Kittika Nagel ist Rechtsanwältin in Thailand. Sie spricht Deutsch. Und sie ist Thailänderin. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit — ist es aber nicht. Wer in Thailand einen Anwalt sucht, der Rentenangelegenheiten, Testamente oder Vollmachten auf Deutsch besprechen kann, steht meist vor einer leeren Wand. Kittika füllt diese Lücke.
Deutsch gelernt, weil das Leben es so wollte

Angefangen hat es am Goethe-Institut. Kittika lernte zunächst die Grundstufe — A1, nur fürs Visum, wie sie sagt. Dann zog sie mit ihrem deutschen Mann nach Deutschland. Aus dem Visum-Deutsch wurde Alltags-Deutsch, dann Berufs-Deutsch. Sie schloss die B1-Prüfung ab und absolvierte eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten — auf Deutsch, in Deutschland, in einem Beruf, der Präzision in der Sprache voraussetzt. Wer schon mal einen deutschen Zahnarzt bei der Arbeit beobachtet hat, weiß: „Bitte ausspucken“ muss man im richtigen Moment sagen.
Als ihr Mann krank wurde und sie zurück nach Thailand kamen, saß Kittika Stunde um Stunde neben ihm im Krankenhaus in Khon Kaen. Die Klinikleitung wurde auf ihre Deutschkenntnisse aufmerksam — und bot ihr nach dem Tod ihres Mannes eine Stelle als Dolmetscherin an. Sie nahm die Stelle an. Das Krankenhaus, die deutschen Patienten, die Angst auf beiden Seiten wenn Deutsch und Thai aufeinanderprallen — das hat sie geprägt. Heute weiß sie, was passiert, wenn ein kranker, gereizter Patient auf ein Pflegepersonal trifft, das seine Sprache nicht versteht.
Jura mit Auszeichnung: Was die Thai-Anwaltsprüfung wirklich bedeutet
Irgendwann reichte die Dolmetschertätigkeit nicht mehr. Kittika studierte Rechtswissenschaften an der Ramkhamhaeng-Universität in Bangkok — Thailands größter öffentlicher Hochschule, benannt nach dem König, der das Thai-Alphabet erfand. Sie schloss mit einem Notendurchschnitt von 3,70 ab und bekam die Auszeichnung „First-Class Honors“. Dann folgte die eigentliche Hürde: die Anwaltszulassungsprüfung des Lawyers Council of Thailand. Zwischen 55 und 70 Prozent der Kandidaten fallen durch — im ersten Versuch. Kittika bestand.
Anschließend absolvierte sie den Lehrgang des Lawyers Council für Anwälte, die zur Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten berechtigt sind. Das ist kein Zusatzstudium, sondern ein eigener Zertifizierungsweg mit praktischen Prüfungen. In Thailand gibt es keine Notare im europäischen Sinne — diese Funktion übernehmen zugelassene Anwälte mit entsprechender Berechtigung. Kittikas Unterschrift unter einem Dokument hat damit dieselbe rechtliche Wirkung, die in Deutschland ein Notarsiegel entfaltet.
Testament, Nachlassverwaltung, Beglaubigung: Was Expats tatsächlich brauchen
Die meisten deutschsprachigen Mandanten, die Kittika aufsuchen, kommen wegen dreier Dinge: Testament, Nachlassverwaltung oder Beglaubigung. Das Testament ist in Thailand für Ausländer mit Vermögen im Land keine Option, sondern Pflicht — zumindest wenn man will, dass das Vermögen nach dem Tod dorthin geht, wo man es haben möchte. Ohne gültiges Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch, Abschnitt 1629 CCC. Der überlebende Ehepartner ist dabei nicht automatisch Haupterbe. Kittikas Mandanten lernen das meist erst, wenn es fast zu spät ist.
