Todesstrafe in Thailand: Wo die Verurteilten heute sind

Seit 2018 hat Thailand niemanden mehr hingerichtet – trotzdem fallen Todesurteile weiterhin. Fünf Fälle zeigen, was danach passiert: Begnadigungen, Jahrzehnte Haft, ein Tod in der Zelle.

Todesstrafe in Thailand: Wo die Verurteilten heute sind
Asean Now

In Thailand wird die Todesstrafe noch immer ausgesprochen – für Mord mit Vorsatz, für schweren Drogenhandel, für Raubmord. Doch zwischen Urteil und Vollstreckung liegt ein Abgrund. Seit dem 18. Juni 2018 hat Thailand keinen einzigen Verurteilten hingerichtet. Todesurteile werden weiterhin verhängt. Vollstreckt werden sie nicht. Fünf Fälle zeigen, was das System stattdessen mit den Verurteilten macht.

Ein Todesurteil in Thailand bedeutet noch lange keine Hinrichtung

Das Strafgesetzbuch Thailands kennt für vorsätzlichen Mord und Raubmord die Todesstrafe. Was es nicht kennt: eine automatische Vollstreckung. Zwischen dem Urteil der ersten Instanz und einer möglichen Exekution liegen Berufungsverfahren, Oberster Gerichtshof, Gnadengesuche – und ein faktisches Hinrichtungsmoratorium, das seit acht Jahren andauert, ohne gesetzlich verankert zu sein.

Das Ergebnis ist ein System, in dem Todesurteile eher als Höchststrafe auf dem Papier existieren als in der Realität des Vollzugs. Was stattdessen passiert, hängt vom Einzelfall ab.

Am Cyanide: Dreifach verurteilt, kein Ende absehbar

Sararat Rangsiwuthaporn, von den Thai-Medien „Am Cyanide“ genannt, gilt als eine der berüchtigtsten Serienmörderinnen in der Geschichte Thailands. Zwischen 2015 und 2023 soll sie 14 Menschen mit Kaliumcyanid vergiftet haben – meist Bekannte, denen sie Geld schuldete. Im November 2024 fiel das erste Urteil: Todesstrafe für den Mord an ihrer Freundin Siriporn Khanwong, die im April 2023 an einem Fluss in Ratchaburi zusammenbrach und starb. Sofort reduziert auf lebenslänglich, weil Sararat teilweise nützliche Aussagen gemacht hatte.

Im Februar 2026 folgte das zweite Urteil wegen des Mordes an einer Polizeioffizierin. Im April 2026 ein drittes – wieder Todesstrafe, wieder sofort auf Lebenslang reduziert. Sararat sitzt im Frauengefängnis, die restlichen Prozesse stehen noch aus. Rund 80 Anklagen hängen über ihr.

Der Goldjuwelier-Räuber und der tote Zweijährige

Am 9. Januar 2020 betrat Prasittichai Khaokaeo, bekannt als „Director Golf“, mit Sturmhaube und lautlosem Handfeuergewehr ein Aurora-Schmuckgeschäft im Robinson-Einkaufszentrum in Lopburi. Er tötete drei Menschen – darunter den zweijährigen Titan, der Hand in Hand mit seiner Mutter durch das Zentrum lief. Vier weitere wurden schwer verletzt. Prasittichai floh mit 28 Baht-Gewicht Gold im Wert von über 600.000 Baht. Als Motiv nannte er später Schulden.

Alle drei Instanzen – Gericht, Berufungsgericht, Oberstes Gericht – bestätigten die Todesstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig. Prasittichai sitzt trotzdem noch im Gefängnis. Er kann ein Gnadengesuch stellen. Bis das entschieden ist, geschieht nichts.

Jo Ferrari: Todesurteil, Lebenslang – und tot in seiner Zelle

Thitisan Utthanaphon, Polizeioberstleutnant und Leiter der Polizeistation Mueang in der Provinz Nakhon Sawan, war für seine Ferrari-Sammlung und seinen Protz-Lebensstil bekannt. Im August 2021 kam ans Licht, warum er sich das leisten konnte: Ein durchgesickertes CCTV-Video zeigte Thitisan und sechs Kollegen, wie sie dem 24-jährigen Drogenhandel-Verdächtigen Jirapong Thanapat sieben schwarze Plastiktüten über den Kopf zogen. Jirapong überlebte das Verhör nicht.

Das Gericht verurteilte Thitisan wegen gemeinschaftlichen Mords durch Folter zum Tode. Die Strafe wurde um ein Drittel auf lebenslänglich reduziert – die Richter werteten Wiederbelebungsversuche und Entschädigungszahlungen an die Familie des Opfers als strafmildernde Umstände. Thitisan saß in Klong Prem, dem Hochsicherheitsgefängnis in Bangkok. Am Abend des 7. März 2025 fanden Vollzugsbeamte ihn in seiner Zelle – ein Handtuch am Hals, am Türgriff befestigt. Die Behörden erklärten es zum Suizid. Die Familie zweifelte daran, verwies auf einen gemeldeten Gefängnisangriff vom Januar 2025. Geklärt ist der Tod bis heute nicht restlos.

