Wer in Thailand heiratet, geht oft davon aus, dass bei einer Scheidung alles zur Hälfte geteilt wird. Das thailändische Scheidungsrecht folgt jedoch eigenen Regeln, die sich deutlich von Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden. Entscheidend ist, wann ein Vermögenswert erworben wurde, wer ihn bezahlt hat und auf wessen Namen er eingetragen ist. Viele Expats erfahren das erst vor dem Amt oder dem Familiengericht.
Scheidung in Thailand: So läuft sie ab
Das thailändische Scheidungsrecht gilt nur für eine rechtlich gültige Ehe. Wer nur eine Feier oder eine buddhistische Zeremonie hatte und die Ehe nie beim Amt eintragen ließ, ist vor dem Gesetz nicht verheiratet. Für ihn gibt es weder ein Scheidungsverfahren noch die Regeln zur Vermögensteilung. Ob die Ehe eingetragen ist, zeigt die Heiratsurkunde des Amphur, des örtlichen Bezirksamts.[1]
Ein thailändisches Gericht ist zuständig, wenn die Ehe in Thailand eingetragen wurde oder ein Partner dort wohnt. Je nach Ort der Eheschließung steht ein anderer Weg offen: Eine in Thailand eingetragene Ehe kann auch ohne Gericht beim Amphur enden. Eine im Ausland geschlossene Ehe muss dagegen vor das Familiengericht, es sei denn, sie wird zuvor in Thailand eingetragen.[2]
Sin Somros und Sin Suan Tua
Das Gesetz kennt zwei Arten von Eigentum in der Ehe. Sin Somros ist das gemeinsame Ehevermögen: alles, was während der Ehe erworben wird, dazu die Erträge aus persönlichem Besitz, etwa Mieteinnahmen oder Zinsen. Es spielt keine Rolle, wer das Geld verdient hat oder wessen Name im Register steht. Im Zweifel gilt ein Vermögenswert als gemeinsam, und der Ehepartner muss das Gegenteil beweisen.[3]
Sin Suan Tua ist das persönliche Eigentum. Dazu zählen Besitz aus der Zeit vor der Heirat, Erbschaften und Geschenke während der Ehe, sofern sie nicht schriftlich als gemeinsam bestimmt wurden, außerdem Kleidung, Schmuck und Berufswerkzeug. Wird ein solcher Gegenstand verkauft oder getauscht, bleibt auch das Ersatzobjekt persönliches Eigentum. Kontoauszüge und Kaufbelege aus der Zeit vor der Hochzeit sind deshalb wichtig.[4]
Einvernehmlich oder streitig
Sind sich beide Partner einig, erfolgt die Scheidung beim Amphur, meist am selben Tag. Beide müssen persönlich erscheinen und bringen zwei Zeugen sowie eine schriftliche Vereinbarung zu Vermögen, Kindern und Unterhalt mit. Amtliche Gebühren fallen dafür nicht an. In Deutschland gilt diese Scheidung allerdings erst nach förmlicher Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung.[2][7]
Ist einer der Partner nicht einverstanden, entscheidet das Familiengericht. Der Kläger muss einen gesetzlichen Scheidungsgrund nachweisen, etwa Ehebruch oder böswilliges Verlassen. Eine Scheidung allein wegen zerrütteter Ehe gibt es nicht. Unterhalt für den früheren Ehepartner spricht das Gericht nur zu, wenn der andere Teil die Schuld trägt und der Antragsteller durch die Scheidung in Not gerät.[5]
Haus und Grundstück bei der Scheidung
Ein Ausländer darf in Thailand kein Land besitzen. Das Grundstück steht deshalb fast immer auf den Namen des thailändischen Ehepartners. Beim Kauf muss dieser dem Landamt schriftlich erklären, dass das Geld sein persönliches Eigentum ist und nicht vom ausländischen Partner stammt. Damit gilt das Grundstück rechtlich als persönliches Eigentum des Thai-Partners, auf das Land selbst hat der Ausländer keinen Anspruch.[6]