Die Beantragung eines Nachlassverwalters beim Gericht — ein Verfahren, das Kittika als unkompliziert beschreibt — erfordert in der Regel eine einzige Gerichtsverhandlung. Ein unkompliziertes Nachlassverfahren in Thailand dauert nach Angaben von Rechtsexperten vier bis acht Monate. Die Beglaubigung von Unterschriften ist das Schnellste: Kittika prüft die Identität, stellt sicher, dass die Person das Dokument freiwillig und in ihrer Gegenwart unterzeichnet, und bringt das Siegel an. Was einfach klingt, hat erhebliche rechtliche Konsequenzen — denn die Beglaubigung bestätigt gegenüber Behörden und Gerichten, dass die unterzeichnende Person zum Zeitpunkt der Unterschrift am Leben war und handlungsfähig.
Der Mythos vom Ausländer, der vor Gericht immer verliert
Eines der hartnäckigsten Missverständnisse, das Kittika bei deutschen Mandanten begegnet: die Überzeugung, dass ein Ausländer in einem Rechtsstreit mit einem Thailänder grundsätzlich verliert. „Das ist falsch“, sagt sie. Das Gericht entscheide nach der Beweislage, nicht nach der Nationalität. Sie macht dabei keinen Hehl daraus, dass ein Ausländer, der tatsächlich etwas falsch gemacht hat, auch als Schuldiger herausgeht — aber das gelte umgekehrt genauso. Schwarz werde nicht zu Weiß, in keine Richtung. Diese Klarheit ist es, die ihr bei deutschsprachigen Mandanten Vertrauen einbringt: Sie sagt, was ist — auch wenn es nicht das ist, was der Mandant hören will.
Was das Thai-Gerichtssystem von deutschen Gerichtsverfahren unterscheidet, ist für europäische Ohren gewöhnungsbedürftig. Verhandlungen finden in einem gemeinsamen Saal statt, ohne Trennwände zwischen den Fällen. Wer früh kommt, hört die Anhörungen der anderen. Die Termine sind entweder 9:00 Uhr oder 13:00 Uhr — und sie beginnen pünktlich. Es gibt keinen Anwaltszwang, keine Pflichtverteidigung außer in schweren Strafverfahren. Kittika tritt in diesem Umfeld gelegentlich auch als Dolmetscherin auf — sie übersetzt direkt im Gerichtssaal, damit ein deutschsprachiger Beteiligter dem Verfahren folgen kann.
Zwei Länder, eine Kanzlei: Das Netzwerk für deutsch-thai Rechtsfragen
Kittika arbeitet mit der Tochter ihres verstorbenen Mannes zusammen — einer Rechtsanwältin in Deutschland. Das ist kein formelles Büro mit gemeinsamem Briefkopf, sondern eine pragmatische Kooperation: Wenn eine Thailänderin, die mit einem Deutschen verheiratet ist oder war, in Deutschland rechtliche Unterstützung braucht, scheitert es meist nicht am Willen, sondern an der Sprache. Deutsche Anwälte sprechen kein Thai. Thailändische Ehefrauen sprechen oft kein Deutsch. Kittika vermittelt — erklärt in beide Richtungen, was das jeweils andere System gerade tut und warum.
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Wer mit Rechtsanwältin Kittika Nagel spricht, merkt schnell, dass sie nicht aus Berechnung in diesen Beruf gekommen ist. Sie hat die Sprache gelernt, weil sie liebte. Das Recht studiert, weil sie helfen wollte. Und die Zulassung geholt, weil sie sah, dass es diese Person in Thailand schlicht nicht gibt: eine Thai-Anwältin, die Deutschen auf Deutsch erklärt, was in Thailand rechtlich gilt — und die dabei weder Schwarz zu Weiß macht noch umgekehrt.
Rechtsanwältin Kittika Nagel ist per E-Mail erreichbar unter rak.nagel@gmail.com sowie telefonisch unter +66 81 892 1913.
Redaktionelle Hinweise
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Dieser Artikel basiert auf einem Interview mit Kittika Nagel sowie auf öffentlich zugänglichen Informationen zum thailändischen Rechtssystem. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Rechtsfragen zu Testament, Nachlassverwaltung oder Beglaubigung in Thailand empfiehlt sich die Konsultation einer zugelassenen Thai-Anwältin oder eines zugelassenen Thai-Anwalts.

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