Thailand ohne Visum: So lange dürfen Sie 2026 wirklich bleiben

Wie lange darf man in Thailand wirklich ohne Visum bleiben? Wir erzählen, wie der visumfreie Aufenthalt funktioniert, was er kostet und was passiert, wenn die Zeit abgelaufen ist.

Thailand ohne Visum: So lange dürfen Sie 2026 wirklich bleiben
KI generiertes Symbolbild

Ja, Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz reisen weiterhin ohne Visum nach Thailand ein, seit dem 15. September 2026 aber nur noch für 30 statt 60 Tage. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist möglich, auf dem Landweg gilt eine Grenze von zwei visumfreien Einreisen pro Jahr. Für längere Aufenthalte stehen das Touristenvisum, das METV, das DTV, das Rentnervisum und das Langzeitvisum bereit.

Visumfreie Einreise Thailand: Wie das System seit 15. September 2026 neu geordnet ist

Das Kabinett beschloss die Neuordnung am 19. Mai und bestätigte sie am 14. Juli 2026, die Veröffentlichung im Amtsblatt folgte am 31. August. Die Liste der visumfreien Länder sinkt damit von 93 auf 60 Staaten, und jedes Land erhält nur noch eine einzige Befreiungsregelung statt mehrerer paralleler Varianten.

Bilaterale Abkommen bleiben unberührt, und wer vor dem 15. September eingereist ist, behält seinen Aufenthaltsstempel bis zum eingetragenen Datum. Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt die visumfreie Einreise bestehen, die erlaubte Dauer fällt jedoch kürzer aus als im Sonderprogramm.

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Aufenthalt ohne Visum: 30 Tage für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, den Niederlanden, Luxemburg und Frankreich erhalten bei der Einreise einen Aufenthalt von 30 Tagen. Erlaubt ist ausschließlich Tourismus, eine Erwerbstätigkeit bleibt ausgeschlossen, auch wenn sie nur von Thailand aus für ausländische Kunden erfolgt.

Das Innenministerium begründet die Kürzung von 60 auf 30 Tage mit dem Missbrauch der Regelung durch illegale Geschäftstätigkeit und Daueraufenthalte ohne passenden Status. Wer länger bleiben möchte, braucht eine Verlängerung oder ein Visum, das vor der Einreise beantragt wird.

Visumverlängerung bei der Einwanderungsbehörde: 30 weitere Tage für 1.900 Baht

Die Einwanderungsbehörde verlängert den visumfreien Aufenthalt einmalig um 30 Tage, die Gebühr beträgt 1.900 Baht. Damit sind insgesamt höchstens 60 Tage am Stück möglich, eine zweite Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die Gebühr wird vor Ort bei der zuständigen Dienststelle bezahlt.

Ein Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht, die Entscheidung liegt beim Beamten vor Ort. Der Antrag muss gestellt werden, solange der Einreisestempel noch gültig ist, am besten einige Tage vor Ablauf. Mitzubringen ist mindestens der Reisepass mit dem aktuellen Stempel.

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Einreise über Land: Visumfrei nur noch zweimal pro Kalenderjahr

Wer auf dem Landweg einreist, darf die visumfreie Regelung höchstens zweimal pro Kalenderjahr nutzen. Ab der dritten Einreise über eine Landgrenze ist ein Visum nötig, das vorab bei einer Botschaft oder über das E-Visa-Portal beantragt wird. Es zählt das Datum der Einreise.

Ausgenommen sind Staatsangehörige von Malaysia, Brunei, Indonesien und Singapur. Die Grenze zu Kambodscha ist seit Juni 2025 geschlossen, Übertritte dort sind derzeit nicht möglich. Sogenannte Visa-Runs über Landgrenzen verlieren durch die Begrenzung weitgehend ihren Zweck.

Einreise per Flugzeug: Keine Obergrenze, aber Ermessen der Beamten

Für Flughäfen gilt keine feste Zahl an visumfreien Einreisen pro Jahr. Die Grenzbeamten dürfen eine Einreise jedoch verweigern, wenn der Reiseverlauf auf einen Daueraufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit hindeutet. Eine Einreise ohne Visum ist am Flughafen damit eine Ermessensentscheidung und kein Recht.

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Auffällig sind häufige Ein- und Ausreisen in kurzen Abständen, etwa mit Flügen in ein Nachbarland und sofortiger Rückkehr. Die Beamten fragen dann nach Zweck, Unterkunft und Rückflug, und die Entscheidung bleibt im Einzelfall bei ihnen. Wer Rückflug und Unterkunft belegen kann, hat an der Kontrolle selten Schwierigkeiten.

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Digitale Einreisekarte TDAC, THIM-App und eGates

Die digitale Einreisekarte TDAC gilt seit dem 1. Mai 2025 für alle Einreisen und ist kostenlos. Sie lässt sich frühestens drei Tage vor der Ankunft ausfüllen, über tdac.immigration.go.th oder in der THIM-App der Einwanderungsbehörde, im App-Store unter dem Herausgeber Immigration Bureau of Thailand. Nachgebaute Webseiten verlangen Geld und sammeln Passdaten, deshalb sollte nur dieser offizielle Weg genutzt werden.

