Steuerpflicht: Überweisungen nach Thailand

Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz Geld nach Thailand überweist, hat ein Steuerproblem – ohne es zu wissen. Was Expats jetzt dringend prüfen sollten.

Steuerpflicht: Überweisungen nach Thailand
KI generiertes Symbolbild

Wer in Thailand ein Bankkonto führt und regelmäßig Geld aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz überweist, fragt sich seit der Steuerreform 2024 zunehmend: Wann genau informiert die Bank das Revenue Department? Die Antwort steht schwarz auf weiß in einem Gesetz aus dem Jahr 2019 – nur kennt es kaum jemand.

Das Revenue Code Amendment Act No. 48 B.E. 2562 verpflichtet Banken, Finanzinstitute und elektronische Zahlungsdienstleister, bestimmte Kundendaten einmal jährlich ans Finanzamt zu liefern. Die Schwellenwerte, ab denen das passiert, sind präzise definiert – und für die meisten Expats mit normalem Renteneinkommen weniger dramatisch, als Foren-Gerüchte glauben machen.

Wie das Revenue Department an Kontodaten kommt

Das thailändische Finanzamt hat keinen direkten Zugriff auf Bankkonten. Es erhält Daten ausschließlich über automatisierte Jahresberichte der Finanzinstitute – und auch das nur, wenn gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllt sind. Wer darunter bleibt, erscheint in dieser Meldung schlicht nicht.

Zusätzlich läuft seit April 2023 der Common Reporting Standard (CRS): Banken weltweit tauschen Kontodaten ausländischer Steueransässiger mit deren Heimatländern aus. Das betrifft Expats in Thailand mit Konten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz genauso wie umgekehrt. Wer glaubt, sein Konto sei unsichtbar, irrt sich – aber die Mechanik der internen Thai-Bankenmeldung ist eine separate, ältere Regelung mit eigenen Schwellenwerten.

Was das Gesetz von 2019 tatsächlich regelt

Das Revenue Code Amendment Act No. 48 wurde am 20. März 2019 verabschiedet und trat einen Tag später in Kraft. Es richtet sich primär gegen gewerbliche Händler, die Einnahmen am Finanzamt vorbeischleusen – zum Beispiel über private Konten mit hohem Transaktionsvolumen. Privatpersonen, die ihre Rente oder Ersparnisse überweisen, stehen nicht im Mittelpunkt dieser Regelung.

Meldepflichtig sind Banken, staatliche Finanzinstitute und E-Geld-Anbieter. Sie berichten dem Revenue Department jeweils vor Ende März über Transaktionen des Vorjahres. Was genau gemeldet wird: die Gesamtsumme der Eingänge und die Anzahl der Transaktionen – kein detaillierter Kontoauszug, keine Einzelposten.

Die erste Meldeschwelle: 3.000 Transaktionen im Jahr

Die erste Variante greift ohne Rücksicht auf den Gesamtbetrag: Hat ein Konto innerhalb eines Jahres 3.000 oder mehr Zahlungseingänge verzeichnet, meldet die Bank – unabhängig davon, wie viel Geld dabei geflossen ist. Diese Zahl entspricht etwa acht bis neun Eingängen täglich über das gesamte Jahr.

Für Expats mit Renteneinkommen ist diese Schwelle praktisch nicht erreichbar. Zwölf monatliche Überweisungen aus der DACH-Region, vielleicht noch einige Zinsgutschriften und gelegentliche Rückerstattungen – selbst bei aktiver Kontonutzung bleibt man weit unter 3.000 Eingängen pro Jahr. Wer diese Marke erreicht, betreibt in der Regel gewerblichen Handel.

Die zweite Meldeschwelle: 400 Transaktionen und 2.000.000 Baht

Die zweite Variante kombiniert zwei Bedingungen: mindestens 400 Zahlungseingänge im Jahr und gleichzeitig ein Gesamtvolumen von mindestens 2.000.000 Baht. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein – das „und“ ist entscheidend. Wer 500 Eingänge hat, aber nur 1.800.000 Baht, bleibt unter der Meldeschwelle.

400 Transaktionen bedeuten im Schnitt mehr als einen Zahlungseingang pro Tag. Wer lediglich seine monatliche Rente überweist und dazu gelegentliche kleinere Transfers tätigt, kommt auf einen Bruchteil davon. Wer dagegen ein aktives Geschäftskonto führt oder Einkünfte aus vielen kleinen Online-Verkäufen bündelt, sollte diese Grenze im Auge behalten.

