In einer Kultur, in der das Gesichtwahren oberste Priorität hat, ist Aggressivität gegenüber Beamten fast immer kontraproduktiv. Höflichkeit ist in Thailand kein Zeichen von Schwäche, sondern eine soziale Kompetenz, die Prozesse oft erheblich beschleunigt.
Was denken Sie?
Hat unser Leser recht, dass viele Probleme hausgemacht sind? Oder haben Sie trotz Vorbereitung und Freundlichkeit schlechte Erfahrungen gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!



Ja hat er zumindestens aus meiner SIcht 10 Jahre in Thailand lebend noch nie Probleme mit den Behörden, Polizei und sonst was gehabt. Das Gehmeinis ist Ruhe, Verständnis und Grundkenntnisse der thaländischen Sprache. Bei den Behörden wundern sie sich wenn ein Ausländer mit Ihnen in Thai kommuniziert auch wenn alles nicht perfket ausgesprochen ist.
Den Leserbrief kann ich voll unterstützen. Bis auf die Absicherung „meines Hauses“, besser, das Haus, welches ich bezahlt habe, ist der Rest des Kommentares eigentlich nur logisch. Das erste Haus, welches im Dorf gebaut wurde, war nicht so teuer und damals hatte ich keine Ahnung von Verträgen zum Schutz meiner Finanzen. Als wir dieses dann verkauft haben und weg von dem Dorf neu gebaut haben, wusste ich, bei der Frau brauche ich keine Verträge. Menschenkenntnis sozusagen. Ich habe in Deutschland geheiratet, deshalb sind Pensionsansprüche meiner Frau kein Thema. Wobei ich nicht verstehe, warum man eine Heirat hier in Thailand nicht via Botschaft registrieren lässt. Angst vor Erben oder Unstimmigkeiten mit der Familie in Deutschland?
In Bezug auf die Immigration kann ich nur beipflichten, selten hatte ich Probleme mit den Beamten und wenn, dann wegen meiner eigenen Dusseligkeit. Und wie ich schon öfters geschrieben habe, ohne Vorbereitung nach Thailand auszuwandern und dann auch noch schnell zu heiraten ist natürlich sehr naiv und mit einem gewissen Risiko behaftet, um es mal charmant auszudrücken.
„Darüber hinaus sollten Sie den Ausländern mitteilen, dass eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird und bei Ableben des Ehemannes kein Witwenrentenanspruch besteht, ferner muss die Ehe mindestens 5 Jahre bestanden haben.“
So ganz stimmt das nicht. Eine Ehe mit einer Thai kann auch in Thailand nur geschlossen werden, wenn der deutsche Partner eine „Ehefähigkeitszeugnis“ aus Deutschland beibringt. In diesem Ehefähigkeitszeugnis wird in erster Linie geprüft, ob die zukünftige Ehefrau die Voraussetzung für eine Eheschließung in Deutschland erfüllt, auch wenn diese Ehe in Thailand geschlossen wird. Dazu gehören Angaben über die Eltern, ob ledig, geschieden oder verwitwet, Geburtsurkunde sowieso, alles bestätigt von thailändischen Behörden, übersetzt und von der Deutsche Botschaft beglaubigt. Diese Unterlagen werden dann in Deutschland geprüft, ebenso der Familienstand des zukünftigen deutschen Ehemannes, ledig, geschieden oder verwitwet. Das Ehefähigkeitszeugnis. das dann für ca. 150€ zugesandt wird, wird wiederum in Thailand von verschiedenen Behörden, unter anderem einer Abteilung des Außenministeriums, nach Übersetzung und Beglaubigung wiederum von der Deutschen Botschaft, hier anerkannt. Der Eheschließung bei der Amphur steht dann nichts mehr im Wege. Und diese Ehe wird dann auch in Deutschland anerkannt. Sicherheitshalber hatte ich nach der Eheschließung eine übersetzte und beglaubigte Kopie an die die deutsche Rentenversicherung geschickt, deren Eingang und Kenntnisnahme dann auch bestätigt wurde.
Das mit den 5 Jahren stimmt, allerdings muss die Witwe mindestens 46 Jahre alt sein, um die „Große Witwenrente“ zu erhalten. Den Antrag sollte man schon zu Lebzeiten ausfüllen, natürlich noch mit offenem Sterbedatum und eine genaue Anleitung hinterlassen, welche Schritte weiter zu unternehmen sind. Und hier kommt dann wieder einmal die Deutsche Botschaft ins Spiel, die die notwendigen Papiere beglaubigt. Das alles findet man im Internet.
