Erfahrungsbericht: Warum Vorbereitung und Respekt in Thailand den Unterschied machen
Täglich erreichen uns Nachrichten von Auswanderern, die in Thailand vor bürokratischen oder finanziellen Hürden stehen. Unser Leser Volker C., der seit 23 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet ist und seit zwei Jahrzehnten permanent in Hua Hin lebt, sieht die Ursache oft im mangelnden Vorwissen.
Finanzielle Vorsorge und rechtliche Absicherung
Viele Residenten lassen sich beim Thema Geld zu sehr von Gefühlen leiten. Wer jedoch langfristig in Thailand investiert, sollte die lokalen Gesetze nicht ignorieren, sondern sie zu seinem Vorteil nutzen. Volker C. mahnt hier zur Sachlichkeit:
„Ich bin oft über die Unwissenheit über die Regeln in Thailand bei Ausländer erstaunt. Die Unwissenheit und der Leichtsinn bei Entscheidungen in Sache Geld ist für mich unverständlich, aber Liebe macht blind, sagt man. Ich habe vorher die Gesetze und Regeln gelesen und verhalte mich als Gast den Anforderungen entsprechend.“
Um sein Vermögen zu schützen, hat er einen juristisch wasserfesten Weg für sein Eigenheim gewählt:
„Meinen finanziellen Anteil am Grundstück und Haus habe ich über einen Darlehensvertrag mit meiner Frau abgesichert. Der Vertrag ist als Grundschuld auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen; bei einem Verkauf muss mir das Darlehen plus Zinsen ausgezahlt werden. Ein Anwalt aus Bangkok hat dies in meinem Auftrag so mit dem Landamt geregelt.“
Redaktioneller Tipp: Eine solche Absicherung über das Landamt ist wesentlich sicherer als einfache privatrechtliche Verträge. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von Experten beraten, um im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs nicht leer auszugehen.
Fallstricke bei Ehe und Rentenansprüchen
Ein Thema, das viele erst im hohen Alter oder im Trauerfall trifft, ist die Anerkennung der Partnerschaft durch die deutschen Behörden. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert die finanzielle Absicherung des Partners. Volker C. weist auf einen wichtigen Punkt hin:
„Darüber hinaus sollten Sie den Ausländern mitteilen, dass eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird und bei Ableben des Ehemannes kein Witwenrentenanspruch besteht, ferner muss die Ehe mindestens 5 Jahre bestanden haben.“
Frage an die Community: Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen? Welche Erfahrungen haben Sie mit der deutschen Rentenversicherung in Bezug auf thailändische Partner gemacht?
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Die Philosophie des „Hutes in der Hand“
Oft hört man Klagen über die Immigration oder das Finanzamt. Doch laut Volker C. liegt der Schlüssel zu einer stressfreien Bürokratie im eigenen Verhalten. Er berichtet von durchweg positiven Erfahrungen – sogar bei komplexen Themen wie der Versteuerung der Rente:
„Ich hatte noch nie Probleme mit der Immigration oder der Bank. Bitte erwähnen Sie noch, dass ich bei allen Behörden immer freundlich und hilfsbereit behandelt wurde, auch bei dem Ausfüllen der Einkommensteuer-Unterlagen für die Steuer auf meine Rente in Thailand. Mein Vater hat mir beigebracht: ‚Mit dem Hut in der Hand kommst Du durch das Ganze Land‘ – d.h. freundlich sein, Verständnis zeigen bei Sprachproblemen und Achtung vor dem Anderen haben.“
Unsere Einschätzung: In einer Kultur, in der das Gesichtwahren oberste Priorität hat, ist Aggressivität gegenüber Beamten fast immer kontraproduktiv. Höflichkeit ist in Thailand kein Zeichen von Schwäche, sondern eine soziale Kompetenz, die Prozesse oft erheblich beschleunigt.
Was denken Sie?
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Hat unser Leser recht, dass viele Probleme hausgemacht sind? Oder haben Sie trotz Vorbereitung und Freundlichkeit schlechte Erfahrungen gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!
Anmerkung der Redaktion
Dieser Beitrag ist ein Leserbrief, der der Redaktion von Wochenblitz eingesandt wurde. Leserbriefe werden auf offensichtliche Rechtsverstöße und grobe Rechtschreibfehler geprüft; für den inhaltlichen Standpunkt und die Richtigkeit der gemachten Aussagen trägt ausschließlich der Einsender die Verantwortung. Die in Leserbriefen geäußerten Meinungen und Angaben spiegeln nicht notwendigerweise die Auffassung der Redaktion wider.


