FUKUOKA/BANGKOK – Eine thailändische Frau sitzt in Japan in Haft, nachdem sie mit kristallinem Meth in Kaffeetüten am Flughafen Fukuoka aufgegriffen wurde. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über eine Anklage fällt bereits am Freitag. Bei einer Verurteilung wegen Drogeneinfuhr zu kommerziellen Zwecken droht ihr lebenslange Haft.
Entscheidung über Anklage schon am Freitag
Nach japanischem Recht hätte die Haft der Frau bis zum 2. August dauern können. Weil dieser Tag auf ein Wochenende fällt, zogen die Behörden die Frist auf den 31. Juli vor, teilte die stellvertretende ONCB-Generalsekretärin Areepak Ngernbamroong mit.
Kommt es zur Anklage, bleibt die Beschuldigte während des Verfahrens in Haft – ein Urteil wird etwa zwei Monate später erwartet. Verzichten die Ermittler auf eine Anklage, wird sie aus Japan ausgewiesen und kann sofort nach Thailand zurückkehren.
Drogenmenge muss erst im Labor bestimmt werden
Anders als in vielen Ländern verlangt das japanische Recht wissenschaftliche Tests, um Art und exakte Menge der sichergestellten Substanzen zu bestimmen. Bislang bestätigte die ONCB-Sprecherin nur den Fund von Crystal Meth in Kaffeebeuteln – die genaue Menge steht nicht fest.
Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft bewerten, ob die Drogen für den kommerziellen Verkauf bestimmt waren. Davon hängt das Strafmaß ab.
Lebenslange Haft droht, üblich sind fünf bis zehn Jahre
Stuft die Anklage die Einfuhr als kommerziellen Drogenhandel ein, droht der Frau lebenslange Haft. „Das japanische Gericht legt die Strafe aber nach den Umständen fest“, so Areepak. In ähnlichen Fällen verhängten Richter zuletzt fünf bis zehn Jahre.
Ob die Beschuldigte wissentlich handelte oder als Kurierin getäuscht wurde, ist für die Ermittler noch offen. Die Familie hält sie für ein Opfer, das von Hintermännern ausgenutzt wurde.
Familie glaubt an Betrug – Kontakt nur über Botschaft
Die Angehörigen der Frau konnten bislang keinen direkten Kontakt zu ihr aufnehmen. Das ONCB riet der Familie, sich über die japanische Botschaft in Thailand zu koordinieren.
Ob die Frau tatsächlich ohne eigenes Wissen handelte, können die thailändischen Behörden noch nicht sagen. „Die Ermittlungen liegen in Händen der japanischen Polizei, die erst Beweise sammeln und die Verdächtige vernehmen muss“, erklärte Areepak.
Line-Konto „ing ing“ weckt Misstrauen
Das ONCB prüft ein Line-Konto mit dem Namen „ing ing“, das möglicherweise mit anderen Drogenfällen in Thailand verknüpft ist. Ein Zusammenhang mit dem kürzlich bekannt gewordenen Fall der Flugbegleiterin Meena und dem Namen „Rin Rin“ ist aber nicht belegt.
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Areepak warnte vor voreiligen Schlüssen: Ähnliche oder bekannte Account-Namen würden oft von verschiedenen Personen genutzt. Das ONCB-Regionalbüro 1 führt nun weitere Überprüfungen durch.
Kaffeetüten immer wieder als Drogenversteck genutzt
Das Verstecken von Rauschgift in Kaffeebeuteln, Kaffeeweißer-Päckchen oder Nahrungsergänzungsmittel-Verpackungen ist laut ONCB ein wiederkehrendes Muster. Manipulationen wie aufgeschnittene und wieder versiegelte Packungen können ein Warnsignal sein.
Reisende sollten sich niemals darauf einlassen, gegen Bezahlung Waren für Dritte ins Ausland zu bringen, mahnte Areepak. Schon das nicht deklarierte Ausführen von Gütern sei eine Straftat – die Konsequenzen könnten lebensverändernd sein.
ONCB warnt: Keine Pakete für Unbekannte transportieren
Wer bezahlte Transportaufträge annimmt, muss die Vereinbarung gründlich prüfen und die Ware selbst untersuchen, betonte Areepak. Auffälliges Gewicht oder ungewöhnliche Verpackungen seien Alarmsignale – ähnlich wie bei früheren Fällen, in denen Drogen in Tamarindenmark versteckt waren.
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„Ein einziger Fehler kann Ihr Leben zerstören und Sie schwersten Strafen aussetzen“, warnte die ONCB-Sprecherin. Die Behörde appellierte eindringlich, keine Pakete von Fremden anzunehmen und sich im Zweifel zu weigern.

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