So läuft die Steuererklärung in Thailand – online und auf Papier

Zwei Wege, ein Formular: Wie Expats ihre PND-90-Erklärung in Thailand einreichen – was sie brauchen, wo es hakt und was beim nächsten Mal besser läuft.

So läuft die Steuererklärung in Thailand – online und auf Papier
Photo by JoPanuwatD on Deposit Photos

Klaus und Werner kennen sich seit Jahren. Beide überweisen Geld aus Deutschland nach Thailand, beide haben eine Rente, beide leben seit mehr als 180 Tagen im Jahr hier. Als die Erklärung fällig wurde, gingen sie verschiedene Wege. Klaus mit dem Papierstapel unter dem Arm zum Revenue Department. Werner mit dem Laptop am Küchentisch. Am Ende hat beides funktioniert – aber nicht ohne Überraschungen.

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Zwei Männer, ein Formular, zwei Wege

Werner glaubt, er braucht nur eine Viertelstunde. Klaus rechnet mit einem halben Tag. Beide liegen daneben. Werner verbringt zwei Stunden mit der Registrierung auf dem Portal, weil er seine Steuernummer nicht zur Hand hat. Klaus sitzt eine Stunde im Warteraum des Revenue Department in Pattaya, bevor er merkt, dass seine deutschen Rentenunterlagen nicht akzeptiert werden. Keiner von beiden hatte mit dem gerechnet, was ihn aufhält – und genau deshalb lohnt es sich, vorher zu wissen, was kommt.

Das Formular heißt PND 90. Es ist das Standardformular für alle, die Einkünfte aus verschiedenen Quellen angeben – Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Wer ausschließlich Lohn aus einer Anstellung in Thailand bezieht, nimmt PND 91. Für die allermeisten Expats aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist PND 90 das richtige Dokument. Es gibt es beim Revenue Department als Papierformular – und es gibt es online.

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Erst die Steuernummer – ohne geht gar nichts

Werner will sich auf der Website des Revenue Department registrieren. Das System fragt als erstes nach der TIN – der Taxpayer Identification Number, also der Thai-Steuernummer. Werner hat sie irgendwo abgeheftet, aber nicht dabei. Ohne TIN kein Login, kein Formular, kein Weiterkommen. Klaus hat dasselbe Problem in umgekehrter Richtung: Am Schalter des Revenue Department wird die TIN ebenfalls als erstes verlangt.

Wer noch keine TIN hat, muss sie persönlich beim zuständigen Revenue Department beantragen – mit Reisepass, aktuellem Visumsnachweis und Adressnachweis in Thailand. Das geht nicht online, das geht nicht per Post. Die Nummer wird meist noch am selben Tag ausgestellt, oft innerhalb einer Stunde. Wer seine TIN schon hat, aber nicht mehr weiß, wo, findet sie oft auf der ersten Seite der letzten Steuererklärung oder auf dem Willkommensschreiben des Revenue Department.

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Klaus nimmt den Papierweg: Was er mitgebracht hat

Klaus erscheint mit einem Ordner. Darin: Kopie des Reisepasses, Kopie des Visums, Jahresübersicht der Deutschen Rentenversicherung auf Englisch, Kontoauszüge der Thai-Bank mit allen eingegangenen Überweisungen des Jahres, und die Überweisungsbelege seiner deutschen Bank für jeden Transfer. Die englische Übersetzung des Rentenbescheids hat er bei einem zertifizierten Übersetzer in Pattaya anfertigen lassen – die Kosten für solche Übersetzungen variieren je nach Büro und Umfang.

Das Formular PND 90 bekommt Klaus am Schalter. Er füllt es dort aus, ein Beamter schaut hin und wieder drüber. Was ihn überrascht: Das Formular fragt nicht nach dem Herkunftsland des Geldes, sondern nach der Einkommensart. Rente fällt unter Section 40(1) – das muss er in die richtige Zeile eintragen. Der Beamte hilft dabei, ohne Murren. Am Ende stempelt er ab, gibt Klaus eine Kopie – fertig. Klaus ist nach knapp zwei Stunden draußen.

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Werner macht es online: Wo er anfängt

Werner geht auf rd.go.th, wählt die englische Oberfläche und klickt sich zur E-Filing-Sektion durch. Nach der Registrierung mit TIN und E-Mail-Adresse landet er im System. Das Portal ist übersichtlicher als erwartet, aber auf Thai – trotz englischer Startseite wechselt es beim eigentlichen Formular zurück. Werner löst das pragmatisch: Er hat einen Screenshot eines ausgefüllten PND-90-Formulars auf dem zweiten Bildschirm, damit er die Felder zuordnen kann.

Das System fragt zunächst nach persönlichen Daten, dann nach der Art des Einkommens. Werner wählt die Einkommenskategorie für Auslandseinkünfte und gibt den Jahresbetrag ein – umgerechnet in Baht zum durchschnittlichen Jahreskurs. Er hat vorher ein einfaches Tabellenblatt geführt: Datum, Betrag in Euro, Betrag in Baht zum jeweiligen Tageskurs. Das zahlt sich aus. Das System nimmt die Zahlen ohne Nachfrage an. Belege hochladen muss Werner beim E-Filing nicht – er muss sie aber fünf Jahre aufbewahren, falls das Revenue Department nachfragt.

