Steuer in Thailand: Die Rente ist sicher – sagt der Stammtisch

In den Thailand-Foren kursiert eine Formel, die deutschen Rentnern falsche Sicherheit gibt – ausgerechnet bei der gesetzlichen Rente. Was das DBA 2026 wirklich sagt, und für wen es teuer wird.

Steuer in Thailand: Die Rente ist sicher – sagt der Stammtisch
KI generertes Symbolbild.

Wer als Rentner in Thailand lebt und sich 2026 vor der thailändischen Steuer fürchtet, fürchtet meist das Falsche. Am Stammtisch und in den Facebook-Gruppen kursiert seit Monaten dieselbe tröstliche Formel: Wer seine Rente in Deutschland, Österreich oder der Schweiz versteuert, sei in Thailand fein raus. Klingt beruhigend. Ist bei der gesetzlichen Rente schlicht falsch – und genau diese Fehlannahme kostet am Ende Nerven, weil sie zur richtigen Zeit die falsche Sicherheit gibt.

Dieser Ratgeber sortiert, was bei Visum, Meldepflicht und Steuer wirklich gilt – für alle drei DACH-Länder getrennt, weil die Doppelbesteuerungsabkommen eben nicht dasselbe regeln. Am Ende wissen Sie, wann eine Steuererklärung fällig wird, warum sie in den meisten Fällen trotzdem null Baht kostet, und an welcher Stelle das Bauchgefühl aus dem Forum in die Irre führt.

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Warum die 800.000 Baht auf dem Konto nicht Ihr eigentliches Problem sind

Die finanzielle Grundhürde für das Non-O-Rentnervisum steht seit Jahren unverändert: 800.000 Baht Guthaben auf einem Thai-Konto, oder ein nachgewiesenes Monatseinkommen von 65.000 Baht, oder eine Kombination beider Wege. Wer das für die große Neuerung von 2026 hält, hat die falsche Baustelle im Blick. Diese Zahlen haben sich nicht bewegt. Bewegt hat sich nur, wie konsequent die Immigration prüft, ob das Geld auch wirklich durchgehend liegt.

Denn nach der Verlängerung darf der Kontostand bis zur nächsten Runde nie unter 400.000 Baht fallen – nicht für einen einzigen Tag. Das ist die Falle, in die erfahrene Auswanderer tappen, während sie sich über Steuergerüchte den Kopf zerbrechen. Ein abgehobener Betrag für die Heimreise, eine verspätete Wertstellung, und der Beamte sieht im Sparbuch genau den Tag, an dem die Marke gerissen wurde. Die Regel kennt keine Absicht. Sie kennt nur den Saldo.

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Die 180-Tage-Falle: Wann Thailand Sie steuerlich zum Inländer erklärt

Steuerlich ansässig wird in Thailand, wer sich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr im Land aufhält. Nicht 181, wie es hartnäckig durch die Foren geistert, sondern 180 – so steht es in Section 41 des thailändischen Revenue Code, und An- wie Abreisetag zählen jeweils voll. Der Umkehrschluss ist die eigentlich nützliche Information: Wer 179 Tage oder weniger bleibt, ist kein Steueransässiger und die ganze Debatte betrifft ihn nicht.

Für den durchschnittlichen Rentner, der ganzjährig in Pattaya oder Chiang Mai lebt, ist diese Grenze längst überschritten. Er ist Steueransässiger, ob er will oder nicht. Damit greift die Regel, die seit Anfang 2024 gilt und die alte Schlupfloch-Praxis beerdigt hat: Auslandseinkünfte sind steuerpflichtig, sobald sie nach Thailand überwiesen werden – im Jahr des Transfers, unabhängig davon, wann das Geld verdient wurde. Die früher beliebte Taktik, die Rente erst im Folgejahr zu überweisen, ist Geschichte.