wir haben vor 22 Jahren in Deutschland geheiratet und in Thailand dann eintragen lassen. Und natürlich ist meine Frau witwenrentenberechtig, wenns so weit ist.
Weder habe ich meinen finanziellen Anteil – also alles – damals über einen Darlehensvertrag mit meiner Frau abgesichert, noch sonst irgendwelche privatrechtlichen Verträge abgeschlossen. Dieses zu machen ist aber heutzutage bestimmt nicht verkehrt.
Eine Bekannter, der vor langer Zeit hier in Thailand geheiratet hat, ist zur Deutschen Botschaft und hat die Ehe nachbeurkunden lassen. Er ist inzwischen verstorben und die Frau hat grade im Juli wieder die Witwenrente erhöht bekommen. Den Antrag dafür habe ich damals von hieraus online gemacht, war nicht so schwierig. Die Behörde in D hat aber sehr gut mitgespielt und geholfen.
Mit dem Finanzamt habe ich nichts mehr zu tun und über die Immigration kann ich auch nicht meckern..auch ohne ein Dauergrinsen werde ich immer freundlich behandelt. Das alles schreibe ich aus dem Isan, wo Vorbereitung und Respekt bestimmt eine andere Bedeutung haben als zum Beispiel in Pattaya.
Wir haben vor 18 Jahren in Bangkok geheiratet, die Urkunden übersetzen und beglaubigen und in D. eintragen lassen.
Meine Frau ist sehr wohl berechtigt für eine Witwenrente. Voraussetzung, die Ehe ist in D. eingetragen. Eigentlich schlüssig, wenn man sich die Antragsdokumente zur Witwenrente anschaut. Die erwähnten 5 Jahre sind die Mindestversicherungszeit, in der Beiträge in die RVA eingezahlt worden sein müssen oder man bezieht schon Rente.
Verträge oder Sicherungen meiner Finanzen gibts bei mir nicht. Soll sowieso alles die Frau bekommen. In der Urne ist dafür kein Platz. Zur außerordentlichen Sicherheit habe Plan B und C. Damit kann ich gut leben.
Was für mich ausnahmslos für alle Behörden und auch anderen Kontakten gilt, bin ich immer freundlich behandelt worden.
Soweit man sich im Rahmen des „Normalen“ bewegt, stimmt es schon. Ein bisschen Vorbereitung und Freundlichkeit, zusammen mit Respekt und alles kann problemlos laufen. Aber wehe, irgendwas weicht auch nur ein Yota vom Eingeübten ab, dann können Dämme brechen und man lernt ganz schnell wie Bürokratiemonster zuschlagen können. Dabei erwischt es einen oft ganz unvermutet bei vermeintlichen Kleinigkeiten. Sachen die in Deutschland ein Klacks wären wie z.B. Stornierung eines Dauerauftrages bei der Bank. Sowas mache ich in Deutschland am PC. Ganz anders hierzulande. Hat mehr als eine Stunde auf der Bank gedauert, unzählige Formulare zu unterzeichnen und das alles erst nachdem ich angedeutet hatte das Konto einfach aufzulösen, bzw. auf Null zu stellen. Muss man nicht verstehen, immer schön locker bleiben. Andersrum geht es aber auch! Wenn man schon mit Bauchgrummeln hingeht, alles mögliche an Problemen erwartet und 5 Minuten später ist alles erledigt und man schon wieder raus. Es bewahrheitet sich halt sehr oft, Thailand ist anders. Funktioniert eben völlig anders. So eine Wundertüte, wo man nie weiß was als nächstes rausflutscht hat doch auch was schönes an sich, oder?
„Darüber hinaus sollten Sie den Ausländern mitteilen, dass eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird und bei Ableben des Ehemannes kein Witwenrentenanspruch besteht, ferner muss die Ehe mindestens 5 Jahre bestanden haben.“
Das ist Falsch!
Jede weltweit nach den örtlichen staatlichen Gesetzen geschlossene Ehe ist auch in D gültig.
Möglicherweise wird hier die sogenannte Buddahochzeit, die der deutschen kirchlichen Hochzeit gleich steht, mit der staatlichen Eheschliessung im Amphoe verwechselt.
Damit deutsche Behörden sie anerkennen können müssen sie natürlich erst am davon wissen.