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Die Felder, die jeden stolpern lassen

Beide – Klaus am Papier, Werner online – stolpern über dasselbe Feld: die Freibeträge. PND 90 listet alle möglichen Abzüge auf, von der Werbungskostenpauschale über den Grundfreibetrag bis zum Altersfreibetrag. Wer diese Felder leer lässt, zahlt am Ende mehr als nötig. Klaus fragt den Beamten, der ihm die Abzüge ohne Probleme einträgt. Werner sucht zwanzig Minuten, bis er die richtigen Zeilen im Online-Formular gefunden hat.

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Wer verheiratet ist und den Ehegattenfreibetrag geltend machen will, braucht die TIN des Ehepartners. Das weiß kaum jemand vorher. Werner hat die Nummer seiner Frau nicht dabei, lässt das Feld frei und reicht die Erklärung ohne diesen Abzug ein. Klaus fragt den Beamten, ob das nachgereicht werden kann – ja, über eine Korrekturerklärung, aber das kostet Zeit. Wer verheiratet ist, schreibt sich die TIN beider Personen auf einen Zettel und legt ihn oben in den Ordner.

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Dokumente auf Englisch – Deutsch wird nicht akzeptiert

Das ist die größte Stolperfalle für Deutschsprachige: Das Revenue Department akzeptiert Unterlagen ausschließlich auf Thai oder Englisch. Klaus hatte seinen deutschen Rentenbescheid im Original dabei – der Beamte schaut ihn an und schüttelt den Kopf. Die englische Jahresübersicht der Deutschen Rentenversicherung hingegen wird problemlos akzeptiert. Wer nur den deutschen Bescheid hat, braucht eine beglaubigte Übersetzung ins Englische, die ein zertifizierter Übersetzer in Thailand anfertigt.

Für den Papierweg: Alle Dokumente als Kopie mitbringen und unterschreiben. Originale werden nicht behalten, aber der Beamte möchte sie zur Ansicht. Für den Onlineweg: Beim E-Filing müssen keine Dokumente hochgeladen werden, aber sie müssen fünf Jahre lang griffbereit sein. Wer Dividendenmitteilungen oder Kontoauszüge nur als E-Mail hat, speichert sie als PDF auf einem zweiten Speicherort – lokale Thai-Behörden kennen keine Gnade bei Datenverlust.

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Was nach dem Einreichen passiert

Klaus bekommt am Schalter eine gestempelte Kopie seiner Erklärung – das ist seine Quittung. Werner bekommt nach der Online-Einreichung eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Referenznummer. In beiden Fällen hört man danach meist wochenlang nichts. Das ist normal. Das Revenue Department meldet sich nur, wenn etwas fehlt oder wenn Steuer nachzuzahlen ist. Wer nach Freibeträgen null Baht schuldet, bekommt schlicht keine Post.

Wer Steuer nachzahlen muss, erhält eine Zahlungsaufforderung. Online kann direkt über das Portal bezahlt werden – per Thai-Bankkonto oder an einer zugelassenen Bank. Beim Papierweg wird am Schalter direkt kassiert, falls sofort klar ist, dass Steuer fällig ist. Wer das Ergebnis vorab wissen will, kann die Freibeträge auf der Website des Revenue Department mit dem dort verfügbaren Steuerrechner durchspielen – auf Thai, aber mit etwas Geduld zu bedienen.

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Papier oder Online: Was besser funktioniert

Klaus würde beim nächsten Mal zum Papierweg raten – wegen des Beamten, der einfach mithilft. Wer kein Thai spricht und mit dem Formular unsicher ist, kommt beim Revenue Department besser durch als allein am Laptop. Werner sieht das anders: Kein Fahrtweg, kein Warteraum, die Belege bleiben im eigenen Ordner. Für ihn war das Online-System nach der ersten Eingewöhnung die schnellere Lösung.

Papier hat die strengere Frist – 31. März. Online läuft bis 8. oder 9. April, je nach Jahreshinweis des Revenue Department. Wer im März im Stress ist, hat online also etwas mehr Luft. Wer unsicher ist, ob er alles richtig ausfüllt, ist beim Papierweg mit einem Beamten vor Ort besser aufgehoben. Wer die Erklärung ganz auslagern will, findet in Thailand Steuerbüros, die das für meist 2.000 bis 4.000 Baht übernehmen.

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Was Klaus und Werner beim nächsten Mal anders machen

Klaus legt sich jetzt einen Jahresordner an. Jeden Monat, wenn die Rente eingeht, druckt er den Überweisungsbeleg aus und legt ihn rein. Im Januar holt er die englische Jahresübersicht der DRV und legt sie oben drauf. Ende Januar ist alles beisammen – keine Sucherei im März. Werner hat dasselbe System, aber digital: ein Ordner auf dem Computer, Unterordner nach Jahr und Monat, alles als PDF.

Beide haben sich außerdem die TIN ihrer Frauen notiert und in den Ordner gelegt. Und beide haben festgestellt: Die Erklärung selbst ist kein Drama. Das Drumherum – Dokumente zusammensuchen, Übersetzungen besorgen, Steuernummer finden – das ist die eigentliche Arbeit. Wer die einmal erledigt hat, ist beim zweiten Mal in der halben Zeit fertig. Wer mehr über die Erklärungspflicht und die genauen Schwellen wissen will, findet auf Wochenblitz alle Details.

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Redaktionelle Hinweise

Klaus und Werner sind fiktive Figuren. Die beschriebenen Abläufe basieren auf dem Stand August 2026 und der aktuellen Praxis beim thailändischen Revenue Department. Formulare, Fristen und Verfahren können sich ändern. Bei komplexen Steuersituationen – mehrere Einkommensquellen, DBA-Anrechnung, Kapitalgewinne – empfiehlt sich ein in Thailand zugelassener Steuerberater.

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