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Das Doppelbesteuerungsabkommen sagt das Gegenteil dessen, was die Foren glauben

Jetzt zur beruhigenden Lüge. Die Formel „in der Heimat versteuert, in Thailand sicher“ trifft für die gesetzliche Rente genau nicht zu. Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert nicht die Besteuerung in Thailand – es verhindert die doppelte Besteuerung. Das ist ein feiner, aber teurer Unterschied. Das Abkommen entscheidet lediglich, welches Land zuschlagen darf. Und bei der gesetzlichen Rente ist die Antwort für die meisten unbequem.

Wer sich auf die Gegenrichtung verlässt, baut auf Sand. Das Abkommen schützt nicht davor, in Thailand eine Erklärung abgeben zu müssen, sondern nur davor, am Ende zweimal zu zahlen. Wer glaubt, mit dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuerbescheid in der Tasche sei die thailändische Seite automatisch erledigt, verwechselt Anrechnung mit Freistellung. Zwei völlig verschiedene Dinge – und welches gilt, hängt vom Land und von der Art der Rente ab.

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Deutsche Rente: Warum Berlin nichts abzieht und Bangkok zugreifen darf

Für die gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung liegt das Besteuerungsrecht nach Artikel 18 des DBA beim Wohnsitzstaat. Wer dauerhaft in Thailand lebt und dort steuerlich ansässig ist, versteuert seine DRV-Rente in Thailand, nicht in Deutschland. Weil Deutschland in diesem Fall gar keine Steuer erhebt, gibt es auch nichts anzurechnen. Der thailändische Zugriff ist damit nicht die Ausnahme, sondern die vom Abkommen ausdrücklich vorgesehene Regel.

Anders liegt der Fall bei Beamtenpensionen. Die bleiben nach Artikel 18 Absatz 2 in Deutschland steuerpflichtig und sind in Thailand freigestellt – das ist die echte Ausnahme, und sie gilt eben nur für den öffentlichen Dienst. Betriebsrenten und private Vorsorge wiederum können, je nach Ausgestaltung, weiter deutsch bleiben. Der Fehler des Rohgerüsts vieler Forenposts ist, die Beamtenlogik auf alle Renten zu übertragen. Wer keine Pension aus dem Staatsdienst bezieht, sollte sich von dieser Hoffnung verabschieden.

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Österreicher: Ein Abkommen, das die Rente ganz nach Thailand schiebt

Das DBA Österreich–Thailand stammt aus dem Jahr 1986 und macht es Österreichern in einem Punkt einfacher als Deutschen: Alle privaten Renten – gesetzliche Pensionsversicherung, Betriebspension, private Vorsorge – dürfen ausschließlich im Wohnsitzstaat besteuert werden, bei Thailand-Wohnsitz also nur dort. Die Aufspaltung nach Rentenart, die deutsche Ruheständler beschäftigt, entfällt hier weitgehend. Einzig Beamtenpensionen fallen unter Artikel 19 und bleiben in Österreich steuerpflichtig.

Ganz ohne Papierkram geht es trotzdem nicht. In der Praxis behält Österreich die Lohnsteuer auf die Pension zunächst ein, bis eine von der thailändischen Steuerbehörde bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt, das Formular ZS-QU1. Erst mit diesem Nachweis stellt Wien die Rente frei. Wer den Schritt versäumt, zahlt vorerst doppelt und muss sich die österreichische Steuer später zurückholen – ein vermeidbarer Umweg, der viele im ersten Jahr kalt erwischt.

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Schweizer: Warum ausgerechnet die AHV zur Falle wird

Bei Schweizern hängt alles an der Säule. Renten aus der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge einer privatrechtlichen Pensionskasse, dürfen nach Artikel 17 des Abkommens nur im Wohnsitzstaat besteuert werden. Wer in Thailand lebt, versteuert seine private PK-Rente dort, und die Schweiz erhebt keine Quellensteuer. Wer dagegen im öffentlichen Dienst war und eine Rente von Publica, der SBB oder einer kantonalen Beamtenkasse bezieht, bleibt nach Artikel 18 in der Schweiz quellensteuerpflichtig. Diese Steuer lässt sich in Thailand anrechnen.

