Bangkok, Thailand – Die thailändische Polizeiakademie hat einen ehemaligen Polizeioffizier im Rang eines Obersts endgültig aus dem Staatsdienst entlassen. Hintergrund sind schwere Disziplinarverstöße, ein Verfahren wegen falscher Angaben bei der Polizei und ein Urteil wegen Rufschädigung. Die Entlassung gilt rückwirkend ab dem 13. August 2026.
Entlassung wegen Geldforderung und schwerem Fehlverhalten
Die Polizeiakademie begründete die höchste Disziplinarstrafe gegen den ehemaligen Dozenten Asst. Prof. Pol. Col. Phimphot Nomchoppitakmit einem zweiten Disziplinarfall. Ihm und seiner Ehefrau wird vorgeworfen, eine andere Person fälschlich des Diebstahls und des Hausfriedensbruchs beschuldigt zu haben.
Die Ermittlungen ergaben klare Belege dafür, dass beide drei Millionen Baht fordern wollten. Als Gegenleistung sollte ein Video über eine angebliche außereheliche Beziehung nicht veröffentlicht werden. Die Akademie erklärte, wegen der Schwere des Falls könne eine frühere Leistung für den Staatsdienst die Strafe nicht mehr mildern.
Erste Strafe galt zunächst als Entlassung
Im ersten Disziplinarfall ging es um Medieninterviews im Oktober 2024. Der ehemalige Polizeioffizier und seine Ehefrau hatten nach Darstellung der Akademie gemeinsam falsche Angaben bei der Polizeiwache Phra Khanong gemacht, um eine andere Person strafrechtlich zu belasten.
Am 25. Oktober 2024 äußerten sich beide in der Fernsehsendung „Hone Krasae“ über eine angebliche außereheliche Beziehung. Die Akademie wertete die öffentlichen Aussagen eines Polizeibeamten als schweren Disziplinarverstoß. Am 13. August 2026 wurde deshalb zunächst die Entlassung aus dem Staatsdienst angeordnet.
Gericht verurteilt beide wegen Rufschädigung
Die Anzeige wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft endgültig nicht weiterverfolgt. Nach Prüfung der Beweise kamen beide Stellen zu dem Ergebnis, dass die vorgeworfene Tat nicht begangen worden war.
Die betroffene Person erstattete daraufhin Gegenanzeige wegen gemeinsamer falscher Angaben über eine Straftat. Die Polizei empfahl eine Anklage, und die Staatsanwaltschaft brachte den Fall vor Gericht. In einem Verfahren wegen Rufschädigung durch Veröffentlichung verurteilte das Strafgericht am 26. August 2026 beide Angeklagten zu jeweils einem Jahr und sechs Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von jeweils 150.000 Baht. Die Haftstrafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Gericht verlangt Veröffentlichung des Urteils
Das Gericht ordnete außerdem an, dass beide das Urteil fortlaufend in Zeitungen und auf Nachrichtenseiten veröffentlichen müssen. Damit soll der entstandene Rufschaden ausgeglichen werden.
Die Polizeiakademie verwies darauf, dass neben den Disziplinarverfahren auch weitere strafrechtliche Vorgänge gegen den ehemaligen Polizeioffizier und seine Ehefrau in das Justizsystem gelangt seien. Ein Teil der Verfahren ist nach Angaben der Akademie bereits endgültig entschieden.
Vorwürfe wegen Drohungen und Druck auf die Akademie
Vor der Disziplinarentscheidung soll die Ehefrau versucht haben, den Leiter der Polizeiakademie durch Drohungen und Druck zur Einstellung des Falls zu bewegen. Nach der Einleitung der Disziplinarmaßnahmen hätten der ehemalige Polizeioffizier und ihm nahestehende Personen versucht, das Verfahren zu verzögern und Einfluss auf die Justiz zu nehmen.
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Über Facebook-Seiten wie „Saksri Hai Tamruat“ und „Khao Tamruat No. 1“ seien wiederholt verfälschte Informationen und beleidigende Beiträge gegen Vorgesetzte veröffentlicht worden. Am 19. August 2026 soll die Ehefrau außerdem über ein Facebook-Konto eine ausdrückliche Drohung gegen das Leben anderer Personen veröffentlicht haben.
Berufung innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit der endgültigen Entlassung verliert der ehemalige Polizeioffizier nach Angaben der Akademie sämtliche Ansprüche auf Pension und staatliche Sozialleistungen. Gegen die Disziplinarentscheidung kann er innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme bei der Kommission zum Schutz des Beamtensystems der Polizei Berufung einlegen.
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Will er die Berufungsentscheidung anfechten, kann er innerhalb von 90 Tagen nach deren Mitteilung oder Kenntnisnahme Klage beim Obersten Verwaltungsgericht einreichen. Die Polizeiakademie erklärte, sie werde bei schwerem Fehlverhalten von Polizeibeamten weiterhin die höchste Strafe verhängen.
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