Tod in Thailand: Was Angehörige über Konto, Haus und Testament wissen müssen

Wer stirbt, hinterlässt in Thailand oft mehr Chaos als Klarheit: gesperrte Konten, blockierte Fahrzeuge, ein Haus, das rechtlich niemandem gehört. Was in den ersten Stunden zählt – und was ohne Thai-Testament schnell schiefgeht.

Tod in Thailand: Was Angehörige über Konto, Haus und Testament wissen müssen
KI generiertes Symbolbild

Wenn der Partner stirbt, beginnt in Thailand ein bürokratisches Verfahren, das die wenigsten kennen – und das im schlechtesten Fall Monate dauert, Geld kostet und Vermögen blockiert. Das gilt für beide Konstellationen: ob der deutsche Expat stirbt und seine thailändische Frau zurückbleibt, oder ob die Partnerin stirbt und er plötzlich nicht mehr weiß, wem das Haus gehört. Das thailändische Erbrecht folgt eigenen Regeln, und wer sie nicht kennt, zahlt drauf.

Grundlage ist das Civil and Commercial Code (CCC), Buch VI. Dort steht, was mit Haus, Konto und Fahrzeug passiert. Wer Immobilien in Thailand besitzt, wird von Thai-Recht erfasst – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder einem deutschen Testament daheim.

Was nach dem Tod als erstes zu erledigen ist

Das Krankenhaus stellt den Totenschein aus – auf Thai. Ohne beglaubigte Übersetzung ins Deutsche läuft danach fast nichts: keine Witwenrente, keine Auflösung von Konten in Deutschland, keine Bestattungskosten-Erstattung durch eine Versicherung. Die Übersetzung muss von einer behördlich anerkannten Übersetzerin angefertigt werden. In Pattaya ist dafür etwa das Büro CTA bekannt, das von der Deutschen Botschaft Bangkok akzeptiert wird.

Parallel: die Deutsche Botschaft Bangkok kontaktieren. Die Botschaft hilft bei Formalitäten, organisiert auf Wunsch Kontakte zu Bestattungsunternehmen – übernimmt aber keine Kosten. Wer keine Versicherung hat, trägt alle Kosten selbst. Die Botschaft greift in der Regel nur ein, wenn gar niemand erreichbar ist.

Bankkonten: Was nach dem Tod gesperrt wird – und was nicht

In Thailand erlischt jede Kontovollmacht mit dem Tod des Inhabers sofort. Das ist kein Einzelfall, das ist Standard bei allen großen Thai-Banken. Wer als Hinterbliebener nur eine Vollmacht hatte, steht von einem Tag auf den anderen ohne Zugriff da – egal wie lange das Konto schon gemeinsam genutzt wurde.

Die einzige sichere Lösung ist ein sogenanntes And/Or-Konto, bei dem jeder der beiden Partner eigenständig und unabhängig über das Guthaben verfügen kann. Stirbt einer, kann der andere sofort weiter abheben. Wer das noch nicht hat, sollte es einrichten – bevor es zu spät ist. Ein lokaler Anwalt kann dabei helfen, die Einrichtung korrekt zu dokumentieren.

Ohne And/Or-Konto führt kein Weg am Thai-Gericht vorbei: Ein Nachlassverwalter muss gerichtlich eingesetzt werden. Das dauert in der Praxis mehrere Monate.

Grundstück und Haus: Was ein Ausländer erben darf

Ausländer dürfen in Thailand kein Land besitzen – auch nicht durch Erbschaft. Wer dennoch als Erbe in einem Testament als Grundstücksempfänger eingesetzt wird, bekommt ein Jahr Zeit, das Land zu verkaufen. Passiert das nicht, verkauft das zuständige Land Department das Grundstück im Namen des Erben und behält fünf Prozent des Erlöses als Gebühr ein.

Das Gebäude auf dem Grundstück ist eine andere Geschichte. Wenn Haus und Grundstück rechtlich getrennt registriert sind – was in Thailand möglich ist –, kann das Haus auf die Erben übertragen werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In der Praxis kommt das vor, ist aber die Ausnahme. Wer sein Haus so strukturieren will, braucht dafür einen Rechtsanwalt.

Eigentumswohnung: Was Erben nachweisen müssen

Eine Eigentumswohnung (Condominium) kann ein Ausländer erben – aber nur, wenn er die Voraussetzungen nach § 19 des Condominium Act erfüllt. Dazu gehören unter anderem der Nachweis eingeführter ausländischer Devisen oder ein dauerhafter Aufenthaltstitel. Wie die jeweiligen Grundbuchämter das in der Praxis handhaben, ist nicht einheitlich. Vor Ort klären, nicht auf allgemeine Aussagen verlassen.