Der Haken liegt bei der AHV, und genau hier kursiert die zäheste Fehlannahme. Die AHV der ersten Säule fällt gar nicht unter das Abkommen, ebenso wenig die Säule 3a. Das hat die Schweizer Botschaft in Bangkok ausdrücklich klargestellt. Die Schweiz zieht auf ins Ausland gezahlte AHV zwar keine Quellensteuer ab, doch Thailand darf sie besteuern, sobald sie ins Land überwiesen wird. Die verbreitete Behauptung, die AHV sei in Thailand steuerfrei, ist damit falsch: Sie ist nicht befreit, sondern schlicht nicht vom Abkommen geschützt.

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Die Freibeträge, die in keinem Panik-Post vorkommen

Und hier kommt die Entwarnung, die in den Schreckensmeldungen konsequent fehlt. Steuerpflichtig heißt nicht automatisch zahlungspflichtig. Thailand kennt eine Nullzone bis 150.000 Baht Jahreseinkommen, dazu einen persönlichen Freibetrag von 60.000 Baht, eine Werbungskostenpauschale von bis zu 100.000 Baht und ab 65 Jahren einen Altersfreibetrag von weiteren 190.000 Baht. Wer rechnet statt zu raten, merkt schnell, wie hoch die Latte in Wahrheit liegt.

Für ein verheiratetes Rentnerpaar jenseits der 65 summieren sich die Abzüge auf einen Puffer von bis zu rund 560.000 Baht, bevor der erste Baht Steuer anfällt. Wer eine moderate Rente von 40.000 oder 50.000 Baht im Monat überweist, landet nach Abzügen oft im steuerfreien Bereich oder in der niedrigsten Progressionsstufe. Der Weltuntergang, den manche Foren an die Wand malen, findet für die Mehrheit schlicht nicht statt. Das gefürchtete Welteinkommensprinzip, das jedes Auslandsvermögen erfassen würde, ist bis heute nicht in Kraft.

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Wann die Steuererklärung Pflicht wird, auch wenn null Baht fällig ist

Der häufigste Denkfehler steckt in der Gleichsetzung von Steuerpflicht und Erklärungspflicht. Die Erklärung muss unter Umständen eingereicht werden, selbst wenn nach allen Abzügen null Baht Steuer übrig bleibt. Die Schwelle für die Abgabepflicht liegt bei remittierten Auslandseinkünften bei 60.000 Baht im Jahr für Alleinstehende und 120.000 Baht für Verheiratete. Wer darüber liegt, gibt die PND-90-Erklärung beim Revenue Department ab, online unter rd.go.th, bis zum 31. März des Folgejahres.

Klingt nach Bürokratie, ist aber die günstigere Variante gegenüber dem Wegschauen. Eine korrekt eingereichte Nullmeldung kostet nichts und dokumentiert Kooperationsbereitschaft. Wer allerdings zum ersten Mal erklärt, DBA-Einkünfte richtig zuordnen muss oder Alt-Ersparnisse von vor 2024 als steuerfreies Kapital einführen will, sollte den Gang zu einem Fachmann nicht scheuen. Ein auf Visa- und Steuerfragen spezialisiertes Beratungsbüro in Thailand ordnet die Herkunftsnachweise, bevor der Beamte danach fragt.

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Die Krankenversicherung ist der Posten, der teurer wird als jede Steuer

Wer sich monatelang an der Steuerfrage abarbeitet, übersieht die Rechnung, die wirklich wehtut. Beim Non-O-Visum ist eine Krankenversicherung offiziell freiwillig, in der Praxis aber ein Muss. Eine Nacht im Privatspital in Bangkok oder Pattaya kostet ohne Arzthonorar schnell 28.000 bis 52.000 Baht, eine Knieprothese liegt bei 300.000 bis 450.000 Baht, ein Herzbypass zwischen 680.000 Baht und zwei Millionen. Wer ohne Police behandelt wird, leistet vor einem größeren Eingriff bis zu 800.000 Baht Vorauszahlung.