Das Mädchen im Schlafwagen

In der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 2014 verschwand die 13-jährige Kaem aus ihrem Schlafabteil im Expresszug 174 von Nakhon Si Thammarat nach Bangkok. Wanchai Saengkhao, ein Vertragsmitarbeiter der Staatsbahn unter Alkohol- und Drogeneinfluss, hatte sie vergewaltigt und getötet, die Leiche aus dem fahrenden Zug nahe Pran Buri in der Provinz Prachuap Khiri Khan geworfen. Sein Kollege Nattakorn Chamnan hielt Wache und erhielt vier Jahre Haft, nachdem er gestand.

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Wanchai bekam in der ersten und zweiten Instanz die Todesstrafe. Durch mehrere Begnadigungen wurde daraus lebenslänglich. Der Fall löste Debatten über Alkoholverkauf in Zügen und Sicherheitsstandards im Fernverkehr aus – ein Thema, das Reisende auf Thailands langen Nachtzugstrecken bis heute beschäftigt.

Die letzte Hinrichtung Thailands

Theerasak Longji war 19 Jahre alt, als er am 17. Juli 2012 in der Provinz Trang einen gleichaltrigen Schüler mit über 24 Messerstichen tötete – um dessen Geldbörse und ein iPhone zu stehlen. Alle drei Instanzen bestätigten die Todesstrafe. Ein Gnadengesuch wurde abgelehnt. Am 18. Juni 2018 wurde Theerasak in Bang Kwang per Giftspritze hingerichtet.

Seitdem hat Thailand niemanden mehr exekutiert. Theerasak ist damit Stand August 2026 der letzte Hingerichtete des Landes. Das macht Bang Kwang nicht zu einem historischen Relikt – die Todeszellen dort sind besetzt. Aber wie lange die aktuelle Zurückhaltung anhält, ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Moratorium ist informell.

Geständnis kann Leben retten

Wer vor Gericht kooperiert, kann auf Strafmilderung hoffen. Das ist in Thailand keine Ausnahme, sondern gängige Praxis. Richter dürfen Todesurteile um ein Drittel reduzieren, wenn der Angeklagte nützliche Aussagen gemacht hat – das schließt Geständnisse ein, aber auch Aussagen gegen Mittäter oder Hinweise auf verstecktes Beweismaterial. Bei Sararat Rangsiwuthaporn führte genau das in allen drei bisherigen Verfahren zur Umwandlung von Todesstrafe in lebenslänglich.

Königliche Begnadigung: Der Joker im Strafjustizsystem

An wichtigen nationalen Feiertagen werden in Thailand traditionell Gnadengesuche geprüft. Wer verurteilt ist, kann – über Anwälte oder Familienangehörige – einen Antrag auf königliche Begnadigung stellen. Das Gnadengesuch verhindert keine Vollstreckung per Gesetz, verlangsamt das Verfahren aber erheblich. Im Fall von Wanchai Saengkhao wurden aus einer Todesstrafe durch mehrere aufeinanderfolgende Begnadigungen letztlich lebenslängliche Haft. Im Fall von Theerasak wurde das Gesuch abgelehnt – er wurde hingerichtet. Der Ausgang ist nicht vorhersehbar.

Warum zwischen Urteil und Vollstreckung Jahre liegen

Das Thai-Strafrecht sieht drei Instanzen vor: Strafgericht, Berufungsgericht, Oberstes Gericht. Erst wenn alle drei Ebenen das Todesurteil bestätigt haben, ist es rechtskräftig. Danach bleibt Zeit für Gnadengesuche. Jede dieser Phasen kann Jahre in Anspruch nehmen. Im Fall des Lopburi-Räubers dauerte allein das Durchlaufen aller Instanzen über vier Jahre – und Prasittichai wartet noch immer.

Wer in Thailand zu einer schweren Strafe verurteilt wird, hat es außerdem mit einem System zu tun, das Verfahren nicht beschleunigt. Gefängnisse wie Bang Kwang und Klong Prem beherbergen Hunderte Verurteilte, deren Fälle noch nicht abschließend entschieden sind. Mehr zu den Verhältnissen in diesen Anstalten hat Wochenblitz im Bangkok-Hilton-Beitrag beschrieben.

Was aus den Tätern wirklich wird

Von den fünf Fällen: einer hingerichtet, einer durch Suizid in Haft gestorben, einer wartet auf rechtskräftiges Urteil bei gleichzeitiger Möglichkeit des Gnadengesuchs, eine Verurteilte durchläuft noch rund ein Dutzend weiterer Prozesse, einer wurde durch Begnadigungen zu lebenslänglich begnadigt. Kein Fall gleicht dem anderen. Das Thai-Justizsystem ist kein Automat – es ist ein langsames, mehrstufiges Verfahren mit mehreren Ausgängen.

Das informelle Moratorium seit 2018 verändert die Gleichung zusätzlich. Solange es hält, bedeutet ein Todesurteil in der Praxis: Lebenslang, wenn keine Begnadigung kommt. Rechtlich gilt das nicht. Faktisch sieht es danach aus. Wie lange noch, weiß niemand. Zum aktuellen Stand der Sararat-Verfahren hat Wochenblitz zuletzt im April 2026 berichtet: Cyanid-Mörderin Sararat: Dritte Todesstrafe in lebenslang umgewandelt.

Redaktionelle Hinweise

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Die Angaben zu Urteilen und Verfahrensständen basieren auf öffentlich zugänglichen Gerichtsdokumenten und Presseberichten (Stand August 2026). Laufende Verfahren können sich jederzeit ändern. Die Darstellung dient der journalistischen Einordnung und ersetzt keine Rechtsauskunft zu konkreten Einzelfällen.

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