Heiraten, bleiben, bürokratisch kämpfen

Das Non-Immigrant-O-Visum (Non-O) ist für Personen gedacht, die aufgrund einer Ehe mit einem thailändischen Staatsangehörigen oder wegen Ruhestands in Thailand leben möchten. Gerade für deutsche Männer, die mit einer thailändischen Partnerin verheiratet sind, stellt dieses Visum eine gängige Option dar. Doch die Regeln sind komplex und voller Fallstricke.

Zwei Hauptgründe: Ehe oder Ruhestand

Das Non-O-Visum kann beantragt werden:

  • wegen Ehe mit einemthailändischen Staatsbürger ‚in („based on marriage“),
  • wegen Ruhestand, wenn der Antragsteller mindestens 50 Jahre alt ist („retirement purpose“).

Antragstellung: Nur bei Ehe mit Thai-Staatsbürger möglich

Ein Ausländer (z. B. deutscher Mann), der mit einer Thailänderin verheiratet ist, kann ein Non-O-Visum auf Heiratsbasis beantragen. Voraussetzung: Die Ehe ist rechtsgültig registriert und dokumentiert.

Es muss kein Ruhestandsvisum vorausgehen, allerdings gelten unterschiedliche Anforderungen bei der Visumserteilung außerhalb Thailands (z. B. in Deutschland) und der anschließenden Verlängerung in Thailand.

Voraussetzungen: Diese Unterlagen sind notwendig

  1. Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit
  2. Aktuelle Passfotos
  3. Heiratsurkunde – international oder ins Thailändische übersetzt und beglaubigt
  4. Wohnsitznachweis in Thailand (z. B. Mietvertrag, TM30)
  5. Finanzielle Nachweise (Details unten)
  6. Antragsformular TM.7 (bei Verlängerung)
  7. Polizeiliches Führungszeugnis (bei Beantragung aus dem Ausland teilweise nötig)
  8. Kopie des ID-Cards und Hausbuchs der thailändischen Ehefrau

Finanzielle Anforderungen: Ehe vs. Ruhestand

Für Ehe mit Thai-Staatsbürgerin:

  • Option 1: 400.000 THB auf einem thailändischen Konto, mindestens 2 Monate vor Antragstellung.
  • Option 2: Monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB (z. B. Rente), beglaubigt von der Deutschen Botschaft.

Für Ruheständler (ab 50 Jahren):

  • Option 1: 800.000 THB auf einem Thai-Konto (mind. 2 Monate vor Verlängerung, danach 3 Monate nicht unter dieser Schwelle).
  • Option 2: Monatseinkommen von 65.000 THB, nachgewiesen wie oben.

Wichtig: Bei Beantragung außerhalb Thailands gelten teils andere Anforderungen – Botschaften fordern ggf. andere Nachweise oder Sperrkonto.

Konto in Thailand: Pflicht für Verlängerung

Für die Verlängerung auf 1 Jahr ist ein thailändisches Bankkonto zwingend notwendig – bei Option mit Guthaben-Nachweis. Das Geld muss nachweislich 2 Monate vorher auf dem Konto gelegen haben (für Ruhestand: teils 3 Monate). Große Banken wie Bangkok Bank, Krungsri oder Kasikorn sind erfahrener im Umgang mit Ausländern.

Nach Einreise: 90 Tage Aufenthalt – was dann?

Mit dem Non-O-Visum bekommt man zunächst 90 Tage Aufenthalt. Innerhalb dieser Zeit muss Folgendes passieren:

  1. TM30-Meldung (Aufenthaltsort beim Immigration Office melden)
  2. Bankkonto eröffnen
  3. Verlängerungsantrag auf 1 Jahr vorbereiten
  4. TM47 (alle 90 Tage): Aufenthaltsmeldung nicht vergessen

Wo verlängert man das Visum?

Das zuständige Immigration Office richtet sich nach dem Wohnsitz. Die Abläufe und Anforderungen sind regional unterschiedlich:

  • Bangkok: Stark frequentiert, aber professionell
  • Chiang Mai: Effizient, teils hohe Dokumentationsanforderungen
  • Pattaya: Strenger, insbesondere bei finanziellen Nachweisen
  • Ländliche Provinzen (z. B. Isaan): Teils uninformiert, aber auch flexibler

Häufige Fehler

  • Ehe mit Nicht-Thailänderin als Grundlage für Non-O nutzen → ❌ nicht möglich
  • Finanznachweis nicht rechtzeitig erbracht → ❌ Ablehnung
  • Falsche Visaform (z. B. Non-O-A statt Non-O) → ❌ neue Beantragung nötig

Möglich, aber nicht einfach

Das Non-O-Visum auf Ehe- oder Ruhestandsbasis ist ein valides Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Thailand. Wer jedoch denkt, mit einer Heiratsurkunde sei alles getan, täuscht sich. Die thailändischen Behörden prüfen genau – vor allem, ob die finanziellen Mittel und echte Eheverhältnisse bestehen.

Offizielle Informationen:

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