Und der Markt wird mit jedem Lebensjahr enger. Neuverträge nehmen die meisten Anbieter nur bis Mitte, Ende siebzig an, danach ist er für viele praktisch geschlossen. Die medizinische Preisinflation läuft mit rund 14 Prozent pro Jahr. Wer mit 62 abschließt, zahlt weit weniger als jemand, der mit 72 zum ersten Mal sucht. Eine internationale Krankenversicherung für Expats früh abzuschließen, ist kein Luxus, sondern die Absicherung gegen den Posten, der ein Thai-Budget schneller sprengt als jede Steuernachzahlung.

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TM30, Meldepflicht und der Vermieter, der Sie auflaufen lässt

Die unscheinbarste Vorschrift bringt die meisten Anträge zu Fall. Ohne aktuelle TM30-Meldung rückt kein Amt eine Verlängerung heraus. Sie bestätigt, dass der Ausländer an seiner Adresse registriert ist, und verantwortlich dafür ist nicht der Mieter, sondern der Eigentümer oder Gastgeber. Wer bei der Thai-Partnerin oder Verwandten wohnt, ist auf deren Mitwirkung angewiesen. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit 800 bis 2.000 Baht geahndet.

Dazu kommt die 90-Tage-Meldung der eigenen Adresse, das Formular TM.47, bei Versäumnis mit 2.000 Baht Strafe belegt. Das sind keine dramatischen Summen, aber die Verlängerungsgebühr von 1.900 Baht bar und ein sauberer TM30-Beleg entscheiden im Zweifel darüber, ob der Amtsgang in zwei Stunden erledigt ist oder in einem zweiten Anlauf endet. Wer nach jeder Auslandsreise oder jedem Umzug prüft, ob die Meldung im System aktuell steht, erspart sich die böse Überraschung am Schalter.

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Was vor der nächsten Verlängerung wirklich auf den Tisch gehört

Die nüchterne Wahrheit hinter dem ganzen Getöse: Wer seine Papiere in Ordnung hält, hat weder von der Immigration noch vom Finanzamt etwas zu befürchten. Konkret heißt das, Rentenbescheide und Steuerbescheide aus der Heimat zu sammeln, bei Bedarf ins Englische übersetzen zu lassen, und sauber zu dokumentieren, welche Gelder nach Thailand fließen und woher sie stammen. Ein geordneter Ordner „Remittance“ schlägt jede spontane Diskussion am Schalter.

Wer unsicher ist, wie das eigene Land, die eigene Rentenart und der Aufenthaltsstatus zusammenspielen, klärt das einmal gründlich statt jedes Jahr aufs Neue zu raten. Die Details unterscheiden sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz erheblich; wer tiefer einsteigen will, findet in unserem Überblick zur DACH-Steuererklärung in Thailand die Rechenbeispiele. Die Angst vor der Bürokratie schrumpft, sobald man aufhört, den Stammtischparolen mehr zu glauben als dem Gesetzestext.

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Redaktionelle Hinweise

Die dargestellten DBA-Regelungen, Freibeträge und Bußgelder geben den Rechtsstand Juli 2026 wieder und beruhen auf den Abkommen Deutschland–Thailand (1967), Österreich–Thailand (1986) und Schweiz–Thailand sowie den Verordnungen Por. 161 und 162 von 2023. Die Zuordnung einer einzelnen Rente hängt von deren Art und vom Einzelfall ab und kann von der lokalen Behördenpraxis abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das Revenue Department Thailand (rd.go.th) oder einen in Thailand zugelassenen Steuerberater. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.

