Gericht schützt Bürger: Gift-Pestizide bleiben verboten

Trotz Klagen von Konzernen: Das Gericht schützt uns vor giftigen Pestiziden. Doch die Entsorgung zahlt jetzt der Staat. Was das bedeutet.

Gericht schützt Bürger: Gift-Pestizide bleiben verboten
Photo by Long Bà Mùi on Pexels

Das zentrale Verwaltungsgericht hat das Verbot der Ackergifte Paraquat und Chlorpyrifos für rechtmäßig erklärt – der Staat muss aber die Entsorgung zahlen.

Staat muss für Entsorgung aufkommen

Das Landwirtschaftsministerium (DoA) muss die Kosten für Rücknahme und Vernichtung der verbotenen Chemikalien übernehmen. Betroffene Unternehmen werden entschädigt.

Eine alleinige Belastung der Hersteller und Importeure hält das Gericht für unverhältnismäßig. Die Firmen sollen nicht ohne staatlichen Ausgleich auf den Kosten sitzen bleiben.

Verbot bleibt bestehen

Die Einstufung als Gefahrstoff Typ 4 kippte das Gericht nicht. Produktion, Import, Export und Besitz von Paraquat und Chlorpyrifos bleiben damit untersagt.

Das Urteil stützt sich auf umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse. Der Schutz von Gesundheit und Umwelt erfülle die verfassungsrechtlichen Vorgaben, so das Gericht.

Todesfälle um mehr als 20 Prozent gesunken

In Obst und Gemüse waren zuvor in etwa einem Viertel der Proben Rückstände von Paraquat nachweisbar. Seit dem Verbot tauchten keine mehr auf.

Die mit den Chemikalien verbundenen Todesfälle gingen um über 20 Prozent zurück. Die Importe von Paraquat, Chlorpyrifos und Glyphosat fielen um mehr als 60 Millionen Kilogramm.

Einstufung als Typ-4-Gefahrstoff seit 2020

Das Industrieministerium hatte Paraquat und Chlorpyrifos 2020 als Gefahrstoffe Typ 4 eingestuft. Damit war die Nutzung faktisch verboten.

Zuvor waren die Mittel mit Todesfällen und Rückständen in Lebensmitteln in Verbindung gebracht worden. Das Verbot sollte Mensch und Umwelt schützen.

Syngenta scheiterte mit Klage teilweise

Das Unternehmen Syngenta Crop Protection Co hatte das Verbot und die Pflicht zur eigenen Entsorgung angefochten. Beim Verbot zog es den Kürzeren.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Nur die Kostentragungspflicht der Firmen wurde gekippt. Das DoA muss nun zahlen, das Verbot bleibt unangetastet.

Verbraucherschützer unterstützten das Verbot

Biothai und die Stiftung für Verbraucher mit dem Thai Pesticide Alert Network (Thai-PAN) stärkten dem Gericht den Rücken. Sie verteidigten das Verbot.

Regierungsdaten, die Thai-PAN zitierte, belegen das Verschwinden der Rückstände. Für die Organisation ist das Urteil ein Erfolg.

Was das Urteil für die Zukunft bedeutet

Das Landwirtschaftsministerium muss jetzt die Entsorgung bezahlen und Firmen entschädigen. Wie teuer das wird, ist noch offen.

Lesen Sie auch: Leben in Thailand: Finanzielle Realitäten für europäische Rentner

Das Verbot selbst ist gerichtlich gefestigt. Die Gesundheitsdaten geben den Befürwortern recht.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Bangkok Post

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.