Sehr gut erklärt von Nermd Ne. Genaus so ist es korrekt beschrieben.
Auf die Frage im Bericht oben „Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen?“. Wir hatten in Bangkok geheiratet, aber eine Nachbeurkundung war laut Einwohnermeldeamt in München nicht erforderlich. Warum auch? Alle erforderlichen Papiere lagen ja dem deutschen Standesamt schon vor, sonst hätte es kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Ich wüsste nicht, warum eine Nachbeurkundung einer Eheschließung in Thailand erforderlich sein soll.
und wieder ein gut gemeinter rat von mir ☝️!!
bleibt single 👤, geniesst das leben in vollen zuegen ,und ihr habt mit dem ganzen gedoens nichts zu tun
👍👍👍
Auch ohne Ehefähigkeitszeugnis ist eine in TH geschlossene Ehe in D rechtsgültig.
Eine Nachbeurkundung ist nicht nötig.
Entscheidend ist für Deutschland eine verkehrsfähige Urkunde zu haben. Die muss in Deutsch sein.
Einen von der Botschaft anerkannten Dolmetscher ( zB. Kiesow/ Goetheinstitut Liste auf der Homepage der Botschaft ) beauftragen die Urkunde zu übersetzten. Bei der Botschaft zur Beglaubigung einreichen oder einen Dienstleister beauftragen (Kiesow zB.macht das mit) und dann die Urkunde da wo sie gebraucht wird einreichen.
Das funktioniert sogar nach den Tod des Ehemanns für die Witwenrente. Da mussten noch Urkunden der Ehefrau und die Unterlagen über den Tod ( über Botschaft ebenfalls beglaubigt) eingereicht werden. – die Rente wird problemlos gezahlt- Lebensnachweis ist jedes Jahr fällig.
Dieser Kommentar erscheint mir doch sehr zweifelhaft, da eine Eheschließung ohne das Ehefähigkeitszeugnis nicht möglich ist. Die thailändischen Behörden verlangen das deutsche das Ehefähigkeitszeugnis.
Vielleicht war das ja früher anders, oder es hat sich wieder geändert. Vor 8 Jahren galt das, wie von mir beschrieben.
„Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Heirat in Thailand ein Ehefähigkeitszeugnis, da thailändische Behörden eine offizielle Bestätigung verlangen, dass der Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse (wie etwa eine bereits bestehende Ehe) entgegenstehen“.
Ich bin schon über 20 Jahre so verheiratet- der Ledigkeitsnachweis für das Amphoe war eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand. Natürlich übersetzt und vom Aussenministerium beglaubigt. Habe im Issan geheiratet.
In D beim Meldeamt eingetragen, meine Frau hat eine deutsche Steuernummer- die Heiratsurkunde wurde von Kisow übersetzt und von der d. Botschaft beglaubigt.
Eine Bekannte ist deutsche Standesbeamtin. Nach Ihrer Aussage ist jede Ehe die nach ausländischem Recht geschlossem wurde auch hier gültg, immer. Wenn die entprechenden Nachweise vorgelegt werden wird man als verheiratet behandelt.
Ihr Beispiel du heiratest nach irgenwelchen Eingeborenenritualen- die durch den dortigen Staat anerkannt sind- dann heiratest du hier jemand anderes- du bist ein Bigamist- die zweite Ehe ist ungültig.
Aus der Praxis ; staatlich anerkannte Mehrfachehen gelten auch in D. Man darf aber hier nicht noch jemanden dazu heiraten.
Ja, vor 20 Jahren! DANKE für den Hinweis, wir befinden uns aber nicht mehr in 2006, sondern in 2026! Und da gelten gänzlich unterschiedliche Regeln.
Naja, immerhin gab es damals schon den EURO und der gilt auch heute noch, aber das war es dann auch.
Eine in Thailand rechtsgültig geschlossene Ehe gilt. Und fertig. Welche Urkunden dafür vorgelegt werden müssen legt das Amphoe fest.
Das kann ich so nicht bestätigen. Schon Mitte der 1990er Jahre war für die Heirat in Thailand ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Standesamtes zwingend erforderlich. Erst mit diesem Ehefähigkeitszeugnis hat die Deutsche Botschaft in Bangkok die entsprechende Bescheinigung (erforderlich für die Trauung) für das Standesamt in Thailand ausgestellt.
Da mithin alle personenstandsrechtlichen Details beurkundet wurden, ist eine nachträgliche „Nachbeurkundung“ überflüssig.
Wir hatten jedenfalls ohne Nachbeurkundung der eheschließung in Thailand weder in Thailand noch in Deutschland irgendwelche Probleme.
Stimmt auffallend!