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24 Kommentare zu „Steuer in Thailand: Die Rente ist sicher – sagt der Stammtisch

  1. Lieber Wochenblitz. Einige Auszüge könnte man sich sparen. Wer polizeilich in DE abgemeldet ist bezahlt natürlich hier die Steuern bei mehr als 180 Tagen Aufenthalt. Steht ja auch schwarz auf weiß auf meinem Rentennachweis: Brutto wie Netto. Jetzt gehe ich davon aus, dass die deutschen den Unterschied wissen. Falls nicht, dann sind sie hier wohl falsch in TH.

    1. Klaus, lass mal die Kirche im Dorf. Die Zeitung entscheidet immer noch selbst, worüber sie berichtet – da hast du gar nichts vorzugeben. Und diese Arroganz gegenüber anderen Auswanderern, die eben noch Fragen haben, kannst du dir eigentlich sparen.

      1. Wurde bestimmt für dich geschrieben. Nach unendliche male das gleiche Thema, hast du es immer noch nicht verstanden. Manche Fragen können dir ein sechsjähriger Beantworten. Noch Fragen? Manche Fragen kann man sich selber beantworten,indem man einfach mal bei Google vorbei schaut. Für dich nochmal.Nicht zu Google in den USA fliegen,sondern am PC oder Handy nachschauen.Lol

        1. Klaus, spar dir deine peinlichen Belehrungen. Ich kenne die steuerrechtliche Lage in- und auswendig. Der Unterschied zwischen uns beiden? Ich kann mich in Menschen hineinversetzen, die neu in Thailand sind und dankbar für solche Erklärungen in der Zeitung sind. Du hingegen nutzt das Forum nur, um dein Ego zu füttern. Ziemlich schwache Leistung für jemanden, der angeblich alles weiß. Lol

          1. Leider kann ich nicht schreiben,was ich gerade denke,sonst würde es geschwärzt werden.Du bist also ein empathischer Mensch ? Wow Natürlich muss ich auch alles Glauben ,was in den Medien verbreitet wird.Alles klar. Ich weiß nicht alles,aber Google.Vielleicht mal was davon gehört??? Lol

        2. Getroffene Hunde bellen, was, Klaus? Erst arrogant austeilen und jetzt den Beleidigten spielen, weil dir die Argumente ausgehen. Glaub von mir aus an was du willst, aber nutze dein geliebtes Google das nächste Mal wenigstens für die deutsche Grammatik. Auf dem Niveau ist mir meine Zeit zu schade. Tschüss, Klaus!

          1. Jetzt liegt es an der Grammatik, weil ein nichts mehr einfällt-Menschenkenner und Grammatik Genie. Dann gebe mir mal die Grammatikfehler wieder, sodass ich sie nicht nochmal schreibe! Auswanderer, die sich nicht mal die Mühe machen und Recherchen führen über das zukünftige Land, da platzt mir die Hutschnur. Lassen sich lieber von Kommentare und Berichte vernebeln. Waren vielleicht noch nie dort. Urlaub und dort Leben sind zwei verschiedene Schuhe. YouTube Bericht von einer Familie mit Kind, die nach Südamerika ausgewandert sind. Nach sechs Monaten schimpfen wie ein Rohrspatz über das Land und wieder zurück nach DE. Da muss ich doch vermuten, dass geistig irgendwas nicht stimmt.

    2. Leider schon ganz am Anfang falsch beschrieben. Mit der polizeilichen Abmeldung hat das ziemlich wenig zu tun, sondern mit dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt. Schon eine Wohnung in DE, auf die Du Zugriff hättest, verhaftet Dich hier in der unbeschränkten Steuerpflicht, da kannst Du Dich 100x abmelden. Wenn Du Erfahrungsberichte brauchst, frage doch mal bei Boris Becker nach ;-) Und steuerpflichtig bist Du in Thailand bei mehr als 180 Tagen in der Tat auch OHNE Abmeldung in Deutschland. Sobald Du in DE noch Steuern bezahlst, gilt das Anrechnungsverfahren, wie im Artikel auch korrekt dargestellt.

