🔴 UPDATE – 11. Juni 2026
Das Strafgericht Bangkok Süd hat am 11. Juni 2026 sein Urteil gesprochen: Adem Karadag und Mieraili Yusufu wurden der gemeinschaftlichen Herbeiführung einer Bombenexplosion mit Todesfolge für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 1.000 Baht wegen des unerlaubten Tragens von Waffen an einem öffentlichen Ort. Das Urteil endet einen fast elfjährigen Justiz-Krimi, der zu den längsten Strafprozessen in der Geschichte Thailands gehört.
BANGKOK – Knapp elf Jahre nach dem verheerenden Bombenanschlag auf den Erawan-Schrein mit 20 Toten und über 120 Verletzten hat das Strafgericht Bangkok Süd heute sein Urteil verkündet. Die beiden uigurischen Angeklagten Adem Karadag und Mieraili Yusufu wurden wegen Herbeiführens einer Explosion mit Todesfolge zum Tode verurteilt. Der Mammutprozess, geprägt von verschleppten Zeugenbefragungen und einem verhafteten Dolmetscher, ist damit zu Ende.
Ein gelbes Hemd und drei Kilo TNT
Der 17. August 2015 hat sich ins kollektive Gedächtnis Bangkoks gebrannt. Um 18:55 Uhr riss eine gewaltige Explosion den Erawan-Schrein an der Ratchaprasong-Kreuzung mitten im Touristen-Hotspot auseinander. Überwachungskameras filmten zuvor einen Mann im gelben Hemd, der eine Tasche auf einer Bank am Schrein abstellte.
In der Tasche steckten rund drei Kilogramm TNT. Die Druckwelle tötete 20 Menschen, sechs Thailänder und 14 ausländische Besucher. Fünf der Opfer kamen aus China, fünf aus Malaysia, zwei aus Hongkong sowie je ein Tourist aus Indonesien und Singapur. Mehr als 120 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen.
Zweite Bombe am Sathorn Pier
Nur einen Tag später, am 18. August 2015, detonierte ein weiterer Sprengsatz am Sathorn Pier. Diesmal gab es glücklicherweise keine Opfer. Die Sicherheitsbehörden gingen von einem Zusammenhang mit dem Erawan-Anschlag aus und suchten fieberhaft nach den Tätern.
Am 29. August 2015 nahm die Polizei Adem Karadag in einer Wohnung im Bezirk Nong Chok fest. Wenig später wurde auch Mieraili Yusufu verhaftet. Beide sind ethnische Uiguren und gehörten zu einer Gruppe von mehr als 17 Verdächtigen, gegen die wegen des Bombenanschlags ermittelt wurde.
Racheakt für abgeschobene Uiguren
Ein mögliches Motiv der Täter zeichnete sich rasch ab. Nur Wochen vor dem Anschlag hatten thailändische Behörden fast 100 uigurische Muslime nach China abgeschoben. Die Ermittler gehen bis heute davon aus, dass die Bombe am Erawan-Schrein ein blutiger Racheakt für diese Abschiebung war.
Der Fall entwickelte sich in der Folge zu einem der längsten und chaotischsten Strafprozesse, an die man sich in Thailand erinnert. Beide Angeklagte widerriefen im Februar 2016 vor dem Militärgericht ihre ersten Geständnisse und plädierten auf nicht schuldig.
Verhafteter Dolmetscher und hundert Übersetzungsfehler
Dann nahm das Verfahren eine bizarre Wendung. Die Polizei verhaftete den Englisch-Uigurisch-Dolmetscher der Verteidigung wegen Drogendelikten. Dadurch musste das Gericht einen neuen Übersetzer über die chinesische Botschaft beschaffen, was zu massiven Verzögerungen führte.
Ende 2019 wanderte das Verfahren vom Militär- zum Strafgericht Bangkok Süd. Ein unabhängiger Beobachter stellte zudem fest, dass der von der Botschaft gestellte Dolmetscher mehr als 100 Begriffe falsch übersetzt hatte. Nach sieben Jahren hatte das Gericht gerade einmal 40 von über 400 geladenen Zeugen vernommen.
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Anwalt bricht sich das Bein, Verfahren liegt auf Eis
Ende 2022 kam der nächste Rückschlag. Der Anwalt von Adem Karadag brach sich bei einem Unfall das Bein, der Prozess musste erneut pausieren. Später wurde er wieder aufgenommen, doch die schleppende Beweisaufnahme verhinderte jahrelang ein Urteil.
Neben den Verfahrensfragen sorgte auch der Zustand der Angeklagten für humanitäre Bedenken. Adem Karadag erschien zwischenzeitlich im Rollstuhl vor Gericht, stark abgemagert und gesundheitlich angeschlagen. Er beklagte vor dem Richter, in der Hafteinrichtung Lak Si keine Halal-Mahlzeiten gemäß seinem muslimischen Glauben zu bekommen.
Freispruch mangels Beweisen
Die dritte Angeklagte in dem Fall, die Thailänderin Wanna Suansan, wurde am 7. November 2024 freigesprochen. Das Gericht sah keine Verbindung zu den Verdächtigen: weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren, noch Finanztransaktionen oder Telefonaufzeichnungen. Zudem befand sie sich zum Tatzeitpunkt bereits im Ausland.
Für Karadag und Yusufu ist das Urteil heute gefallen. Knapp elf Jahre nach dem Anschlag haben das Gericht und die Familien der 20 Todesopfer sowie die mehr als 100 Verletzten zumindest in erster Instanz Rechtssicherheit erhalten. Ob das Urteil rechtskräftig wird, hängt davon ab, ob die Verurteilten in Berufung gehen.



Zwischenzeitlich wurde das Urteil gesprochen. Todesstrafe für beide. Ist schon irgendwie bemerkenswert, dass in einem derart Fehler behafteten Prozess Todesstrafen ausgesprochen werden.