Eine Genehmigung namens ETA gibt es nicht, die TDAC hat sie ersetzt. An den eGates des Flughafens Suvarnabhumi reisen Gäste aus 33 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, selbst ein, sofern sie schon einmal in Thailand waren, visumfrei einreisen und die TDAC abgeschickt haben. Die THIM-App ist ein zusätzlicher Weg und keine Pflicht.

Nachweis von Geldmitteln und Weiterreise bei der Einreise

Bei der Einreise kann der Nachweis ausreichender Geldmittel verlangt werden. Die genannten Beträge gehen auseinander und liegen bei 10.000 oder 20.000 Baht pro Person sowie 20.000 oder 40.000 Baht pro Familie. Wer auf der sicheren Seite sein will, plant mit 20.000 Baht pro Person.

Der Nachweis ist in Baht, in anderer Währung oder als Beleg möglich. Zusätzlich kann der Beamte ein Weiterreiseticket und eine Unterkunftsbuchung sehen wollen. Fehlen diese Unterlagen, kann die Einreise verweigert werden, teils schon beim Check-in der Fluggesellschaft.

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Überschreitung der Aufenthaltsdauer: 500 Baht pro Tag und Einreiseverbot

Die Strafe für eine Überschreitung beträgt 500 Baht pro Tag, höchstens jedoch 20.000 Baht. Dieser Höchstbetrag ist nach 40 Tagen erreicht, danach wächst die Strafe nicht weiter. Dazu kommt ein mögliches Einreiseverbot, dessen Dauer von der Länge der Überschreitung abhängt.

Wer die Frist um weniger als 90 Tage überschreitet und sich selbst meldet, erhält in der Regel kein Einreiseverbot. Ab 90 Tagen folgen Abschiebung und eine Sperre je nach Länge. Wenige Stunden Verspätung am Flughafen werden häufig erlassen, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Touristenvisum und Multiple Entry Tourist Visa für 60 Tage pro Einreise

Das einfache Touristenvisum SETV erlaubt 60 Tage Aufenthalt und lässt sich einmal um 30 Tage verlängern. Er wird vor der Reise bei einer Botschaft oder über das E-Visa-Portal beantragt. Das Multiple Entry Tourist Visa, kurz METV, gilt sechs Monate und erlaubt mehrere Einreisen mit jeweils 60 Tagen Aufenthalt.

Für das METV verlangen die Botschaften einen Kontonachweis von 200.000 Baht über sechs Monate, das sind rund 5.000 Euro. Die Gebühr beträgt bei der Botschaft in Wien 150 Euro, andere Vertretungen können davon abweichen. Der Antrag wird vor der Reise gestellt.

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Destination Thailand Visa für Remote-Arbeiter und Langzeitreisende

Das Destination Thailand Visa, kurz DTV, gilt fünf Jahre und erlaubt Aufenthalte von jeweils 180 Tagen am Stück. Damit eignet es sich für alle, die Thailand länger als einen Monat als Wohnort nutzen. Eine Verlängerung um weitere 180 Tage kostet 1.900 Baht, die Antragsgebühr liegt bei rund 10.000 Baht.

Verlangt wird ein Vermögensnachweis von 500.000 Baht. Der Antrag läuft über das E-Visa-Portal und wird von außerhalb Thailands gestellt. Eine Tätigkeit für thailändische Unternehmen ist damit nicht erlaubt, ortsunabhängige Arbeit für ausländische Auftraggeber dagegen schon.

Rentnervisum und Langzeitvisum: Wann sich der Wechsel vom visumfreien Aufenthalt lohnt

Das Rentnervisum Non-O Retirement steht ab 50 Jahren offen und eignet sich für Gäste, die dauerhaft bleiben wollen und ihren Ruhestand in Thailand verbringen. Für Fachkräfte, Investoren und Rentner mit höherem Einkommen gibt es das Long-Term Resident Visa, kurz LTR.

Wer mit einer thailändischen Person verheiratet ist, kann ein Visum aufgrund der Ehe beantragen. Ein Wechsel lohnt sich, sobald absehbar ist, dass 30 Tage visumfrei plus Verlängerung regelmäßig nicht reichen. Die genauen Voraussetzungen legt die Einwanderungsbehörde fest.

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Einreisegebühr für Touristen: 450 Baht ab 2027 geplant

Geplant ist eine Einreisegebühr von 450 Baht für ausländische Touristen. Der zuständige Ausschuss entschied am 14. August 2026, die Anhörung lief bis zum 28. September. Erhoben wird die Gebühr bislang nicht, bei der Einreise fällt sie also derzeit nicht an.

Kabinett und Amtsblatt stehen noch aus. Für Flugreisende soll die Gebühr 180 Tage nach der Veröffentlichung gelten, für Land- und Seegrenzen 360 Tage später. Ein Start im Jahr 2027 ist daher wahrscheinlich, aber nicht beschlossen, und der genaue Termin hängt von der Veröffentlichung ab.

Redaktionelle Hinweise

Lesen Sie auch: Wie wird das Jahr 2027 für uns Ausländer in Thailand?

Stand der Angaben ist der 8. Oktober 2026. Unsicher sind die endgültige Länderliste, der geforderte Geldnachweis von 10.000 bis 20.000 Baht je nach Auskunft und die Pläne zur Einreisegebühr. Verbindlich sind allein die Auskünfte der Einwanderungsbehörde und der thailändischen Botschaft im Heimatland.

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