      1. Becker war nicht so lange in Monaco,so wie es gesetzlich vorgesehen, sodass er keine Steuern bezahlen musste, deshalb hat ihn Monaco herausgeschmissen. Polizeilich abgemeldet bedeutet auch, dass du keine KV mehr bezahlen musst und du automatisch aus dem Steuersystem fliegst. Kannst auch kein Bürgergeld oder Sozialleistungen beantragen. Wo du lebst, dass ist DE [entfernt]. Egal. Erst wenn du Rente bekommst, dann wollen sie Wissen, wo du lebst-zwecks Steuern. Kannst nicht polizeilich abgemeldet sein und DE um Hilfe bieten. Wenn ich schreibe, dass ich hier 17 Jahre lebe, dann ist wohl alles klar, oder?

        Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.

        1. Die Abmeldung bei einem Wegzug ins Ausland erfolgt beim Bürgeramt (Meldebehörde), nicht bei der Polizei. Eine „polizeiliche Abmeldung“ gibt es im normalen Alltag rechtlich gar nicht – die Polizei ist für das Meldewesen schlicht nicht zuständig. Eine Ausnahme besteht nur, wenn jemand einer polizeilichen Meldeauflage unterliegt (etwa im Rahmen einer Bewährung oder eines Strafverfahrens); in diesem Fall muss zusätzlich die zuständige Polizeidienststelle über den Wegzug informiert bzw. dort eine entsprechende Abmeldung vorgenommen werden.

          1. Webseite des Berliner Senats:
            Zuständig ist ausschließlich das Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnbezirks in Berlin – eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland nötig, wobei man aus der Berliner Wohnung auszieht und dort künftig nicht wieder wohnt. Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden, und man erhält eine Abmeldebestätigung.

    3. Zum Thema Rentenbesteuerung in Thailand gebe ich gar keinen Kommentar mehr ab. Da habe ich eine völlig andere Rechtsansicht und das auch oft genug kund getan. Aber eine Frage hätte ich noch. Was muss man verbockt haben um sich in Deutschland „polizeilich“ abmelden zu müssen? Und wie geht das überhaupt?

      1. Kann es sein,dass du nichts mehr in die Reihe bekommst.Warum meldet man sich polizeilich von seinem Land ab,wenn man auswandert??? Leider kann ich nicht das Schreiben,was ich möchte,da es geschwärzt werden würde.

      2. Nachtrag: Deine Fragen lassen mich gar nicht zur Ruhe kommen. Ich bin immer wieder überrascht, wie erwachsende Menschen solche hochintelligenten Fragen stellen können. Da ist ein Hobart Professor nichts dagegen. Würde dir gerne die Antworten privat zukommen lassen, hier würden sie wahrscheinlich geschwärzt werden. Lol
        Falls Interesse, dann schreibe mir.

        1. Eine Frage hätte ich, auch wenn’s nicht zum Thema passt. Was hat ein Professor aus Tasmanien mit der inneren Unruhe zu tun?

          1. Tasmanien??? Anscheinend weißt du nicht was Hobart bedeutet. Macht aber auch nichts. Lesen und Verstehen sind zwei verschiedene Schuhe.Was Schuhe sind,das ist dir wohl ein Begriff?

          2. Da hat sich der Klaus ja komplett ins Abseits gespielt. Erst die Bildungslücke bei Tasmanien (Hobart), dann das Bürgeramt mit der Polizei verwechseln. Seine 17 Jahre Thailand-Erfahrung qualifizieren ihn scheinbar nur für den Stammtisch unter Seinesgleichen. Vorher den großen Erklärbär mimen und dann so grandios scheitern – das ist ganz großes Kino.