Was bleibt, ist ein Anspruch auf Ersatz. Hat der Ausländer das Haus oder Grundstück aus eigenem Geld bezahlt und kann das belegen, kann er vor Gericht die Erstattung seiner Beiträge verlangen. Überweisungsbelege, Kontoauszüge und Verträge sind dafür entscheidend. Eine Eigentumswohnung darf ein Ausländer dagegen selbst besitzen, solange die Quote von 49 Prozent der Gebäudefläche nicht überschritten wird. Mehr dazu im Beitrag Er bezahlte das Haus.[8]
Auto, Konten und Schmuck
Was während der Ehe angeschafft oder verdient wird, gehört im Zweifel zum gemeinsamen Vermögen, auch wenn Fahrzeug oder Konto nur auf einen Namen laufen. Das betrifft Gehalt, Ersparnisse, Autos und Motorräder. Ein Auto, das der Ausländer vor der Heirat gekauft hat, bleibt dagegen sein persönliches Eigentum, wenn er den Kauf belegen kann. Gemeinsame Schulden tragen beide Partner zu gleichen Teilen.[3]
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Schmuck, der zur Lebensstellung des Trägers passt, zählt zum persönlichen Eigentum. Das gilt auch für die Verlobungsgeschenke, die Khongman. Ein Kaufbeleg aus der Zeit vor der Ehe hilft, ein Stück dem persönlichen Eigentum zuzuordnen. Einen eigenen Beitrag dazu gibt es unter Goldschmuck bei der Scheidung.[4]
Ehevertrag in Thailand
Ein Ehevertrag, in Thailand Sanya Kon Somros genannt, kann die gesetzliche Aufteilung ändern. Er muss schriftlich vor der Heirat abgeschlossen und bei der Eheschließung zusammen mit der Heiratsurkunde eingetragen werden. Darin legen die Partner fest, welche Vermögenswerte persönliches Eigentum bleiben und welche gemeinsam sind. Ohne eingetragenen Ehevertrag gilt die gesetzliche Regel.[4]
Für Expats mit Vermögen aus der Zeit vor der Ehe ist er ein wichtiges Mittel zur Absicherung. Er ersetzt aber nicht die Belege: Wer Besitz als persönlich einstuft, sollte Kaufverträge und Kontoauszüge aufbewahren. Weitere Fallstricke einer Thailand-Ehe nennt der Beitrag Thailand-Ehe: Das Kleingedruckte.
Kinder und Sorgerecht
Bei einer einvernehmlichen Scheidung legen die Eltern selbst fest, wer die elterliche Gewalt für die gemeinsamen Kinder bekommt. Diese Vereinbarung gehört in den schriftlichen Scheidungsvertrag. Einigen sich die Eltern nicht, entscheidet das Gericht nach dem Wohl des Kindes. Wer Kinder hat, sollte Sorgerecht, Umgang und Unterhalt daher nicht nur mündlich absprechen.[5]
Nimmt ein Elternteil das Kind ohne Erlaubnis des anderen mit ins Ausland, kann das als internationale Kindesentführung gelten. Das gilt auch für ausländische Eltern, die nach der Trennung in ihr Herkunftsland zurückkehren. Für den Aufenthalt des ausländischen Elternteils kann dagegen ein Kind mit thailändischer Staatsangehörigkeit von Vorteil sein, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Visum nach der Scheidung
Die Verlängerung des Aufenthalts wegen Ehe mit einem thailändischen Staatsangehörigen hängt an der Ehe. Mit der Scheidung entfällt dieser Grund. Wer bleiben will, geht am besten noch am Tag der Scheidung mit der Urkunde zur Immigration, meldet die Scheidung und beantragt eine andere Verlängerung. Wie lange der Aufenthalt danach gestattet ist, entscheidet das Immigration-Büro im Einzelfall.[9]
Zwei Wege stehen vor allem offen. Ab 50 Jahren gibt es die Verlängerung für Rentner mit dem Nachweis von 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto, bei der Verlängerung wegen Ehe sind es 400.000 Baht. Mit einem Kind thailändischer Staatsangehörigkeit kommt eine Verlängerung als Elternteil in Betracht. Wer das vorhat, richtet die Finanzen am besten schon vor der Scheidung ein.[9]
