Wer erstmals eine Wohnung in Thailand bezieht, steht vor einer klaren behördlichen Anforderung: Die Wohnadresse muss bei der Einwanderungsbehörde gemeldet sein – und das innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug. Das Formular heißt TM30, die Pflicht trifft den Vermieter, und die Konsequenzen einer versäumten Meldung spürt der Mieter – spätestens bei der nächsten Visumsverlängerung.
Dieser Ratgeber erklärt, was vor der Einreise erledigt werden muss, wie das TM30-Verfahren in der Praxis funktioniert, welche Dokumente aufbewahrt werden sollten, und was beim Vermieter konkret anzusprechen ist. Wer den Ablauf kennt, hat beim ersten Behördengang keine Überraschungen zu erwarten.
Zuerst die TDAC: Die Anmeldung beginnt vor dem Abflug
Seit dem 1. Mai 2025 ersetzt die Thailand Digital Arrival Card, kurz TDAC, die frühere Papierkarte TM6. Alle Nicht-Staatsangehörigen, die per Flugzeug, über einen Landgrenzübergang oder per Schiff einreisen, müssen das Formular vor der Ankunft online einreichen – kostenlos, über das offizielle Portal tdac.immigration.go.th. Das Formular fragt Passdaten, Einreisedatum, Unterkunftsadresse und einige Gesundheitsfragen ab.
Der Zeitrahmen für das Ausfüllen ist klar definiert: frühestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise, nicht früher. Wer das Formular zu weit im Voraus einreicht, riskiert eine Ablehnung. Am Grenzschalter prüfen die Beamten den Eintrag direkt im System über den Passscan – ein ausgedrucktes PDF muss nicht vorgezeigt werden, schadet aber nicht. Für jede Person gilt eine eigene TDAC, auch für Kleinkinder.
THIM: Die neue Einwanderungs-App der Behörde
Seit Mai 2026 testet die thailändische Einwanderungsbehörde eine neue App namens THIM – Thailand Immigration Management System. Entwickelt gemeinsam mit Amazon Web Services und Digital Identity Co., steht sie kostenlos für iOS und Android bereit. Wer über THIM einreist, trägt seine Passdaten einmalig ein und aktualisiert bei Folgebesuchen nur noch Reisedatum und Rückflug – der Rest bleibt gespeichert. Die TDAC lässt sich direkt in der App einreichen, das separate Webportal bleibt daneben weiterhin nutzbar.
Der offizielle Vollstart ist für den 1. Oktober 2026 geplant. Ab dann soll THIM schrittweise zur zentralen Plattform für alle Einwanderungsangelegenheiten werden: 90-Tage-Meldung, Terminbuchung, Visumsverlängerung – alles aus einer App. Stand Juni 2026 läuft die App noch im Pilotbetrieb und ist nicht für jeden Nutzer stabil. Deutsch gehört noch nicht zu den unterstützten Sprachen; verfügbar sind derzeit Englisch, Russisch, Japanisch und Chinesisch. Wer die App jetzt ausprobieren möchte, findet sie in den offiziellen Stores unter dem Namen „THIM – Thai Immigration Bureau“.
Was Section 38 des Immigration Act verlangt
Die rechtliche Grundlage für die Wohnmeldung ist Section 38 des Immigration Act B.E. 2522 aus dem Jahr 1979. Der Paragraph verpflichtet den Eigentümer oder Besitzer einer Unterkunft, die Ankunft eines ausländischen Gastes innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Einwanderungsbehörde zu melden. Nicht der Mieter ist Adressat dieser Pflicht, sondern der Vermieter.
In der Praxis ändert das wenig an der Eigenverantwortung des Mieters. Wird die Meldung versäumt, fällt das Bußgeld zwar auf den Vermieter – doch beim nächsten Behördengang ist der Mieter derjenige, der ohne gültige TM30-Quittung dasteht. Visumsverlängerungen, 90-Tage-Meldungen und Wohnsitzbescheinigungen setzen eine lückenlose TM30-Dokumentation voraus.
Wie der Vermieter die Meldung einreicht
Registrierte Hotels übermitteln die Meldung beim Check-in automatisch – der Gast merkt davon nichts, sollte aber die Quittung beim Auschecken ausdrücklich verlangen. Bei privaten Vermietungen läuft die Meldung anders: Der Eigentümer registriert sich einmalig auf dem offiziellen Portal tm30.immigration.go.th oder nutzt die kostenlose App „Section 38″, verfügbar für iOS und Android. Für die Erstregistrierung werden die Thai-Personalausnummer des Eigentümers sowie das Hausbuch benötigt.
