BANGKOK, THAILAND – Amnesty International verlangt von Thailand, mögliche Pläne zur Zwangsabschiebung zweier Uiguren nach China sofort zu stoppen. Bei einer Rückkehr könnten den Männern Folter, willkürliche Haft und Verschwindenlassen drohen. Beide sagten ihren Anwälten, sie fürchteten um ihr Leben und wollten nicht zurück.
Begnadigt und gleich wieder festgehalten
Zwei der fünf noch in Thailand verbliebenen Uiguren kamen am Mittwoch, 21. Oktober 2026, nach einer königlichen Begnadigung aus dem Gefängnis. Danach brachte man sie in ein Abschiebezentrum in Bangkok.
Nach Darstellung von Amnesty verwehren die Behörden ihnen seither den Zugang zu ihren Anwälten. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und die Nationale Menschenrechtskommission Thailands dürfen die Männer nicht besuchen.
Amnesty fordert Freilassung und ein Aufnahmeland
Generalsekretärin Agnès Callamard erklärte, die Männer seien vor Verfolgung in China geflohen. Bei einer Rückkehr könnten ihnen ähnliche Misshandlungen drohen.
Amnesty verlangt ihre Freilassung, damit sie sicher und frei leben können, und Zugang zu Anwälten ihrer Wahl. Thailand soll mit der internationalen Gemeinschaft rasch ein Land finden, das sie und weitere inhaftierte Uiguren aufnimmt, damit sie freiwillig an einen sicheren Ort ausreisen können.
Sicherheitsrat: Anwalt war schon da
General Chaipruak Doungprapat, Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrats, sagte am 4. November um 12.35 Uhr im Regierungsgebäude, der Anwalt habe die Männer nach seinem Wissen bereits besucht. Der Fall liege außerhalb der Regierungspolitik.
Das Gericht entscheide im normalen Verfahren. Alle fünf Männer stammten aus derselben Gruppe wie jene, die zuvor nach China zurückgeschickt wurden.
Streit um den Grund der Haft
Amnesty führt die Haftstrafe der Männer auf einen Fluchtversuch aus der Abschiebehaft zurück. Chaipruak sagte, man habe sie wegen Flucht aus dem Gewahrsam verfolgt.
Die drei Männer, die noch im Gefängnis sitzen, müssten gut ein Jahr absitzen.
Haftbefehle aus China und der Auslieferungsvertrag
Chaipruak nannte zwei Unterschiede zum früheren Fall. China habe Haftbefehle gegen alle fünf erlassen, und keiner der Männer habe Flüchtlingsstatus erhalten. Peking beantrage die Auslieferung über den Vertrag mit Thailand wegen mutmaßlicher Straftaten.
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Sobald ein förmlicher Antrag vorliegt, prüft das Außenministerium die Haftbefehle. Sind sie gültig, bringt die Staatsanwaltschaft den Fall voran. Stellt das Gericht fest, dass die Männer die Taten begangen haben, verlangt der Vertrag laut Chaipruak ihre Auslieferung.
Anwälte wehren sich vor Gericht
Die Männer haben laut Chaipruak Anwälte beauftragt, um den Fall anzufechten. Ob sie in ein anderes Land gehen können, hänge vom Ausgang dieser Anfechtung ab.
Zudem müsste ein Land zustimmen, sie aufzunehmen.
Seit 2014 ohne Anklage festgehalten
Die beiden Männer sitzen seit mehr als zwölf Jahren in Thailand fest. Am 13. März 2014 nahmen die Behörden mehr als 300 Uiguren ohne Anklage fest, die vor Verfolgung und Diskriminierung in der Region Xinjiang geflohen waren.
Im Juni 2015 durften 173 Frauen und Kinder aus der Gruppe in die Türkei reisen. Die Rückführung von mindestens 109 Uiguren nach China nennt Amnesty rechtswidrig.
40 Uiguren schon im Februar 2025 abgeschoben
Am 7. Januar 2025 bat die chinesische Botschaft das Außenministerium, die 45 noch im Land verbliebenen Uiguren zurückzuschicken. Im Folgemonat schob Thailand 40 von ihnen zwangsweise ab.
Callamard mahnt Thailand, das nicht zu wiederholen. Die damaligen Abschiebungen seien trotz der Gefahr für die Betroffenen erfolgt und verstießen gegen internationales Recht.
Besuche in Xinjiang ohne Gewissheit
Auf Einladung der chinesischen Regierung reisten thailändische Vertreter im Februar und März 2025 zweimal nach Xinjiang. Die Besuche sollten auf diplomatischem Weg beruhigen.
Beobachtende Organisationen berichten, thailändische Beamte hätten weniger als zehn der Zurückgeschickten getroffen. Ob alle noch leben und in Sicherheit sind, ist nicht bekannt, ihre Haftorte hat niemand offengelegt.
Thailands Pflichten nach Antifolterkonvention und Gesetz
Callamard betont, Thailand dürfe niemanden in ein Land zurückschicken, in dem ihm Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das gelte auch bei diplomatischen Zusagen Pekings. Amnesty lehnt solche Zusicherungen ab und hält sie für unzuverlässig.
Thailand ist an die Antifolterkonvention und den Grundsatz der Nichtzurückweisung gebunden. Paragraf 13 des seit 2023 geltenden Gesetzes gegen Folter und Verschwindenlassen verbietet die Abschiebung, wenn begründeter Anlass zur Annahme von Folter, grausamer oder erniedrigender Behandlung oder Verschwindenlassen besteht.
Berichte über Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang
Amnesty veröffentlichte 2021 einen großen Bericht mit Belegen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang. Er dokumentiert Haft, Folter und Verfolgung von Uiguren, Kasachen und anderen überwiegend muslimischen Gruppen. Eine Einschätzung der Vereinten Nationen vom August 2022 kam zu ähnlichen Ergebnissen.
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Die chinesische Regierung hat die Empfehlungen laut Amnesty bisher nicht umgesetzt, Betroffene nicht entschädigt und keine Ermittlungen zur Strafverfolgung der Verantwortlichen eingeleitet. Sie unterdrücke weiter Kritik im In- und Ausland, verbreite Material zur Leugnung der Vorwürfe und setze auf Diskriminierung und erzwungene kulturelle Anpassung.

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