BANGKOK, THAILAND – Ein Strafgericht hat den Amnestieantrag von Generalmajor Chamlong Srimuang und weiteren Mitgliedern der Volksallianz für Demokratie (PAD) an das Berufungsgericht weitergeleitet. Gegen Chamlong und 31 weitere Angeklagte lief ein Verfahren wegen Rebellion und Störung der öffentlichen Ordnung. Entschieden wird nun am Berufungsgericht.
Strafgericht schickt Antrag an Berufungsgericht
Am 19. Oktober 2026 verkündete das Strafgericht in Bangkok im Saal 904 an der Ratchadaphisek-Straße einen Beschluss in der Sache. Das Gericht gab dem Antrag nicht selbst statt, sondern leitete ihn an das Berufungsgericht weiter.
Das Berufungsgericht soll den Antrag auf Einstellung des Verfahrens prüfen und danach eine weitere Entscheidung treffen. Der Fall ist beim Berufungsgericht noch anhängig.
Antrag vom 4. September und keine Einwände der Anklage
Die Angeklagten hatten am 4. September 2026 beantragt, das Verfahren nach dem Gesetz zur Förderung des sozialen Friedens einzustellen. Das Gericht befragte daraufhin die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie erhebe keine Einwände gegen den Antrag. Das Gericht stellte fest, dass der Fall noch beim Berufungsgericht liegt, und entschied deshalb, den Antrag dorthin zu schicken.
Freispruch vom Vorwurf der Rebellion
Das Strafgericht hatte Chamlong Srimuang und 31 weitere Mitglieder der Volksallianz für Demokratie zuvor vom Vorwurf der Rebellion und des Terrorismus freigesprochen. Die Anklage war von der Staatsanwaltschaft für Strafsachen, Abteilung 9, erhoben worden.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam an Rebellion, Zusammenrottung und der Störung der öffentlichen Ordnung beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Fall beim Berufungsgericht liegt.
Blockade des Flughafens Don Mueang im Mittelpunkt der Anklage
Der Vorwurf bezieht sich auf die Belagerung des Flughafens Don Mueang durch die Angeklagten. Ihnen wurde vorgeworfen, den Flughafen gemeinsam abgeriegelt zu haben.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen อ973/2556. Es betrifft damit einen Fall, der bereits mehrere Jahre zurückliegt.
Berufungsgericht muss nun entscheiden
Das Berufungsgericht ist nun am Zug. Es soll über den Antrag auf Einstellung des Verfahrens entscheiden, und der Bericht nennt bislang keinen Termin für diese Entscheidung.
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