Nach der Einrichtung des Accounts trägt der Vermieter die Passdaten des Mieters ein, das Einreisedatum sowie die Adresse. Das System bestätigt die Eingabe mit einer Quittung als PDF. Dieser Beleg ist das zentrale Dokument für alle weiteren Behördengänge und sollte digital gespeichert und zusätzlich ausgedruckt werden. Manche Eigentümer übertragen ihren Mietern die Zugangsdaten für das Portal – das wird von den Behörden meist toleriert, ändert aber nichts an der gesetzlichen Verantwortung des Vermieters.
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Die 24-Stunden-Frist: Was sie bedeutet
Die Frist beginnt mit dem Moment des Einzugs, nicht mit dem ersten Werktag danach. Das Online-System nimmt Meldungen rund um die Uhr entgegen, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wer am Freitagabend einzieht, muss die Meldung bis Samstagabend im System haben. Eine verspätete Eingabe wird im digitalen Protokoll markiert und ist für Sachbearbeiter sofort erkennbar.
Die Pflicht gilt nicht nur beim erstmaligen Einzug. Jede Rückkehr aus dem Ausland, auch nach einem kurzen Wochenendtrip, löst eine neue Meldefrist aus – selbst wenn sich die Adresse nicht geändert hat. Wer das nicht weiß, hat nach Jahren in Thailand trotzdem Lücken in der Meldekette, die bei Behördenterminen auffallen können.
Bußgelder und wer sie trifft
Das Gesetz sieht für private Vermieter, die eine TM30-Meldung versäumen, Bußgelder zwischen 800 und 2.000 Baht vor. Hotel- und Unterkunftsbetreiber riskieren Strafen bis zu 10.000 Baht. Umgerechnet sind das Beträge zwischen etwa 20 und 250 Euro – die genauen Kurswerte schwanken und sollten beim jeweiligen Termin geprüft werden.
Für den Ausländer als Mieter gibt es keine direkte Geldstrafe nach Section 38. Die indirekten Konsequenzen sind jedoch schwerwiegender: Fehlt die TM30-Quittung beim Termin zur Visumsverlängerung oder zur 90-Tage-Meldung, verweigern viele Büros die Bearbeitung ohne weiteren Aufschub. Wer keinen gültigen Nachweis vorlegen kann, muss zunächst die Meldung nachholen – was Zeit kostet und im Extremfall die Aufenthaltsgenehmigung gefährdet.
Das Gespräch mit dem Vermieter: Was vorab geklärt sein sollte
Die TM30-Pflicht sollte spätestens vor der Unterzeichnung des Mietvertrags angesprochen werden. Die zentrale Frage lautet: Ist der Vermieter im Online-Portal registriert, und wer übernimmt die Meldung nach jeder Rückkehr aus dem Ausland? Viele Eigentümer kennen ihre Pflicht, unterschätzen aber den Wiederholungscharakter. Ein kooperativer Vermieter, der schnell per Nachricht erreichbar ist, macht den Unterschied.
Wer eine Wohnung über eine Hausverwaltung mietet, sollte klären, ob diese die TM30-Meldungen zentral übernimmt. Große Condo-Anlagen in Bangkok, Chiang Mai oder Phuket haben dafür oft eingespielte Abläufe. Bei kleineren privaten Vermietungen ist Eigeninitiative gefragt: eine kurze Nachricht nach der Einreise, ein Foto der Quittung per WhatsApp, und die Sache ist erledigt. Wer seinen Vermieter trotz Bemühungen nicht erreicht, kann die Meldung mit einer schriftlichen Vollmacht selbst einreichen – ob das akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Immigrationsbüro ab.
Wozu die TM30-Quittung konkret gebraucht wird
Die TM30-Quittung ist kein Ablageformular, sondern ein aktiv genutztes Arbeitsdokument. Bei der jährlichen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verlangen praktisch alle Immigrationsbüros den aktuellen Beleg. Bei der 90-Tage-Meldung muss die auf der Quittung verzeichnete Adresse mit der gemeldeten Adresse übereinstimmen. Abweichungen führen zu Rückfragen oder Ablehnung.
Auch für das Certificate of Residence – die Wohnsitzbescheinigung der Einwanderungsbehörde, nötig etwa für den Führerschein oder Bankgeschäfte – ist eine aktuelle TM30-Quittung Voraussetzung. In Bangkok dauert die Ausstellung etwa sieben Tage. Wer das Dokument kurzfristig braucht, muss die TM30 lückenlos aktuell halten.