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Was die Bank meldet – und was nicht

Bei einer Meldung übermittelt die Bank ausschließlich aggregierte Daten: Anzahl der Eingänge und Gesamtsumme. Das Revenue Department sieht keine Einzelüberweisungen, keine Empfängerdetails, keine Verwendungszwecke. Was die Behörde erhält, ist eine Zusammenfassung – kein Blick ins Konto.

Zu beachten ist, was bei der Zählung berücksichtigt wird: Gezählt werden ausschließlich Zahlungseingänge. Abhebungen, ausgehende Überweisungen und Lastschriften fließen nicht in die Berechnung ein. Zinsgutschriften der Bank gelten hingegen als Eingänge – wer ein Sparkonto mit halbjährlichen Zinsauszahlungen führt, hat damit zwei zusätzliche Buchungen pro Jahr.

Mehrere Konten bei verschiedenen Banken

Viele Expats führen aus praktischen Gründen Konten bei mehreren Instituten – etwa ein Konto bei der Kasikorn Bank und eines bei der Bangkok Bank. Jede Bank prüft dabei nur ihre eigenen Bücher. Ein institutsübergreifender Datenabgleich vor der Meldung findet nicht statt.

Anders verhält es sich bei mehreren Konten beim selben Institut: Hier rechnet die Bank die Eingänge und Beträge aller eigenen Konten eines Kunden zusammen. Wer also zwei Konten bei derselben Bank hat, für den gilt die kombinierte Summe beider Konten als Grundlage für die Schwellenwert-Prüfung.

Was nach einer Meldung passiert

Eine Meldung durch die Bank bedeutet keine automatische Steuerprüfung. Das Revenue Department nutzt die Daten für interne Risikoanalysen: Gibt es Diskrepanzen zwischen gemeldeten Kontovolumina und eingereichten Steuererklärungen? Erst wenn solche Widersprüche auffallen, wird die Behörde aktiv und fordert schriftlich eine Erklärung an.

Das Revenue Department hat das Recht, die gemeldeten Daten bis zu zehn Jahre aufzubewahren und auszuwerten. Wer ordentliche Unterlagen führt – Steuerbescheide aus dem Heimatland, Kontoauszüge mit Überweisungsbelegen, DBA-Nachweise – kann einer solchen Nachfrage gelassen begegnen. Die Beweislast liegt beim Steuerzahler, nicht bei der Behörde.

Warum Bankenmeldung und Steuerpflicht zwei verschiedene Dinge sind

Ein verbreitetes Missverständnis: Wer unter den Meldeschwellen bleibt, ist nicht automatisch von der Steuerpflicht befreit. Die Deklarationspflicht für Auslandseinkünfte hängt allein von der Aufenthaltsdauer ab. Wer sich 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig – und muss Auslandseinkünfte, die nach Thailand geflossen sind, erklären.

Die Bankenmeldung ist ein Kontrollinstrument des Staates, kein Ersatz für die persönliche Steuerpflicht. Wer seine Pflichten erfüllt, hat von einer Bankenmeldung nichts zu befürchten. Wer sie nicht erfüllt, riskiert auch dann Ärger, wenn die Bank keine Daten übermittelt hat – denn andere Wege der Kontrolle, etwa der CRS-Datenaustausch oder der Abgleich mit Einreisedaten, bestehen unabhängig davon.

Doppelbesteuerungsabkommen: Was Deutschland, Österreich und die Schweiz schützt

Deutschland, Österreich und die Schweiz haben je ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Thailand abgeschlossen. Diese Verträge verhindern, dass dieselben Einkünfte in beiden Ländern voll besteuert werden. Für Empfänger gesetzlicher Renten aus Deutschland – also DRV-Zahlungen – regelt Artikel 18 des DBA Deutschland–Thailand das Besteuerungsrecht: Thailand besteuert, nicht Deutschland. Beamtenpensionen hingegen fallen unter Artikel 17 und bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

Praktisch bedeutet das: Wer eine DRV-Rente nach Thailand überweist, zahlt darauf in Thailand Einkommensteuer – aber darf die im Heimatland bereits gezahlte Steuer anrechnen oder weist nach, dass das DBA die Doppelbelastung verhindert. Die zuständige Stelle für verbindliche Auskünfte in Deutschland ist das Finanzamt Neubrandenburg, das für beschränkt Steuerpflichtige im Ausland zuständig ist. Eine aktuelle Übersicht zur Steuererklärungspflicht in Thailand zeigt, für wen tatsächlich Abgaben anfallen.

