Bangkok, Thailand – Thailands Handelsentwicklungsbehörde will 36.277 Unternehmen mit ausländischer Beteiligung und Landbesitz überprüfen. Besonders im Blick stehen 31.516 Firmen, bei denen der ausländische Anteil höchstens 49 Prozent beträgt und bei denen der Verdacht auf thailändische Strohaktionäre bestehen kann.
36.277 Unternehmen gelten als Prüfgruppe
Die Behörde erhielt vom Landamt Daten zu 144.706 juristischen Personen mit Immobilienbesitz. Davon wurden 125.662 Unternehmen mit den eigenen Unternehmensdaten abgeglichen. Bei 123.542 Firmen wurde Landbesitz anhand von Landtiteln festgestellt.
87.265 Unternehmen waren vollständig thailändisch. Weitere 36.277 hatten ausländische Anteilseigner. Die übrigen 2.120 Fälle betreffen Eigentum an Eigentumswohnungen und sollen später geprüft werden.
Viele Fälle liegen in Bangkok und Tourismusprovinzen
Die Unternehmen konzentrieren sich vor allem auf Bangkok und die angrenzenden Provinzen Nonthaburi, Samut Prakan, Pathum Thani, Samut Sakhon und Nakhon Pathom. Hinzu kommen wichtige Tourismusprovinzen wie Chon Buri, Surat Thani, Phuket, Rayong, Chiang Mai, Chiang Rai, Prachuap Khiri Khan, Krabi, Phang-nga und Mae Hong Son.
In diesen 16 Provinzen wurden zusammen 35.154 Unternehmen erfasst. Weitere 1.123 Firmen verteilen sich auf andere Provinzen des Landes.
31.516 Firmen mit bis zu 49 Prozent Auslandsanteil
Von den 36.277 Unternehmen mit ausländischer Beteiligung hatten 31.516 einen ausländischen Anteil von höchstens 49 Prozent. Darunter waren 146 Partnerschaften, 30.633 private Gesellschaften und 737 Aktiengesellschaften.
Eine weitere Gruppe von 4.761 Unternehmen hatte einen ausländischen Anteil von 49 Prozent oder mehr. Dazu zählten elf Partnerschaften, 4.709 private Gesellschaften und 41 Aktiengesellschaften.
Ausnahmen in Industriegebieten werden geprüft
Die Behörde will alle 36.277 Unternehmen zunächst als Prüfgruppe behandeln. Einige Firmen dürfen Land jedoch nach geltendem Recht besitzen, etwa im Rahmen des Gesetzes für Industriegebiete oder wegen einer Förderung durch das thailändische Investitionsamt.
Diese Unternehmen liegen laut Behörde meist in Chon Buri und Rayong, also in Gebieten des östlichen Wirtschaftskorridors. Sie gehören überwiegend zur Gruppe mit 4.761 Unternehmen, während die 31.516 Firmen mit höchstens 49 Prozent Auslandsanteil als Risikogruppe gelten.
Viele Grundstücke sind klein, einige Firmen besitzen große Flächen
Bei den 31.516 Unternehmen mit höchstens 49 Prozent ausländischem Anteil besaßen 20.537 jeweils einen Landtitel. 8.068 Firmen hatten zwei bis fünf Titel, 1.511 sechs bis zehn und 1.400 mindestens elf Landtitel.
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21.106 Unternehmen besaßen insgesamt höchstens ein Rai Land. 2.250 kamen auf mehr als ein bis höchstens zwei Rai, 2.490 auf mehr als zwei bis höchstens fünf Rai und 1.505 auf mehr als fünf bis höchstens zehn Rai. 3.865 Firmen besaßen mehr als zehn Rai.
4.761 Firmen mit mindestens 49 Prozent Auslandsanteil
In der Gruppe mit einem ausländischen Anteil von 49 Prozent oder mehr hatten 2.244 Unternehmen jeweils einen Landtitel. 1.906 besaßen zwei bis fünf Titel, 378 sechs bis zehn und 233 mindestens elf Landtitel.
467 Unternehmen besaßen höchstens ein Rai. Bei 154 Firmen waren es mehr als ein bis höchstens zwei Rai, bei 499 mehr als zwei bis höchstens fünf Rai und bei 783 mehr als fünf bis höchstens zehn Rai. 2.858 Unternehmen verfügten über mehr als zehn Rai.
Verdacht auf Strohaktionäre in Feriengebieten
Die Behörde prüft, ob ausländische Investoren thailändische Personen als Anteilseigner eingesetzt haben. Solche Fälle wurden vor allem in Tourismusprovinzen vermutet. Auch Ausländer, die Wohnraum gekauft und dafür eine Firma mit thailändischen Strohalter-Aktionären gegründet haben könnten, sollen überprüft werden.
Wie mit solchen Fällen weiter verfahren wird, ist laut Behörde eine politische Frage.
Weitere Prüfung von Eigentumswohnungen
Die Behörde wartet noch auf Daten des Landamts zum Besitz von Eigentumswohnungen durch ausländisch beteiligte Unternehmen. Danach sollen Einzelheiten zum Immobilienbesitz erläutert und genauer untersucht werden.
Nach thailändischem Recht dürfen Ausländer bis zu 49 Prozent der Fläche eines Eigentumswohnungsprojekts besitzen. Bei einem Gebäude mit 100 Einheiten wären damit 49 Wohnungen möglich. Die Behörde prüft den Verdacht, dass Firmen mit thailändischen Strohalter-Aktionären weitere Einheiten gekauft und anschließend vermietet oder weiterverkauft haben.
Verkauf binnen 180 Tagen vorgeschrieben
Wird festgestellt, dass Ausländer Land unrechtmäßig besitzen, setzt das Landamt den Verkauf innerhalb von 180 Tagen durch. Nach dem Verkauf soll der Erlös an die ausländischen Eigentümer zurückfließen.
Bei nachgewiesenem Einsatz von Strohalter-Aktionären drohen nach dem Gesetz über ausländische Unternehmen bis zu drei Jahre Haft, eine Geldstrafe von 100.000 bis 1 Million Baht oder beides. Für Ausländer, die ohne Genehmigung ein Geschäft betreiben, gilt nach Artikel 37 derselbe Strafrahmen.
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