BANGKOK – Das Justizministerium plant deutlich längere Mindesthaftzeiten für zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene. Todesurteile sollen frühestens nach 25 Jahren, lebenslange Haftstrafen nach mindestens 20 Jahren für eine Hochstufung der Gefangenenklasse, eine vorzeitige Entlassung oder andere Strafminderungen infrage kommen.
25 Jahre Haft bei Todesurteilen
Nach dem Entwurf müssten Gefangene mit einem Todesurteil mindestens 25 Jahre im Gefängnis verbüßen, bevor sie für eine bessere Einstufung oder Strafminderung berücksichtigt werden könnten. Für lebenslang Verurteilte ist eine Mindesthaftzeit von 20 Jahren vorgesehen.
Die Angaben veröffentlichte Daily News Online am Sonntag unter Berufung auf eine ranghohe Quelle im Justizministerium. Weniger schwerwiegende Fälle sollen weiter nach den bisherigen Regeln behandelt werden.
Freilassung von Laota löste Debatte aus
Die geplanten Änderungen folgen auf die öffentliche Kritik an der Freilassung des früheren Drogenbosses Laota Saenlee. Seine lebenslange Haftstrafe war durch mehrere königliche Begnadigungen reduziert worden, bevor er nach etwas mehr als neun Jahren Haft freikam.
Regierung prüft Schutz vor Rückfällen
Die neuen Mindestzeiten sollen nach Angaben der Quelle dem Schutz der Öffentlichkeit dienen. Verurteilte wegen schwerster Straftaten sollen lange Haftzeiten verbüßen, bevor sie für Vergünstigungen infrage kommen.
Eine Arbeitsgruppe untersucht derzeit die Durchsetzung von Strafurteilen und Maßnahmen gegen wiederholte Straftaten. Die Regierung erhofft sich von klareren Mindesthaftzeiten mehr Vertrauen in das Justizsystem.
Thailand liegt bei Haftzeiten unter Vergleichsländern
Bei der ersten Sitzung am Freitag prüfte die Arbeitsgruppe Gefängnisregeln mehrerer Länder. Nach den vorgestellten Daten können Gefangene, die in Thailand schwere Straftaten begangen haben, bestimmte Vergünstigungen im Durchschnitt nach acht bis 15 Jahren erhalten.
In den USA liegen vergleichbare Zeiträume demnach bei etwa 20 bis 25 Jahren, im Vereinigten Königreich bei 15 bis 30 Jahren und in Deutschland bei 15 Jahren.
Auch Korruptions- und Sicherheitsfälle betroffen
Die geplanten Regeln sollen auch für Korruptionsfälle sowie politische und nationale Sicherheitsfälle gelten, wenn ein Gericht eine Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt. Diese Gefangenen würden in die höchste Risikokategorie eingestuft.
Eine Hochstufung, Strafminderung oder vorzeitige Entlassung wäre für sie erst nach Ablauf der neuen Mindesthaftzeit möglich. Für mehrere zusammengefasste Straftaten nach Paragraf 91 des Strafgesetzbuchs sieht der Entwurf ebenfalls feste Untergrenzen vor.
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Neue Untergrenzen für mehrere Straftaten
Bei zusammengezogenen Strafen von bis zu zehn Jahren sollen Gefangene mindestens fünf Jahre verbüßen. Bei einer Gesamtstrafe von bis zu 20 Jahren wären zehn Jahre Haft vorgesehen.
Für zusammengezogene Strafen von bis zu 50 Jahren nennt der Entwurf eine Mindesthaftzeit von 20 Jahren. Die Arbeitsgruppe will am Montag erneut beraten und den Entwurf anschließend dem Strafvollzugsausschuss zur Genehmigung vorlegen.
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