FUKUOKA – Eine 28-jährige Thailänderin, die mit fast 900 Gramm Methamphetamin in Kaffeebeuteln am Flughafen Fukuoka aufgegriffen wurde, muss in Japan keine Anklage fürchten. Die Staatsanwaltschaft sah keinen kriminellen Vorsatz und stellte das Verfahren ein. Damit endet ein international beachteter Fall, und die junge Frau kann nach Thailand zurückkehren.
Kein Vorsatz – Staatsanwalt lässt Drogenvorwurf fallen
Das Amt für Rauschgiftbekämpfung (ONCB) bestätigte die Entscheidung am Freitag. Sprecherin Areephak Ngernbumrung erklärte, die japanischen Ermittler hätten keine Hinweise gefunden, dass die 28‑Jährige wissentlich Rauschgift eingeführt habe.
Die Frist für eine formelle Anklage lief am 31. Juli ab. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, die Beweise reichten nicht aus, um eine Straftat zu belegen. Für die Frau ist das Strafverfahren damit abgeschlossen.
Festnahme mit 900 Gramm Crystal Meth in Kaffeepäckchen
Der Fall begann am 12. Juli. Zollbeamte stoppten die Reisende bei ihrer Ankunft aus Thailand und entdeckten in ihrem Gepäck rund 900 Gramm kristallines Methamphetamin.
Die Drogen steckten in versiegelten Kaffeebeuteln. Noch am Flughafen nahm die Polizei die junge Frau fest – der Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Familie spricht von Täuschung durch Schleusernetzwerk
Von Beginn an bestritt die Beschuldigte jede Kenntnis über den Inhalt. Ihre Familie gab an, sie habe eine Bezahlung für den Transport vermeintlich legaler Waren angenommen und sei von einer kriminellen Organisation hereingelegt worden.
Die japanischen Ermittler folgten dieser Darstellung. Sie fanden keine Belege für eine Verbindung zu einem Drogenring und gingen davon aus, dass die Frau das Paket ohne Wissen um die versteckte Ware überbracht hatte.
Weiße Weste und hohe Hürden im japanischen Recht
Das japanische Recht verlangt für eine Anklage den Nachweis krimineller Absicht. Der reine Drogenfund genügt nicht. Zudem hatte die 28‑Jährige keine Vorstrafen und keine bekannte Vorgeschichte mit Rauschgift.
Die Staatsanwälte sahen keinen Grund für ein Gerichtsverfahren. Sie bewerteten die Gesamtumstände als unzureichend, um einen Schuldvorwurf zu tragen.
Rückkehr nach Thailand steht bevor – Einreisefrage offen
Nach knapp drei Wochen in japanischer Haft soll die Frau nun heimreisen. Zuvor müssen allerdings Verwaltungsverfahren mit der Einwanderungsbehörde und dem thailändischen Außenministerium abgestimmt werden.
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Ob sie künftig wieder nach Japan einreisen darf, ist noch unklar. Das ONCB wartet eigenen Angaben zufolge auf einen offiziellen Bericht, ehe es sich zu möglichen Einreisesperren äußert.
Ermittler jagen jetzt die Hintermänner
Während der Rechtsstreit für die Frau zu Ende ist, konzentrieren sich die thailändischen Behörden auf das Schmugglernetzwerk. Das Narcotics Suppression Bureau hat bereits einen Verdächtigen aus der Lieferkette festgenommen.
Das ONCB betonte, dass die Entscheidung nicht beispiellos sei. Japanische Staatsanwälte hätten schon früher thailändische Staatsangehörige in Drogenfällen freigesprochen oder angeklagt – stets abhängig von den ermittelten Beweisen.
Kaffeebeutel als Tarnung – Behörde warnt Reisende
Internationale Schleuserbanden verstecken Methamphetamin zunehmend in Alltagsprodukten. Neben Kaffeeverpackungen nutzen sie auch Lebensmittelverpackungen, um Rauschgift über Grenzen zu schmuggeln.
Das ONCB bekräftigte seine Warnung: Niemals Pakete oder Gepäckstücke für andere transportieren, ohne den Inhalt selbst geprüft zu haben. Kriminelle Organisationen suchten gezielt nach Kurieren, die versteckte Drogen unwissentlich einführten.
Ende des Rechtsstreits – Spur zu den Drahtziehern bleibt heiß
Für die 28‑Jährige endet der Fall ohne Verurteilung. Sobald die Einwanderungsformalitäten geklärt sind, wird sie mit Unterstützung der thailändischen Konsularbeamten in ihre Heimat zurückgebracht.
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Die Ermittlungen gegen die Organisation, die das Rauschgift in den Kaffeebeuteln platzierte, laufen hingegen weiter. Die thailändischen Behörden wollen die Verantwortlichen des gescheiterten Schmuggelversuchs zur Rechenschaft ziehen.

Die hatte deutlich mehr Glück als Verstand. Seit Jahrzehnten wird gepredigt: Nimm nichts für andere mit.