        2. Kannst Dir sparen! Unsere wechselseitige Hochachtung steht sich unter Garantie in nichts nach.

  2. Die AHV der Schweizer, ist in Thailand der thailändischen Altersrente gleichgestellt und damit steuerbefreit! Die Pensionskasse, und privaten Rentenversicherungen sind hingegen steuerpflichtig!

    1. Guten Tag und vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die Einordnung ist leider genau umgekehrt. Ausschlaggebend ist, welche Rente unter das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Thailand fällt und welche nicht.

      Die AHV (1. Säule) ist vom Abkommen gar nicht erfasst. Das hat die Schweizer Botschaft in Bangkok in ihrem Frage-und-Antwort-Protokoll zur thailändischen Steuerreform ausdrücklich festgehalten. Folge: Die Schweiz zieht auf die ins Ausland gezahlte AHV zwar keine Quellensteuer ab – Thailand darf sie aber besteuern, sobald sie ins Land überwiesen wird. Steuerbefreit ist sie also nicht, sie ist lediglich nicht durch das DBA geschützt. swissinfo.ch hat das im April 2024 mit einem konkreten Rechenbeispiel durchgerechnet: Ein lediger Rentner mit maximaler AHV kommt in Thailand auf rund 3.000 Franken Steuer im Jahr.

      Bei der Pensionskasse (2. Säule) verhält es sich anders: Renten aus einer privatrechtlichen Pensionskasse dürfen nach Artikel 17 des Abkommens ausschließlich im Wohnsitzstaat besteuert werden – bei Wohnsitz in Thailand also dort, und die Schweiz erhebt darauf keine Quellensteuer. Lediglich öffentlich-rechtliche Renten (etwa Publica, SBB oder kantonale Kassen) bleiben nach Artikel 18 in der Schweiz quellensteuerpflichtig.

      Nachlesen können Sie das aus erster Hand beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (eda.admin.ch, Protokoll der Informationsveranstaltung der Botschaft Bangkok zur thailändischen Steuerreform) sowie im erwähnten swissinfo.ch-Beitrag vom 19. April 2024.

      Beste Grüße
      Ihre Wochenblitz-Redaktion

      1. Die AHV ist für das Steuerjahr 2025 nicht steuerbar.
        Die Wahrheit liegt nicht im DBA CH-Thailand, auch nicht bei der CH-Botschaft, sondern beim zuständigen Chef resp. der Chefin des Revenue Office des entsprechenden Wohnbezirks in Thailand. Uns wurde vor Ort von Angesicht zu Angesicht bestätigt, dass die AHV (Social Security) nicht steuerpflichtig ist. Auf die Unterscheidung zwischen AHV und PK wurde deutlich hingewiesen. Ob das nächstes Jahr noch so ist, wissen wir nicht. Aber für das Steuerjahr 2025 wurde es klar bestätigt. Die gesetzliche Social Security von Thais ist ebenso steuerbefreit. Es kann ja nicht sein, dass Ausländer in diesem Sachverhalt steuerrechtlich anders behandelt werden als Thailänder.
        Bitte an Wochenblitz: mind. auf die Möglichkeit regional unterschiedlicher Handhabungen hinweisen.
        Es gilt prioritär das thailändische Steuerrecht, anwendbar in der jeweiligen Region. DBAs sollen Fälle von Doppelbesteuerungen regeln resp. verhindern helfen, mehr nicht. Das DBA mit der Schweiz ist zudem eher schwammig formuliert und lässt einige Interpretationen zu.

    2. Natürlich ist die AHV in Thailand zu versteuern seit 2024 habe ich sie Versteuert – Steuerhinterziehung ist in jedem Land eine Straftat – eines Tages kommt die Quittung – denke jeder muss das Risiko selber entscheiden

  3. Zu einzelnen Kommentaren hier:
    „Idioten gibt es viele, am Rhein als auch am Nile“.
    Aber nicht nur dort, auch am Mae Nam Chao Phraya findet man diese Spezies..

Kommentare sind geschlossen.

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