Scheidungsanwalt in Thailand: Kosten
Eine einvernehmliche Scheidung beim Amphur kostet keine amtlichen Gebühren. Anwälte bieten das Paket mit zweisprachigem Scheidungsvertrag und Begleitung zum Amt je nach Kanzlei für etwa 10.000 bis 30.000 Baht an. Hinzu kommen beglaubigte Übersetzungen, die pro Seite meist 500 bis 1.500 Baht kosten, und die Beglaubigung durch das Außenministerium von rund 400 Baht je Dokument.[10]
Ein Streit vor dem Familiengericht ist deutlich teurer. Die Anwaltskosten beginnen je nach Kanzlei bei etwa 50.000 bis 90.000 Baht und können bei Streit um Haus, Vermögen und Kinder mehrere Hunderttausend Baht erreichen. Das Verfahren dauert meist mehrere Monate, oft länger als ein Jahr. Eine Erstberatung kostet in der Regel 1.500 bis 3.000 Baht.[10]
Wer bekommt wie viel
Für das gemeinsame Vermögen, das Sin Somros, gilt bei der Scheidung eine feste Regel: Es wird zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das steht in Section 1533 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs. Wer mehr verdient oder mehr eingezahlt hat, bekommt deshalb keinen größeren Anteil. Maßgeblich ist der Bestand zum Zeitpunkt der Eintragung der Scheidung.[1]
Die Hälfte gilt jedoch nur für diesen Teil. Persönliches Eigentum wird nicht geteilt, und Land bleibt beim thailändischen Partner. Besteht das gemeinsame Vermögen aus Auto und Ersparnissen im Wert von zwei Millionen Baht, erhält jeder Partner eine Million Baht. Das Haus samt Grundstück, das der Thai-Partner vor der Ehe besaß, steht außerhalb dieser Rechnung. Wer Zahlungen und früheren Besitz nicht belegen kann, steht vor Gericht schlecht da.
Redaktionelle Hinweise
Stand ist November. Ob ein einzelner Vermögenswert als gemeinsam oder persönlich gilt, hängt vom Einzelfall ab. Wie lange der Aufenthalt nach der Scheidung noch gestattet ist, entscheidet die Immigration im Einzelfall. Die Anerkennung einer thailändischen Scheidung richtet sich in Deutschland nach deutschem Recht, für Österreich und die Schweiz gelten andere Stellen und Regeln.
- Gemeinsames Vermögen wird bei der Scheidung zu gleichen Teilen geteilt (Section 1533, Thai-Gesetzestext mit Rechtsprechung): legardy.com ↩
- Wege der Scheidung und Zuständigkeit für Ausländer, auch bei Ehe im Ausland: thailawonline.com und thailandstarterkit.com ↩
- Sin Somros nach Section 1474 und gemeinsame Schulden: tilleke.com und thailawonline.com ↩
- Sin Suan Tua nach Section 1471 und 1472, Ehevertrag nach Section 1465 bis 1469: thailawonline.com und terms.law ↩
- Scheidungsgründe, Unterhalt nach Section 1526 und Sorgerecht nach Section 1520: thailawonline.com und journal.nu.ac.th ↩
- Grundstückserwerb durch Thais mit ausländischem Ehepartner, Erklärung zum persönlichen Geld: Department of Lands ↩
- Anerkennung einer Privatscheidung in Thailand: Deutsche Botschaft Bangkok und § 107 FamFG ↩
- Erstattung bei Hauskauf durch ausländischen Ehepartner: Urteil des Obersten Gerichts und windowonphuket.com ↩
- Verlängerung des Aufenthalts nach der Scheidung: Immigration Bureau und ask.in.th ↩
- Anwalts- und Nebenkosten einer Scheidung: thailawonline.com und phuketexpatguide.com ↩

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