Thailand lockert Gesetz: 8 Branchen für Ausländer ohne Genehmigung frei

Thailands Regierung lockert das Ausländergeschäftsgesetz drastisch. Müssen sich heimische Firmen jetzt vor einer Welle ausländischer Konkurrenz ohne Lizenzpflicht fürchten?

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ThaiRath

Thailand – Das Kabinett hat neue Grundsätze gebilligt, die Ausländern den Einstieg in acht Geschäftsbereiche ohne vorherige Genehmigung erleichtern sollen. Betroffen sind unter anderem Telekommunikation, Treasury-Center, IT- und Personalservices sowie bestimmte Geschäfte rund um Terminkontrakte. Auch der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten wird neu gefasst.

Neue Regeln für acht Geschäftsbereiche

Röntgen-Hauptmannin Dr. Phatdarasmi Thongsaluaykorn, stellvertretende Sprecherin des Büros des Premierministers, sagte am 12. Mai 2569, das Kabinett habe den Grundsätzen für einen Entwurf zur Änderung der Geschäftsarten im Anhang des Gesetzes über ausländische Geschäftstätigkeiten von 1999 zugestimmt. Dazu kam auch ein Entwurf einer Ministerialverordnung, die festlegt, welche Unternehmen keine Genehmigung für ausländische Geschäftstätigkeiten brauchen.

Nach ihren Angaben geht es dabei um acht klar benannte Geschäftsarten, die ausländische Unternehmen künftig ohne vorherige Erlaubnis betreiben können. Genannt wurden unter anderem Telekommunikationsdienste, Treasury-Center, Verwaltungs-, Personal- und IT-Dienstleistungen sowie weitere spezielle Bereiche.

Handel mit landwirtschaftlichen Produkten wird neu geordnet

Ein Schwerpunkt der geplanten Änderung betrifft den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten im Inland. Dabei geht es um Produkte, für die es bislang kein ausdrückliches gesetzliches Verbot gibt.

Ausgenommen bleibt der Handel mit landwirtschaftlichen Terminkontrakten an der Terminbörse für landwirtschaftliche Produkte in Thailand, wenn dabei keine Lieferung oder Entgegennahme von Waren innerhalb Thailands erfolgt. Zugleich wird der Handel mit solchen Terminkontrakten, bei dem die Lieferung oder Entgegennahme in von der Terminbörse festgelegten Lagern stattfindet, als ausgenommener Bereich definiert.

Diese Branchen sollen ohne Genehmigung möglich sein

Zu den acht genannten Geschäftsarten zählen neben Telekommunikation und Treasury-Center auch Dienstleistungen für Verwaltung, Personalwesen und Informationstechnologie. Ebenfalls genannt wurden inländische Bürgschaftsdienste.

Hinzu kommen die Vermietung von Teilflächen für elektronische Geräte im Finanzbereich und für Verkaufsautomaten, Erdölbohrdienstleistungen, weitere Geschäfte nach dem Gesetz über Wertpapiere und Börsen sowie Tätigkeiten als Vertreter, Händler, Berater oder Fondsmanager für bestimmte Termingeschäfte.

Bezug zu den Gesetzen von 1999, 2003 und 2013

Die geplanten Änderungen knüpfen an das Gesetz über ausländische Geschäftstätigkeiten von 1999 an, das bereits 2556 geändert wurde. Der Bereich der Termingeschäfte wird außerdem im Zusammenhang mit dem Gesetz über Termingeschäfte von 2546 und einer Änderung aus dem Jahr 2013 beschrieben.

Nach den gebilligten Grundsätzen sollen Ausländer diese Geschäfte künftig ohne Genehmigung ausüben können, wenn sie unter die neu definierten Ausnahmen fallen. Das Kabinett hat damit den politischen Rahmen für die Anpassung der Liste von Geschäftstätigkeiten gesetzt.

Was der Beschluss für Thailand bedeutet

Die Regierung will damit den Zugang zu bestimmten Branchen neu ordnen und klarer festlegen, welche Geschäfte für Ausländer frei sind und welche weiter unter strengeren Regeln bleiben. Besonders betroffen sind Bereiche, die mit Dienstleistungen, Finanzen, Handel und Landwirtschaft zu tun haben.

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Quelle: Thairath

2 Kommentare zu „Thailand lockert Gesetz: 8 Branchen für Ausländer ohne Genehmigung frei

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