Dazu reicht eine durch einen anerkannten Übersetzer erstellte Kopie der Urkunde, die dann von der deutschen Botschaft beglaubigt wird ( neuerdings muss sie vorher noch Überbeglaubigt werden) Diese ist dann in D verkehrsfähig.
Eine Nachbeurkundung durch ein deutsches Standesamt schadet nicht, ist aber nicht notwendig.
Wenn der ständige Wohnort Thailand ist, sollte man Vorkehrungen treffen, damit die Hinterbliebenenrenten beantragt werden können. Da hat der WB doch sicher einen Werbepartner der helfen kann.
diese Aussage ist in wesentlichen Punkten falsch.
Eine in Thailand geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, sofern sie nach thailändischem Recht wirksam geschlossen wurde und keine Anerkennungshindernisse bestehen (z. B. Doppelehe). Eine gesonderte Anerkennung in Deutschland ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Für deutsche Behörden müssen die thailändischen Heiratsurkunden allerdings in der Regel übersetzt und je nach Verwendungszweck legalisiert oder mit einer Echtheitsbestätigung versehen werden.
Auch die Behauptung, dass deshalb kein Anspruch auf eine deutsche Witwenrente besteht, ist falsch. Ist die Ehe rechtswirksam, kann der überlebende Ehepartner grundsätzlich Anspruch auf eine deutsche Witwen- oder Witwerrente haben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ebenfalls falsch ist die Aussage, die Ehe müsse mindestens fünf Jahre bestanden haben. Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich eine Mindestdauer von einem Jahr. Hat die Ehe weniger als ein Jahr bestanden, wird zunächst vermutet, dass es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden.
Die häufig genannten fünf Jahre beziehen sich nicht auf die Ehe, sondern auf die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung des verstorbenen Ehepartners.
Fazit: Die zitierte Aussage ist in den beiden entscheidenden Punkten – Anerkennung einer thailändischen Ehe und fünfjährige Ehedauer – sachlich falsch.
Dieser Beitrag ist ein Leserbrief, der der Redaktion von Wochenblitz eingesandt wurde. Leserbriefe werden auf offensichtliche Rechtsverstöße und grobe Rechtschreibfehler geprüft; für den inhaltlichen Standpunkt und die Richtigkeit der gemachten Aussagen trägt ausschließlich der Einsender die Verantwortung. Die in Leserbriefen geäußerten Meinungen und Angaben spiegeln nicht notwendigerweise die Auffassung der Redaktion wider.
hat man euch einen Vorwurf gemacht? kann ich nicht erkennen.
Leider konnte ich einen Wortfehler ( statt Kopie amtliche Übersetzung) nicht korrigieren. Vor der Freischaltung sollte so was möglich sein.
Wenn ich vom Österreichischen Recht ausgehe, besteht der Rechtsanspruch auf die Witwenrente nach X Jahren, abhängig vom Altersunterschied der Ehepartner, ob es gemeinsame Kinder gibt etc. Die Aussage ist also nicht grundlegend falsch .
Er nennt aber ausrücklich Deutschland in seinem Text.
eine in germany geschlossene ehe muss auch in thailand gemeldet werden-genau wie eine in thailand geschlossene in germany.
Mein Beitrag zu „Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen? Welche Erfahrungen haben Sie mit der deutschen Rentenversicherung in Bezug auf thailändische Partner gemacht?“.
Auch unsere im Jahr 1994 in Thailand geschlossene Ehe habe ich in Deutschland dem Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz gemeldet; dazu reichte das Original der thailändischen Heiratsurkunde zusammen mit der von der Deutschen Botschaft in Bangkok erstellten Übersetzung ins Deutsche mit deren Legalisierung.
Damit wurde meine Frau voll ins deutsche Rechtssystem integriert, soll heißen, bekam eine Arbeitserlaubnis, eine (noch damals) Lohnsteuerkarte, zahlte Rentenbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung, ohne dass irgendwelche zusätzlichen Nachweise über die Eheschließung verlangt wurden.
Im Scheidungsverfahren vor ein paar Jahren nach deutschem Recht am Hauptwohnsitz in Deutschland wurde der obligatorische Versorgungsausgleich unter Zugrundelegung unserer erworbenen Rentenansprüche durchgeführt. Auch ich kann überhaupt nicht verstehen, wie der Leserbriefschreiber darauf kommt, dass Witwenansprüche (oder wie in meinem Fall: Rentenansprüche der Frau bei Scheidung) nicht gewährt werden sollen, wenn die in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland NICHT „nachbeurkundet“ worden war.