Wer in eine Warteschleife gerät, weil die Quittung fehlt oder die Adresse abweicht, verliert Zeit – und die lässt sich mit etwas Voraussicht vermeiden. Für komplexere Fragen zur Aufenthaltsplanung bieten sich spezialisierte Beratungsangebote an.
Technische Hürden beim Online-Portal
Das Portal tm30.immigration.go.th ist grundsätzlich browserunabhängig zugänglich, hat aber bekannte Schwächen. Serverausfälle und Wartungsarbeiten kommen vor, Fehlermeldungen sind nicht immer selbsterklärend. Wer beim Hochladen von Dokumenten Probleme hat, sollte Dateien auf unter 1 MB komprimieren – das System lehnt zu große Anhänge oft stillschweigend ab. PDF-Format ist zuverlässiger als JPG.
Die App „Section 38″ funktioniert für viele Nutzer stabiler als die Webversion. Sie ist in englischer Sprache gehalten und führt Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess. Nach erfolgreicher Übermittlung generiert die App eine Bestätigungs-PDF, die umgehend gespeichert werden sollte. Wer die App auf dem Smartphone des Vermieters einrichtet, spart diesem den Weg zur Behörde – ein Argument, das kooperationsunwillige Eigentümer gelegentlich überzeugt.
Direktes Erscheinen bei der Behörde: Wann es nötig ist
Wer technische Probleme mit dem Portal nicht selbst lösen kann oder dessen Meldung im System nicht korrekt hinterlegt ist, muss persönlich beim zuständigen Immigrationsbüro vorsprechen. Für diesen Besuch empfiehlt sich eine vollständige Dokumentenmappe: Reisepass, Mietvertrag, Hausbuchkopie des Vermieters und Screenshots von Fehlermeldungen. Wer gut vorbereitet erscheint, zeigt Kooperationsbereitschaft – das beschleunigt die Bearbeitung spürbar.
Konfrontationen am Schalter helfen nicht. Beamte setzen um, was das System vorgibt. Wer einen Fehler nachweist, bekommt in aller Regel eine unkomplizierte Lösung angeboten. Die meisten Probleme entstehen nicht durch bösen Willen der Behörden, sondern durch unvollständige Unterlagen oder Dateneingaben, die sich mit etwas Geduld korrigieren lassen.
TM30-Dokumentation auf Dauer sauber halten
Jede TM30-Quittung sollte dauerhaft archiviert werden, nicht nur die aktuellste. Behörden prüfen bei Verlängerungsanträgen gelegentlich ältere Zeiträume. Ein digitaler Ordner mit allen Quittungen, sortiert nach Datum, reicht dafür aus. Wer die Quittungen zusätzlich ausdruckt und mit dem Reisepass aufbewahrt, ist für spontane Kontrollen gerüstet.
Langzeitbewohner mit festem Wohnsitz sollten außerdem nach jedem Auslandsaufenthalt prüfen, ob die neue Meldung tatsächlich im System eingegangen ist. Der Vermieter kann eine Bestätigung per Screenshot übermitteln. Wer das zur Routine macht, vermeidet Lücken, die später am Schalter aufwendig erklärt werden müssen.
Was beim Einzug konkret zu tun ist
Vor dem Abflug: TDAC auf tdac.immigration.go.th ausfüllen, frühestens 72 Stunden vor der Einreise. Unterkunftsadresse für das Formular bereithalten. Nach der Ankunft: Den Vermieter über den Einzug informieren und ausdrücklich auf die 24-Stunden-Frist für die TM30-Meldung hinweisen. Die Quittung per PDF oder Foto anfordern und dauerhaft speichern.
Wer diese beiden Schritte – TDAC vor der Einreise, TM30 nach dem Einzug – als feste Ablaufroutine verankert, hat die häufigsten Fehlerquellen ausgeschaltet. Der Rest ist Verwaltung: Quittungen archivieren, den Vermieter nach Auslandsreisen an die Wiederholungsmeldung erinnern, und bei Behördenterminen die aktuellen Belege immer dabei haben.
Redaktionelle Hinweise
Dieser Artikel basiert auf den geltenden Bestimmungen des Immigration Act B.E. 2522 sowie der aktuellen Behördenpraxis mit Stand Juni 2026. Bußgeldbeträge und Verfahren können je nach Immigrationsbüro variieren. Wechselkurse sind Näherungswerte und unterliegen Schwankungen. Bei rechtlich komplexen Einzelfällen empfiehlt die Redaktion die direkte Rücksprache mit der zuständigen Einwanderungsbehörde.



Seit ich vom OA auf O gewechselt habe, musste ich noch nie ein TM30 vorweisen.