BANGKOK – Thailands Luftfahrtbehörde CAAT hat die strikten Drohnenbeschränkungen entlang der kambodschanischen Grenze weitgehend gelockert. In sieben Provinzen bleiben die Flugverbotszonen jedoch bestehen. Wer hier eine Drohne steigen lassen will, braucht weiterhin eine Sondergenehmigung.
CAAT öffnet Luftraum für Drohnen
Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde hob mit der Bekanntmachung Nr. 16 für das Jahr 2026 die strengen Kontrollen für unbemannte Luftfahrzeuge auf. Unternehmen und Privatleute können den Drohnenbetrieb im Großteil des Landes wieder aufnehmen.
Die Entscheidung folgt auf eine gemeinsame Bewertung mit nationalen Sicherheitsbehörden. Die Lage in der Grenzregion habe sich verbessert, erklärte die CAAT. Die Behörde betont, sie werde die Entwicklung weiterhin genau beobachten.
Sieben Provinzen bleiben Sperrgebiet
In Hochrisikogebieten nahe der kambodschanischen Grenze gilt unverändert ein strenges Flugverbot. Betroffen sind bestimmte Bezirke in Ubon Ratchathani, Si Sa Ket, Surin, Buri Ram, Sa Kaeo, Chanthaburi und Trat.
In Ubon Ratchathani umfasst die Sperrzone neun Distrikte, darunter Khong Chiam, Sirindhorn und Khemmarat. Für Trat werden die Bezirke Mueang Trat, Khlong Yai und Bo Rai aufgeführt. Die komplette Distriktliste wurde von der Luftfahrtbehörde veröffentlicht.
Ausnahmen für Landwirtschaft und Rettungseinsätze
Innerhalb der kontrollierten Zonen sind Drohnenflüge nicht pauschal unmöglich. Die CAAT erteilt einzelfallabhängige Genehmigungen für landwirtschaftliche Zwecke, Katastrophenhilfe oder dringende lebensrettende Missionen.
Auch staatliche Strafverfolgungsmaßnahmen bleiben von den Beschränkungen ausgenommen. Wer eine Erlaubnis benötigt, muss seinen Antrag rechtzeitig über das offizielle UAS-Portal der Behörde einreichen.
Registrierung und Versicherung sind Pflicht
Alle Drohnenbetreiber in Thailand müssen sich bei den zuständigen Stellen registrieren und ihr Fluggerät anmelden. Zusätzlich schreiben die Luftfahrtvorschriften eine obligatorische Drohnenversicherung vor. Ohne vorherige Flugerlaubnis über das CAAT-Portal darf keine Drohne starten. Die Behörde kündigte an, zukünftige Anpassungen an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort vorzunehmen und dabei öffentliche Interessen mit nationaler Sicherheit abzuwägen.
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Ich habe meine Drohne vor 8 Jahren mit all dem Papierkram und einer frisch abgeschlossenen Versicherung bei den 2 Ämtern zur Registrierung angemeldet. Nie eine Antwort erhalten. Also bin ich halt ohne geflogen. Nie das geringste Problem gehabt mit Kontrolle oder dgl.