Bangkok, Thailand – Thaksin Shinawatra ist auf Bewährung frei, muss aber weiter eng überwacht werden. Der ehemalige Premierminister darf Thailand nicht verlassen und muss eine elektronische Fußfessel tragen. Bis zum 9. September 2569 gelten strenge Auflagen, bevor seine Strafe offiziell endet.
Gefängnis-Ausschuss gibt grünes Licht
Am 8. Mai 2569 war klar: Thaksin Shinawatra wird nach der Entscheidung auf Gefängnis-, Abteilungs- und Ministeriumsebene auf Bewährung entlassen. Grundlage dafür ist, dass er die Voraussetzungen nach dem Strafvollzugsgesetz und der Ministerialverordnung über die Vorteile verurteilter Häftlinge erfüllt.
Er gilt als Häftling der mittleren Kategorie, hat zwei Drittel seiner Strafe verbüßt und die Bewährung überschreitet nicht ein Drittel der im Haftbefehl genannten Strafe. Trotzdem muss er alle festgelegten Auflagen einhalten, bis die Strafe vollständig abgelaufen ist.
Vom Flughafen in die Justiz
Thaksins erste Rückkehr nach Thailand war am 28. Februar 2551, nach dem Putsch vom 19. September 2549. Als er am Flughafen Suvarnabhumi ankam, kniete er sich nieder, ein Bild, das später als historisch galt.
Er kehrte zurück, um sich politischen Fällen zu stellen, bevor er erneut ins Ausland ging. Beim zweiten Mal war er 17 Jahre weg.
Rückkehr aus Dubai und Haftbeginn
Am 22. August 2566 kam Thaksin mit einem Privatjet aus Dubai über Singapur nach Thailand zurück und landete am Flughafen Don Mueang. Dort kniete er vor einem königlichen Porträt nieder, während seine Kinder auf ihn warteten.
Er wurde zum Obersten Gerichtshof gebracht, der in drei Fällen insgesamt acht Jahre Haft verhängte. Danach kam er ins Sondergefängnis Bangkok, später wegen Brustenge und hohem Blutdruck ins Polizeikrankenhaus.
Begnadigung und Heimkehr
Am 31. August 2566 wurde in der Königlichen Gazette die königliche Begnadigung veröffentlicht, die seine Strafe auf ein Jahr verkürzte. Die Begnadigung erfolgte, damit er sein Wissen, seine Fähigkeiten und Erfahrungen zum Nutzen des Landes, der Gesellschaft und der Menschen einsetzen kann.
Am 17. Februar 2567 erfüllte er die Kriterien für Bewährung und verließ das Polizeikrankenhaus in Richtung seines Hauses in Chan Song La. Er war damals einer von 945 Häftlingen, die für Bewährung in Frage kamen.
Urteil, Foto und letzte Schritte bis zur Entlassung
Zwischen dem 13. Juni und dem 30. Juli 2568 setzte der Oberste Gerichtshof sieben Anhörungen mit 31 Zeugen an. Thaksin erschien nicht selbst, sondern ließ sich von seinem Anwalt Winyat Chartmontree vertreten; die Urteilsverkündung wurde auf den 9. September 2568 festgelegt. Am 4. September 2568 reiste Thaksin mit einem Privatjet vom Flughafen Don Mueang aus, gab einen Arzttermin in Singapur an und änderte wegen einer Verzögerung durch die Einwanderungsbehörde seine Route nach Dubai. Am 8. September 2568 kam er zurück, um sich dem Justizsystem zu stellen und das Urteil entgegenzunehmen, während er sich im 14. Stock des Polizeikrankenhauses erholte. Am 9. September ordnete das Gericht eine Neuberechnung der Haftzeit an, weil der Krankenhausaufenthalt nicht von der Strafe abgezogen werden konnte. Am 27. November 2568 zeigte Paetongtarn Shinawatra das erste Häftlingsfoto ihres Vaters, später bestätigte das Strafvollzugsamt am 25. Februar 2569 die Bewährungsvoraussetzungen, der Gefängnisausschuss stimmte am 31. März 2569 zu, und das Justizministerium genehmigte am 29. April 2569 offiziell die Entlassung mit elektronischer Fußfessel.
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Während seiner Haftzeit war die Familie Shinawatra eine wichtige Unterstützung. Seine Söhne und Töchter besuchten ihn regelmäßig zweimal pro Woche im Klong Prem Zentralgefängnis, insgesamt 61 Mal.
Vier Monate Auflagen in Baan Chan Song La
Im Mai 2569 wurde Thaksin nach 243 Tagen Haft am Morgen des 11. Mai freigelassen, nachdem er genau acht Monate seiner Strafe verbüßt hatte. Er muss weiter in Baan Chan Song La bleiben, sich regelmäßig melden und darf das Gebiet ohne Genehmigung nicht verlassen. Diese Bewährungsauflagen gelten noch vier Monate bis zum 9. September 2569. Erst dann ist Thaksin Shinawatra vollständig entlassen und seine Strafvollstreckung offiziell abgeschlossen.
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