NAKHON SAWAN – Ein grausamer Verkehrsunfall, ein Todesopfer, ein schwerverletzter Hinterbliebener – und dann das: Statt Gerechtigkeit bekommt das Opfer eine Anklage. Ein 57-Jähriger, dessen Wagen von einem betrunkenen Geisterfahrer gerammt wurde, wird nun selbst wegen „gemeinsamer Fahrlässigkeit“ belangt. Die Familie tobt, die Polizei begründet kühl.
Frontal gerammt, Freundin tot
Es war der 18. Februar, als Somchai Naktrakul (57) mit seiner Lebensgefährtin auf der Straße Tha Tako – Nakhon Sawan unterwegs war. Die Fahrt endete in einer Katastrophe: Ein weißer Pickup, gesteuert von Surin Maikaew, geriet außer Kontrolle, stieg über den Mittelstreifen und krachte frontal in ihr Fahrzeug.
Für Somchais Beifahrerin kam jede Hilfe zu spät. Sie starb noch am Unfallort. Der Unfallverursacher Maikaew überlebte den Zusammenstoß ebenfalls nicht. Somchai selbst trug schwere Beinbrüche davon und ist bis heute arbeitsunfähig.
Blutprobe bringt die schockierende Wahrheit
Die Polizei ermittelte und fand, was viele vermuteten: Der Fahrer des Pickups war volltrunken. Eine Blutprobe ergab einen Wert von 299 mg% Alkohol – ein Zustand, der jede Fahrtüchtigkeit zunichtemacht. Die Familie von Somchai war sich sicher, dass die Schuldfrage damit glasklar sei.
Doch nach vier Monaten des Wartens flatterte Somchai ein behördliches Schreiben ins Haus, das die Welt auf den Kopf stellte. Statt einer Entschädigung wird er nun selbst als Beschuldigter geführt.
Die brisante Begründung der Beamten
Polizeileutnant Suttikorn Iam-ang bestätigt die Anklage. Der Vorwurf: Somchai sei auf der vierspurigen Straße rechts gefahren, anstatt sich links zu halten. „Vor dem Unfall fuhr er 3 Sekunden lang auf der rechten Spur, ohne zu bremsen, was einen Mangel an Vorsicht zeigt“, zitiert die Stellungnahme der Polizei aus dem Strafgesetzbuch.
In der Anklageschrift heißt es weiter, Somchai hätte durch Ausweichen nach links den Zusammenstoß verhindern können. „In diesem Fall fuhren beide Fahrer mit einer Fahrlässigkeit, die nicht geringer ist als die des anderen“, so die Begründung. Der Einwand, wer betrunken auf die Gegenfahrbahn rast, zählt für die Beamten rechtlich offenbar nicht mehr allein.
Tochter schäumt vor Wut
Für die Tochter von Somchai ein unfassbarer Vorgang. „Ich zweifelte schon, als die Polizei die Videoaufnahmen sah, die klar zeigen, dass die Gegenpartei meinen Vater gerammt hat“, sagt sie. Ihre Enttäuschung sitzt tief, denn schon lange kursierten Gerüchte, der Fall könne als gemeinsame Fahrlässigkeit enden.
Vier Monate konnte ihr Vater nicht arbeiten, die Behandlungskosten haben die Familie über 400.000 Baht gekostet. „Er hat beide Beine gebrochen, kann nicht laufen. Ich will Gerechtigkeit für meinen Vater“, lautet ihr verzweifelter Appell.
Polizei verweist auf Zivilklage
Polizeileutnant Suttikorn stellt klar, dass auch der getötete Unfallverursacher wegen desselben Delikts der Fahrlässigkeit angeklagt wurde. „Der Grund für die Anklage ist, dass die klagende Partei auf einer 4-spurigen Straße rechts fuhr, was laut Gesetz nur beim Wenden erlaubt ist“, erklärt er.
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Für Somchais finanzielle Forderungen sieht die Polizei nur einen Weg: Er muss selbst zivilrechtlich gegen die Angehörigen des verstorbenen Unfallfahrers klagen. Dem 57-Jährigen bleibt nichts anderes, als neben den Schmerzen und der Trauer nun auch noch juristisch gegen die Familie des Mannes vorzugehen, der ihm so viel Leid brachte.



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