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Wer als Expat eine Eigentumswohnung besitzt oder erben wird, sollte das im Testament explizit regeln und den Erben vorab über die Nachweispflichten informieren. Eine Fachberatung durch auf Immobilien in Thailand spezialisierte Berater kann dabei helfen, die rechtlich sicherste Eigentumsstruktur zu wählen.

Haus auf gepachtetem Grund: Das Pachtvertrags-Problem

Viele Expats in Thailand leben in einem Haus, das auf einem gepachteten Grundstück steht. Die schlechte Nachricht: Ein Pachtvertrag ist nach thailändischem Recht ein persönliches Vertragsrecht – und endet automatisch mit dem Tod des Pächters. Der Vertrag ist standardmäßig nicht vererbbar, es sei denn, er enthält eine ausdrückliche Klausel dazu.

Wer einen solchen Pachtvertrag hat, sollte ihn prüfen lassen. Fehlt eine Erbbarkeitsklausel, verliert der Hinterbliebene das Nutzungsrecht am Grundstück – und steht mit einem Haus da, das er nicht mehr bewohnen darf.

Fahrzeug und Motorrad: Umschreibung ohne Nachlassdokumente geht nicht

Ein Auto oder Motorrad, das auf den Verstorbenen zugelassen ist, lässt sich nicht einfach verkaufen oder ummelden. Das Straßenverkehrsamt verlangt dieselben Gerichtsdokumente wie die Banken: einen gerichtlich bestellten Nachlassverwalter und die entsprechenden Nachlassbescheinigungen. Ohne diese Unterlagen ist ein rechtsgültiger Verkauf nicht möglich.

Wer schnell Bargeld braucht, kommt um das Gerichtsverfahren nicht herum. Das sollten Hinterbliebene einplanen – und idealerweise in der Zeit nach dem Todesfall nicht auf den Erlös aus dem Fahrzeugverkauf angewiesen sein.

Das Thai-Testament: Die sicherste Form für Ausländer

Thailand kennt mehrere Testamentsformen. Die sicherste für Ausländer ist das schriftliche Testament nach CCC § 1656: maschinengeschrieben, datiert, vom Erblasser und zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschrieben. Die Zeugen dürfen keine Begünstigten des Testaments sein. Diese Form muss nicht notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.

Eigenhändig oder beim Amphoe: Was sonst noch geht

Das eigenhändige Testament nach § 1657 – vollständig handgeschrieben, datiert, unterschrieben – ist zwar gültig, aber für Ausländer riskant: Sprachliche Unklarheiten oder unleserliche Handschrift können es vor Gericht angreifbar machen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Testament von einem Anwalt aufsetzen. Kosten in Pattaya: zwischen 4.000 und 10.000 Baht, in der Regel zweisprachig Thai/Englisch.

Dritte Möglichkeit: das öffentliche Testament beim Amphoe (§ 1658), mündlich gegenüber dem Bezirksbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen erklärt. Günstig, aber weniger flexibel – und nicht für jeden Ort gleich unkompliziert verfügbar.

Deutsches Testament in Thailand: anerkannt, aber teuer

Wer nur ein deutsches Testament hat, ist damit in Thailand nicht verloren – aber der Weg ist länger. Thailand ist keinem internationalen Erbrechtsabkommen beigetreten, und für Immobilien gilt zwingend das Belegenheitsprinzip: Thai-Recht entscheidet, egal was in Deutschland steht.

Ein ausländisches Testament wird von Thai-Gerichten grundsätzlich anerkannt, erfordert aber ein aufwendiges Verfahren: Das Testament muss übersetzt, beglaubigt und dem zuständigen Thai-Gericht vorgelegt werden – zusätzlich zum normalen Nachlassverfahren. Anwälte nennen das das „Zwei-Gerichte-Problem“. Es kostet Zeit, Geld und Nerven. Wer Vermögen in Thailand hat, kommt mit einem Thai-Testament parallel deutlich günstiger und schneller durch.

Gesetzliche Erbfolge: Wer ohne Testament leer ausgeht

Liegt kein Testament vor, greift CCC § 1629. Die Erbfolge ist klar: Kinder stehen an erster Stelle und schließen alle anderen Erben aus. Erst wenn keine Kinder vorhanden sind, kommen die Eltern – dann Geschwister, dann deren Nachkommen. Der Ehepartner erbt parallel zur jeweils berechtigten Klasse, aber je nach Konstellation nur einen Teil.

Konkret: Hat der Verstorbene Kinder aus einer früheren Beziehung, teilt der aktuelle Ehepartner den Nachlass mit ihnen. Kinderlos verheiratete Paare kommen besser weg – der überlebende Partner erbt dann zusammen mit den Eltern des Verstorbenen. Ohne Testament kann das ungemütlich werden.

