Erst hieß es: Die 300-Baht-Eintrittsgebühr landet einfach im Ticketpreis, so unauffällig wie die Kerosinzulage. Jetzt hieß es: Geht nicht. Die thailändische Tourismusabgabe hat gerade ihre erste ernsthafte Bruchlandung hinter sich, und diesmal kommt der Widerstand nicht aus der Politik, sondern von denen, die die Gebühr eigentlich eintreiben sollten.
Fluggesellschaften und der thailändische Luftfahrtverband AAT haben dem Tourismusministerium bei einem Treffen im vergangenen Monat eine klare Botschaft mitgegeben: Die Buchhaltungssysteme der Airlines sind für diesen Job schlicht nicht gebaut. Was als Alternative auf dem Tisch liegt, betrifft direkt jeden, der eine TDAC ausfüllt – und jeden, der ein Visum in der Tasche hat, gleich mit.
TDAC oder Ticketpreis: Wo die 300-Baht-Gebühr wirklich landen soll
Der ursprüngliche Plan klang bestechend einfach: Airlines schlagen die 300 Baht auf den Ticketpreis drauf, die Regierung kassiert, niemand muss am Schalter nach Kleingeld kramen. Genau diesen Weg hatte das Ministerium für Tourismus und Sport den Fluggesellschaften beim jüngsten Treffen vorgeschlagen – als Vermittlungsplattform im Auftrag des Staates.
Sheldon Hee, Vizepräsident für den asiatisch-pazifischen Raum bei der International Air Transport Association (IATA), erteilte dem Plan eine klare Absage. Praktikabler sei die Erhebung über die Thailand Digital Arrival Card, das digitale Einreiseformular, das ohnehin jeder ausländische Besucher vor der Ankunft ausfüllen muss. Die AAT und die Luftfahrtbranche stimmten dieser Einschätzung beim Treffen zu.
Warum Airlines die Gebühr nicht einziehen wollen
Der Grund ist banaler, als es auf den ersten Blick wirkt. Fluggesellschaften kennen bei der Buchung in der Regel weder Staatsangehörigkeit noch Passdaten noch Wohnadresse ihrer Passagiere. Name und Reiseziel reichen für ein Ticket – mehr verlangt das System nicht, und mehr will Hee zufolge auch niemand zusätzlich abfragen müssen.
Über 100 ausländische Fluggesellschaften fliegen Thailand an, jede mit eigenem Backoffice, eigener Software, eigener Logik. Die AAT rechnet vor, dass eine einheitliche Gebühreneinbindung in diesem Flickenteppich zum Verwaltungsalbtraum würde. Und was passiert, wenn eine Airline am Gate feststellt, dass ein Passagier die fällige Abgabe nicht bezahlt hat? Airlines sind keine Kassenstellen, stellt Hee trocken fest – Zahlungsabwicklung am Flughafen ist schlicht nicht ihr Geschäft.
Der thailändische Pass als Sonderfall im System
Ein zusätzliches Problem: Das Gesetz zur nationalen Tourismuspolitik erfasst thailändische Staatsangehörige gar nicht. Würde eine Airline die Gebühr pauschal von allen Passagieren verlangen, wäre das bei Thailändern schlicht rechtswidrig – ein Detail, das im ursprünglichen Ticketpreis-Modell offenbar niemand zu Ende gedacht hatte.
Das Ministerium bot als Notlösung an: Fluggesellschaften ziehen die Pauschale von allen ein, Thailänder bekommen ihr Geld anschließend zurück, der Staat übernimmt die Verwaltungskosten dafür. Ein Rückerstattungsprozess quer durch über 100 Buchungssysteme – genau die Art von Komplikation, vor der Hee gewarnt hatte.
TDAC statt Airline-Buchhaltung: Der Kompromiss für die Visagebühr
Die TDAC hat gegenüber dem Ticketpreis-Modell einen entscheidenden Vorteil: Sie wird vom Einwanderungsamt verwaltet und ist direkt der Regierung unterstellt. Fluggesellschaften dagegen operieren weitgehend unabhängig vom Staat – genau diese Distanz macht sie laut AAT zur falschen Erhebungsstelle für eine staatliche Abgabe.
Wer die TDAC schon kennt, weiß: Sie erfasst ohnehin Passdaten, Einreisegrund und Aufenthaltsort – die Informationstiefe, die den Airlines fehlt, ist hier längst vorhanden. Für Expats mit laufendem Visum heißt das im Zweifel: Wer regelmäßig ein- und ausreist, etwa für Visa-Läufe oder Familienbesuche, bekommt die Gebühr über genau das System zu spüren, das er ohnehin bei jeder Einreise ausfüllt. Bei offenen Fragen zu Visumskategorien lohnt sich vorab der Blick zu einem auf Visa spezialisierten Beratungsbüro.
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Was IATA für Thailands Tourismus befürchtet
Hee räumte ein, dass die Angelegenheit bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Bedenken wecken könnte, deren Grundsätze diskriminierungsfreie Behandlung aller Passagiere vorsehen. Jedes Land habe aber das souveräne Recht, seine eigene Politik festzulegen – die IATA sieht ihre Rolle darin, auf unbeabsichtigte Folgen hinzuweisen, nicht darin, Thailand vorzuschreiben, wie es seine Gebühren erhebt.
Eine zusätzliche Gebühr mache Reisen nach Thailand tendenziell unattraktiver, besonders für Reisende aus der Region, so Hee weiter. Auf lange Sicht könnte das Land Wachstumspotenzial verlieren, gerade während es versucht, wieder auf das Besucherniveau vor der Pandemie zu kommen. Die IATA fordert deshalb engere Abstimmung zwischen Fluggesellschaften und Behörden, damit Steuern und Abgaben transparent diskutiert werden, bevor sie beschlossen sind.
Redaktionelle Hinweise
Die hier beschriebene Positionierung von AAT und IATA basiert auf dem Stand des Treffens vom vergangenen Monat. Ob die 300-Baht-Gebühr tatsächlich über die TDAC eingeführt wird und ab wann, ist noch nicht final entschieden – die Details können sich bis zur offiziellen Bekanntgabe noch ändern. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.



Die Pläne zur Eintrittsgebühr sind auch schon von Vorgängerregierungen immer wieder an dem Problem gescheitert, dass die Airlines die Gebühr nicht im Ticketpreis verstecken wollen und zudem der Buchungsvorgang keine Unterscheidung Thailänder – Ausländer vorsieht. Die Idee die Gebühr zuerst von allen zu verlangen, Thailändern dann aber wieder zu erstatten zeugt von seltener Realitätsferne und würde einen bürokratischen Moloch erzeugen, der einen Großteil der abkassierten Ausländer-Gebühren wieder auffressen würde.
Da haben die Airlines schon recht, wenn sie auf das TDAC verweisen. Dieses kostenpflichtig zu machen wäre eine praktikable Lösung. Nur, dann wäre es für jeden offensichtlich und könnte irgendwann z.B. zu der unangenehmen Frage führen warum man mit dem Double-Pricing-System beispielsweise nochmals abgezogen wird, wenn man doch schon bei Eintritt ins schöne Land des Lächelns auch dafür bereits bezahlt hat?