Thailand schafft 24-Stunden-Frist bei Vermissten ab

Polizeieinheiten prüfen Behördenkontakte und mögliche Sichtungen, tauschen Daten mit Zentrale und Forensik aus und informieren Angehörige regelmäßig über den Ermittlungsstand.

Thailand schafft 24-Stunden-Frist bei Vermissten ab
facebook / สถานีตำรวจภูธรห้วยโป่ง จังหวัดระยอง

BANGKOK – Thailands Polizei muss Meldungen über vermisste oder verlorene Menschen künftig sofort aufnehmen und mit der Suche beginnen. Die am 19. August 2026 bekanntgegebene Anweisung stellt klar, dass Angehörige nicht erst 24 Stunden warten müssen, bevor die Beamten tätig werden.

Werbeanzeige
Werbeanzeige

Keine 24-Stunden-Wartezeit mehr

Alle Polizeieinheiten wurden angewiesen, Vermisstenfälle als vorrangige Fälle mit sofortigem Handlungsbedarf zu behandeln. Beamte dürfen nicht mit dem Hinweis auf die 24-Stunden-Frist untätig bleiben.

Nach der Meldung sollen Polizisten zunächst Angaben des Hinweisgebers, von Zeugen und weiteren relevanten Personen aufnehmen. Eine Beschreibung des vermissten oder verlorenen Menschen muss anschließend an das Funknetz oder die örtliche Einsatzzentrale weitergegeben werden.

Werbeanzeige
Werbeanzeige

Angehörige sollen regelmäßig informiert werden

Die Polizei soll prüfen, ob eine Person mit der genannten Beschreibung von jemandem betreut oder aufgrund einer rechtlichen Maßnahme festgehalten wird. Auch mögliche Sichtungen bei Streifen oder anderen Einsätzen müssen überprüft werden.

Ermittler sollen die Fakten zum Verschwinden oder zu einem nicht identifizierten Leichnam zusammentragen, mit zuständigen Stellen zusammenarbeiten und einen ersten Ermittlungsbericht über den Dienstweg einreichen. Vorgesetzte in den Ermittlungseinheiten müssen den Hinweisgeber oder die Angehörigen regelmäßig über den Stand informieren und sie regelmäßig aufsuchen und aktuelle Angaben bei ihnen einholen.

Werbeanzeige
Werbeanzeige

Polizeizentrale und Forensik arbeiten zusammen

Polizeigeneral Kitrat wies das Einsatzleitzentrum der Royal Thai Police und das Amt für kriminaltechnische Wissenschaften an, die Arbeit des zuständigen Ausschusses zu Vermisstenfällen und nicht identifizierten Leichnamen voranzutreiben.

Der Ausschuss soll Erfahrungen aus früheren Fällen nutzen, um Verfahren für die Aufnahme von Meldungen, die Suche nach Vermissten, Ermittlungen und das schnelle und korrekte Handeln der Einheiten festzulegen. Polizeidienststellen müssen Informationen mit dem Ausschuss der Royal Thai Police zu Vermisstenfällen und nicht identifizierten Leichnamen sowie dem kriminaltechnischen Amt austauschen und verknüpfen.

Werbeanzeige
Werbeanzeige

Regeln werden überarbeitet

Das Amt für Rechtsangelegenheiten und Strafverfahren soll die Vorschriften zu Obduktionen, öffentlichen Beschreibungen von Personen und Eigentum sowie zur Suche nach und Rückgabe von Menschen prüfen, die sich verirrt haben oder von anderen getrennt wurden.

Lesen Sie auch: Traumhaus am Meer: Was kostet das Eigenheim in Thailand wirklich?

Die überarbeiteten Regeln sollen mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen übereinstimmen. Polizeiführer auf allen Ebenen wurden angewiesen, die Einhaltung eng zu überwachen.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: AseanNow

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.