BANGKOK – Thailand hat dem Rabbiner Yosef Chaim Kantor die Staatsbürgerschaft entzogen. Eine Untersuchung ergab, dass er nach seiner Einbürgerung weiter seine frühere US-Staatsangehörigkeit nutzte. Kantor leitet das Chabad-Netzwerk in Thailand, das die jüdische Gemeinde des Landes betreut.
Innenministerium entzieht Staatsbürgerschaft
Die Anordnung trägt die Unterschrift von Premierminister und Innenminister Anutin Charnvirakul und ist auf den 28. Oktober datiert. Sie betrifft einen der führenden Vertreter der jüdischen Gemeinde in Thailand.
Das Ministerium stützt den Schritt auf Paragraf 19 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Dieser erlaubt es, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn ein eingebürgerter Staatsbürger seine frühere Staatsangehörigkeit weiter verwendet.
16 Ein- und Ausreisen nach Australien mit US-Staatsangehörigkeit
Laut dem Sonderermittlungsamt DSI im Justizministerium nutzte Kantor seine US-Staatsangehörigkeit, um 16 Mal nach Australien ein- und auszureisen. Zuletzt nutzte er seine US-Staatsangehörigkeit am 26. Januar 2026.
Das Innenministerium sieht darin einen Verstoß gegen die Bedingungen seiner Einbürgerung. Diese Bedingungen hatte Kantor bei seinem Antrag auf die thailändische Staatsbürgerschaft selbst anerkannt.
Einbürgerung 2013 nach Paragraf 10
Kantor erhielt die thailändische Staatsbürgerschaft nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1965. Die Einbürgerung wurde am 11. April 2013 im Königlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Seinen ersten thailändischen Personalausweis erhielt er am 2. Mai 2013. Kantor steht an der Spitze des Chabad-Netzwerks, das die jüdische Gemeinde im Land betreut.
Ministerium warnt vor Schaden bei Aufschub
In der Anordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Aufschub der vorgesehenen Maßnahme möglicherweise schwerwiegende Folgen hätte. Würde ihre Umsetzung verzögert, könnten nach Einschätzung der zuständigen Stelle sowohl die Öffentlichkeit als auch das Land ernsthaften Schaden erleiden.
Die Begründung unterstreicht damit, dass die Maßnahme aus Sicht der Anordnung nicht ohne Weiteres aufgeschoben werden kann.
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Das würde mich mal interessieren welcher Schaden entstehen könnte. Kann mir das jemand erklären?
Zitat: „…sowohl die Öffentlichkeit als auch das Land ernsthaften Schaden erleiden.“