Thailand-Reiseplanung Juni 2026: Alle Feiertage im Überblick

Urlaubsträume platzen: Wird der 2. Juni 2026 zum Feiertag oder müssen Arbeitnehmer plötzlich doch arbeiten? Die Regierung hat die Entscheidung über das geplante Mega-Wochenende überraschend gestoppt.

Thailand-Reiseplanung Juni 2026: Alle Feiertage im Überblick
ThaiRath

Bangkok – Das Sekretariat des Kabinetts hatte vorgeschlagen, im Juni und Juli 2026 zwei zusätzliche gesetzliche Feiertage festzulegen – darunter den 2. Juni 2026 – was zu längeren Brückenwochenenden geführt hätte. Die Kabinettsversammlung zog den Vorschlag zurück, weil mögliche Auswirkungen auf Unternehmer und Beschäftigung geprüft werden müssen. Für Behörden und Banken ist der 2. Juni 2026 damit kein offizieller Feiertag. Leser sollten prüfen, welche Tage tatsächlich arbeitsfrei sind, wenn sie Reisen oder Dienstpläne planen.

Geplante Zusatzfeiertage

Das Sekretariat des Kabinetts (สลค.) schlug vor, zwei Sonderfeiertage für 2026 festzulegen: den 2. Juni 2026 und den 31. Juli 2026. Damit wären zwei lange Wochenenden entstanden – fünf aufeinanderfolgende Tage vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2026 und sechs aufeinanderfolgende Tage vom 28. Juli bis zum 2. August 2026.

Die Initiative zielte darauf ab, die jährlichen gesetzlichen Feiertage zu ergänzen und Reise- oder Erholungszeiten zu verlängern. Der Vorschlag wurde jedoch nicht endgültig beschlossen.

Wen das betrifft

Betroffen wären Behörden, der Privatsektor und Banken gewesen – also Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Kunden gleichermaßen. Solche Sondertage ändern Arbeitspläne, Öffnungszeiten und Bankgeschäfte.

Unternehmer hätten durch längere Schließzeiten zusätzliche Planungslasten und mögliche Einnahmeausfälle gehabt. Deshalb riet die Kabinettsversammlung zur Vorsicht.

Warum das Kabinett den Vorschlag kippte

Die Mehrheit der Kabinettsversammlung (ครม.) entschied, den Vorschlag zurückzuziehen, weil zusätzliche Feiertage jedes Jahr wirtschaftliche Folgen haben können. Besonders Unternehmer und Beschäftigte könnten betroffen sein, so die Begründung.

Der Punkt wurde als sensibel bewertet und zurückgestellt, damit die Auswirkungen gründlicher untersucht werden können. Es folgte keine sofortige Verabschiedung der Sonderfeiertage.

Welche Tage konkret im Spiel waren

Als konkrete Termine nannten die Behörden den 2. Juni 2026 und den 31. Juli 2026 als mögliche Sonderfeiertage. Diese Daten sollten längere freie Perioden zwischen bereits bestehenden Feiertagen schaffen.

Parallel bestehen bereits Feiertage im Juni für den Ersatztermin von Visakha Bucha sowie für den Geburtstag der Königin, die für Behörden, Privatsektor und Banken gelten. In den vorliegenden Informationen wurden für diese beiden Feiertage keine genauen Kalendertage genannt.

Was das für Behörden und Banken bedeutet

Da der Vorschlag zurückgezogen wurde, gilt: Der 2. Juni 2026 ist kein gesetzlicher Feiertag und auch kein Bankfeiertag für Behörden oder Banken. Dienststellen und Banken bleiben an diesem Datum regulär geöffnet, soweit keine weiteren Anordnungen folgen.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Arbeitgeber, Dienststellen und Reisende sollten ihre Dienstpläne und Reisepläne an den offiziell bestätigten Feiertagen ausrichten und nicht von dem zurückgezogenen Vorschlag ausgehen.

Stand und nächste Schritte

Der aktuelle Stand: Der Vorschlag für zusätzliche gesetzliche Feiertage wurde zurückgezogen, um die Auswirkungen auf Unternehmer und Beschäftigung weiter zu prüfen. Bis zu einer erneuten Entscheidung bleibt der 2. Juni 2026 kein offizieller Feiertag.

Was denkst du darüber? Schreib uns deine Meinung in die Kommentare.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Thairath

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.