BANGKOK, Thailand – Die Einwanderungspolizei hat in Bangkok ein Visa-Beratungsbüro durchsucht, das gefälschte Kontoauszüge und weitere Dokumente für Anträge auf europäische Visa erstellt haben soll. Die Durchsuchung fand am 17. August 2026 statt. Der Leiter der Einwanderungsabteilung 3, Polizeigeneralmajor Songprod Sirisukha, sagte, vorläufige Ermittlungen deuteten darauf hin, dass mehr als 400 Kunden betroffen sein könnten. Das vermutete Transaktionsvolumen liegt bei über 16 Millionen Baht.
Mehr als 400 Kunden könnten betroffen sein
Die Ermittler gehen davon aus, dass das Büro im Bezirk Sai Mai gefälschte Unterlagen für thailändische Kunden herstellte, die ins Ausland reisen wollten. Pro Kunde soll das Unternehmen 40.000 Baht verlangt haben.
Damit ergibt sich ein mutmaßlicher Gesamtwert von mehr als 16 Millionen Baht. Die Behörden prüfen nun, welche weiteren Personen an dem Vorgehen beteiligt gewesen sein könnten.
Polizei beschlagnahmt Stempel und Computer
Beamte der Einwanderungsabteilung 3 durchsuchten das Büro mit einem Durchsuchungsbeschluss des Strafgerichts Min Buri. Den Einsatz hatte der stellvertretende Leiter des Einwanderungsbüros, Polizeigeneralmajor Phanthana Nuchanart, angeordnet.
Beschlagnahmt wurden gefälschte Bankstempel und Stempel verschiedener Behörden, mehr als 20 mutmaßlich gefälschte Finanzunterlagen, vier Desktop-Computer sowie Dutzende weitere Dokumente. Darunter waren Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszüge.
Hinweis einer europäischen Botschaft löste Ermittlungen aus
Die Untersuchung begann, nachdem die Botschaft eines europäischen Landes die thailändische Polizei auf verdächtige Unterlagen mehrerer thailändischer Antragsteller aufmerksam gemacht hatte. Besonders die eingereichten Kontoauszüge wirkten nach Angaben der Ermittler manipuliert.
Die Beamten verglichen die beschlagnahmten Unterlagen mit den Daten der betroffenen Banken. Dabei fanden sie in fünf Fällen ähnliche Unregelmäßigkeiten.
Namen und Kontodaten passten nicht zusammen
In den fünf Fällen stimmten die Namen der Antragsteller nicht mit den tatsächlichen Inhabern der Bankkonten überein. Auch die Buchungsdaten waren verändert worden und passten nicht zu den Angaben, die die Banken bestätigten.
Den Ermittlern fiel außerdem auf, dass die Reisekosten aller fünf Antragsteller mit derselben ausländischen Kreditkartennummer bezahlt worden waren. Alle Gegenstände wurden für eine forensische Untersuchung sichergestellt.
Anklage hängt von der Beweisprüfung ab
Nach Angaben der Behörden könnten die Verdächtigen wegen gemeinschaftlicher Fälschung und Verwendung gefälschter Dokumente nach den Paragrafen 264, 265 und 268 des Strafgesetzbuchs angeklagt werden. Auch Vorwürfe wegen der Fälschung amtlicher Siegel nach den Paragrafen 251 und 252 stehen im Raum.
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Welche Anklagepunkte tatsächlich erhoben werden, soll erst nach der forensischen Prüfung der Beweise und weiteren Ermittlungen feststehen.
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