Steuerberatung Thailand: Wann ein Fachmann sinnvoll ist

Wer nur eine einfache monatliche Rentenzahlung nach Thailand transferiert und gut dokumentierte Steuerbescheide aus dem Heimatland hat, kommt in den meisten Fällen ohne professionelle Hilfe aus. Komplizierter wird es bei mehreren Einkommensquellen – etwa Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie, Kapitalerträgen und einer Rente gleichzeitig. Hier lohnt sich ein Steuerberater mit Kenntnissen im thailändischen und deutschen Steuerrecht.

Die Kosten für eine Erstberatung bei einem auf Expat-Fragen spezialisierten Steuer- und Beratungsbüro in Thailand liegen erfahrungsgemäß zwischen 3.000 und 8.000 Baht – abhängig von der Komplexität der Situation. Wer erstmals eine thailändische Steuererklärung abgeben muss, sollte die erste Einreichung begleiten lassen. Fehler in der ersten Erklärung können Folgejahre belasten. Eine Liste der häufigsten Steuerfehler bei Geldtransfers hilft bei der Vorbereitung.

Redaktionelle Hinweise

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4 Kommentare zu „Steuerpflicht: Überweisungen nach Thailand

  1. Vor 15 Jahren wollte ich ein Haus „erwerben“ und viele namhafte Experten haben mir zur Firmengründung geraten. Eine Firma, über Jahre ohne Umsätze ,wird in Deutschland als Hobby angesehen. Ich wurde belächelt, aber ich habe es über einen 30jaehrigen Pachtvertrag geregelt. Mit der Steuerpflicht wird es ähnlich sein. Das Erwachen kommt später. Ich bin ledig, über 65, zahle keine Miete und die Krankenkasse in Europa. Ich kann 525.000 Bath im Jahr einführen und darüber eine Steueranmeldung machen. Das Ergebnis NULL Steuern.

  2. Vielleicht sollte man mal darauf hinweisen, dass der Anteil an Einkommenssteuer in Thailand gerade mal 11% der gesamten Steuereinnahmen betragen. In Deutschland dagegen lockere 45%. Das zeigt schon mal ganz deutlich die Unterschiede in der Gewichtung. Es liegt mir das Gefühl auch völlig fern ein vermeintliches Recht zu haben EK-Steuern bezahlen zu dürfen. Mein ganzes Berufsleben habe ich nur so viel EK-Steuern bezahlt wie es eben nicht vermeidbar war. Vielleicht empfindet man das anders, wenn man sein ganzes Berufsleben Lohn- und Einkommenssteuer automatisch abgezogen bekam und sich nur mühsam via Lohnsteuerjahresausgleich etc. ein paar Notscherln zurückholen konnte, Könnte ja sein, oder?
    Und nun solle mir nur niemand mit Steuergerechtigkeit kommen. Die gab es noch nie und nirgends und schon zweimal nicht in Thailand. Siehe beispielsweise die paar Milliarden ausstehenden EK-Steuer eines gewissen Herrn Thaksin. Davon ganz unabhängig, in diesem Land haben nur rund 4 von 10 Thailänder überhaupt eine Steuernummer. Und die leben trotz der Pflicht ganz unbehelligt vor sich hin. Dasselbe gilt für ausländische Residenten, zumindest solange sie kein Einkommen im Land selber erwirtschaften. Zugegeben das könnte sich ganz schnell von jetzt auf gleich ändern falls Aufenthaltsverlängerungen mit einer Steuernummer verknüpft werden würde. Nur solche Ideen oder gar Pläne sind mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen. Außer natürlich in Ausländerforen und Leserkommentaren. Insbesondere von Leuten natürlich die das Recht auf Steuerzahlungen wahrnehmen. Aber sei es wie es sei. Da wird dann auch gleich die große Keule herausgeholt und mit Strafen und Bußgelder bis hin zur Ausweisung aufmerksam gemacht. Mal eine Frage, wer vor 2024 beispielsweise seine Einkünfte im gleichen Jahr nach Thailand transferiert haben sollte, der wäre ja auch schon vor 2024 steuerpflichtig gewesen. Und wurde da irgendeiner von den Neu-Steuerzahlern wegen versäumter Steuerzahlungen abgestraft? Oder nachträglich besteuert? Nicht wirklich, oder?
    Gar nicht eingehen will ich auf das Thema Renten und EK-Steuer in Thailand. Dazu habe ich schon x-mal meine Meinung geäußert. Und ich sehe gar nicht ein diese ständig und immer wieder zu wiederholen. Solange man sich weigert, beispielsweise das DBA so zu lesen wie es geschrieben steht, erübrigt sich auch eine Diskussion dazu.

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