Erbschaftssteuer und was Erben in Thailand wirklich zahlen

Thailand hat seit 2016 eine Erbschaftssteuer – die aber für die meisten Fälle praktisch keine Rolle spielt. Direkte Erben (Ehepartner, Kinder, Eltern) zahlen erst ab 100 Millionen Baht Nachlasswert, und dann nur fünf Prozent auf den übersteigenden Betrag. Entferntere Erben zahlen zehn Prozent, ebenfalls erst über dieser Schwelle.

Was tatsächlich anfällt, sind Übertragungsgebühren beim Land Department – etwa zwei Prozent des amtlichen Schätzwerts – sowie Anwalts- und Gerichtskosten für das Nachlassverfahren. Das variiert stark je nach Komplexität des Nachlasses.

Krankenhaus-, Bestattungs- und Überführungskosten

Thai-Krankenhäuser stellen ihre Rechnung bei der Entlassung des Leichnams aus. Wer keine Krankenversicherung hat, zahlt aus eigener Tasche – und Thai-Privatklinikabrechnungen können schnell in die Hunderttausende Baht gehen. Eine internationale Krankenversicherung für Expats sollte deshalb immer eine Todesfallklausel mit Bergungskosten enthalten.

Die Überführung des Leichnams nach Deutschland kostet ab rund 3.000 Euro im Sarg, eine Einäscherung in Thailand mit Urnenüberführung ab etwa 2.000 Euro. Eine Einäscherung und Beisetzung am Ort ist die günstigste Option – ab etwa 1.000 Euro. Die Deutsche Botschaft Bangkok nennt auf ihrer Website empfohlene Bestattungsunternehmen, die mit Botschaften und Versicherern zusammenarbeiten.

Witwenrente, Pension und was aus Deutschland weiter fließt

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine Witwen- oder Witwerrente auch nach Thailand – das ist gesetzlich geregelt und wird nicht automatisch eingestellt. Voraussetzung ist die unverzügliche Meldung des Todesfalls bei der DRV, zusammen mit der beglaubigten deutschen Übersetzung des Thai-Totenscheins. Wer damit zu lange wartet, riskiert Rückzahlungsforderungen, weil die Rente weiterläuft.

Alles Weitere zu Sterbegeld, Pflegegeld und Pensionsansprüchen nach dem Tod des Partners – auch für österreichische und Schweizer Staatsbürger – hat Wochenblitz in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst: Witwenpension, Pflegegeld und Co.: Was Expats noch kriegen.

Digitaler Nachlass: Online-Banking, Passwörter, Kapitalanlagen

Passwörter gehören in ein verschlossenes Kuvert – beim Notar, beim Anwalt oder bei einer Vertrauensperson. Wer Online-Banking, Kapitalanlagen oder Kryptowährungen hält, sollte sicherstellen, dass der Zugang nach dem Tod überhaupt möglich ist. Thai-Banken sperren digitale Konten sofort, sobald der Todesfall gemeldet wird. Wer ausschließlich Online-Banking nutzt und kein Bankbuch führt, hinterlässt den Angehörigen im schlimmsten Fall eine Summe, an die sie ohne Gerichtsverfahren nicht herankommen.

Ein einfaches Dokument mit Kontolisten, Versicherungspolicen und Zugangsdaten – verschlossen und sicher hinterlegt – erspart im Trauerfall Wochen unnötiger Suche. Das kostet nichts. Es nicht zu tun, kostet unter Umständen sehr viel.

Nachlassverwalter, Anwalt, Botschaft: Wer hilft wie

Für Thai-Vermögen muss in der Regel ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter eingesetzt werden, bevor Banken oder Behörden mit den Erben verhandeln. Das geht nicht ohne Anwalt. Wer in Thailand kein Netzwerk hat, kann über die Deutsche Botschaft Bangkok eine Liste zugelassener Anwälte mit Deutschkenntnissen anfordern. Die Botschaft selbst tritt nicht als Nachlassverwalter auf.

Wer noch zu Lebzeiten handeln will: Ein auf Aufenthaltsrecht und Nachlassplanung spezialisiertes Beratungsbüro in Thailand kann helfen, die richtigen Dokumente vorzubereiten – Testament, Vollmachten, Kontostruktur. Je früher, desto weniger Chaos später.

Redaktionelle Hinweise

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Die rechtlichen Regelungen zu Erbschaft, Testamenten und Eigentumstransfer in Thailand können sich ändern und werden von lokalen Gerichten und Behörden teils unterschiedlich ausgelegt. Die Angaben in diesem Artikel basieren auf dem Stand August 2026 und ersetzen keine Beratung durch einen in Thailand zugelassenen Rechtsanwalt. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.

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