BANGKOK – Thailands Polizei muss Meldungen über vermisste oder verlorene Menschen künftig sofort aufnehmen und mit der Suche beginnen. Die am 19. August 2026 bekanntgegebene Anweisung stellt klar, dass Angehörige nicht erst 24 Stunden warten müssen, bevor die Beamten tätig werden.
Keine 24-Stunden-Wartezeit mehr
Alle Polizeieinheiten wurden angewiesen, Vermisstenfälle als vorrangige Fälle mit sofortigem Handlungsbedarf zu behandeln. Beamte dürfen nicht mit dem Hinweis auf die 24-Stunden-Frist untätig bleiben.
Nach der Meldung sollen Polizisten zunächst Angaben des Hinweisgebers, von Zeugen und weiteren relevanten Personen aufnehmen. Eine Beschreibung des vermissten oder verlorenen Menschen muss anschließend an das Funknetz oder die örtliche Einsatzzentrale weitergegeben werden.
Angehörige sollen regelmäßig informiert werden
Die Polizei soll prüfen, ob eine Person mit der genannten Beschreibung von jemandem betreut oder aufgrund einer rechtlichen Maßnahme festgehalten wird. Auch mögliche Sichtungen bei Streifen oder anderen Einsätzen müssen überprüft werden.
Ermittler sollen die Fakten zum Verschwinden oder zu einem nicht identifizierten Leichnam zusammentragen, mit zuständigen Stellen zusammenarbeiten und einen ersten Ermittlungsbericht über den Dienstweg einreichen. Vorgesetzte in den Ermittlungseinheiten müssen den Hinweisgeber oder die Angehörigen regelmäßig über den Stand informieren und sie regelmäßig aufsuchen und aktuelle Angaben bei ihnen einholen.
Polizeizentrale und Forensik arbeiten zusammen
Polizeigeneral Kitrat wies das Einsatzleitzentrum der Royal Thai Police und das Amt für kriminaltechnische Wissenschaften an, die Arbeit des zuständigen Ausschusses zu Vermisstenfällen und nicht identifizierten Leichnamen voranzutreiben.
Der Ausschuss soll Erfahrungen aus früheren Fällen nutzen, um Verfahren für die Aufnahme von Meldungen, die Suche nach Vermissten, Ermittlungen und das schnelle und korrekte Handeln der Einheiten festzulegen. Polizeidienststellen müssen Informationen mit dem Ausschuss der Royal Thai Police zu Vermisstenfällen und nicht identifizierten Leichnamen sowie dem kriminaltechnischen Amt austauschen und verknüpfen.
Regeln werden überarbeitet
Das Amt für Rechtsangelegenheiten und Strafverfahren soll die Vorschriften zu Obduktionen, öffentlichen Beschreibungen von Personen und Eigentum sowie zur Suche nach und Rückgabe von Menschen prüfen, die sich verirrt haben oder von anderen getrennt wurden.
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Die überarbeiteten Regeln sollen mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen übereinstimmen. Polizeiführer auf allen Ebenen wurden angewiesen, die Einhaltung eng zu überwachen.
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