Wer in Thailand eine Eigentumswohnung kauft, bekommt dafür seit Oktober 2025 ein Jahresvisum. Das klingt nach einem einfachen Tausch – 3 Millionen Baht gegen Aufenthaltsrecht. In der Praxis sieht das anders aus. Zwischen Kaufvertrag und Visumstempel liegen mindestens vier Stellen, an denen der ganze Plan scheitern kann, ohne dass dabei irgendjemand einen Fehler gemacht hat.
Dieser Ratgeber erklärt nicht das Programm an sich – dazu gibt es bereits ausführliche Artikel auf Wochenblitz. Er erklärt, welche Fehler Kaufinteressenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am häufigsten machen, bevor sie überhaupt zum Grundbuchamt kommen. Wer diese Punkte kennt, kauft die richtige Wohnung. Wer sie ignoriert, kauft vielleicht eine sehr teure Erinnerung.
Wer wirklich in Frage kommt – und wer nicht
Das Programm kennt kein Altersminimum. Das ist sein größter Unterschied zum klassischen Rentnervisum, für das man mindestens 50 Jahre alt sein muss. Wer 35 ist, einen deutschen Arbeitgeber hat und in Bangkok wohnen möchte, kommt theoretisch ebenfalls in Betracht – sofern er kauft statt mietet. Den Mietpfad haben die Behörden im Frühjahr 2026 vorläufig gestoppt, nachdem Agenturen systematisch Schlupflöcher ausgenutzt hatten.
Was das Programm nicht bietet: Arbeitsrecht. Wer das Visum hält und trotzdem in Thailand Geld verdient, ohne gültiges Work Permit, riskiert Abschiebung. Auch die 90-Tage-Meldepflicht bleibt – alle drei Monate kurz zur Immigration. Wer glaubt, mit dem Immobilien-Visum falle das weg, liegt falsch. Es ist kein Privileged-Status, sondern eine investitionsbasierte Aufenthaltsverlängerung, klassifiziert als Non-Immigrant B.
Die 49-Prozent-Falle: Volle Quote bedeutet kein Visum
Das thailändische Condominium-Gesetz erlaubt Ausländern Freehold-Eigentum – aber nur bis zu 49 Prozent der gesamten Wohnfläche eines Gebäudes. Nicht 49 Prozent der Einheiten, sondern der Fläche. Wer eine große Wohnung kauft, belegt also überproportional viel von dieser Quote. In beliebten Projekten in Bangkok, Phuket und Pattaya ist diese 49-Prozent-Marke längst erreicht.
Was das für das Visum bedeutet: Wer eine Wohnung kauft, ohne vorher die verfügbare Ausländerquote schriftlich beim zuständigen Juristic Office oder Grundbuchamt bestätigen zu lassen, kann im schlimmsten Fall keinen Eigentumstitel eintragen lassen. Kein Chanote, kein Visum. Der Kaufvertrag ist trotzdem wirksam – das Geld weg. Das Juristic Office des Gebäudes stellt diese Bestätigung auf Anfrage aus, oft gegen eine kleine Gebühr. Diesen Schritt vor der Vertragsunterzeichnung zu überspringen, ist der teuerste Fehler auf dieser Liste.
Warum Off-Plan-Käufer leer ausgehen
Auf dem thailändischen Immobilienmarkt ist Off-Plan – der Kauf einer noch im Bau befindlichen Wohnung – weit verbreitet. Bauträger vermarkten solche Projekte aggressiv, oft mit dem Hinweis, dass das Objekt später für das Investitionsvisum qualifiziert. Das kann stimmen. Aber nur später. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Wohnung fertiggestellt und beim Grundbuchamt auf den Namen des Käufers eingetragen sein.
Wer heute unterschreibt und in zwei Jahren einzieht, bekommt das Visum frühestens in zwei Jahren. Anzahlungen zählen nicht, Vorverkaufsverträge zählen nicht, nichts außer dem vollzogenen Eigentumsübergang. Wer das Visum zeitnah braucht – etwa weil das aktuelle Touristenvisum abläuft oder der Rentenvisumsprozess nicht klappt – muss auf fertig eingetragene Objekte setzen. Der Zweitmarkt und abgeschlossene Neubauten sind die realistischen Optionen für 2026.
Der Verkäufer entscheidet mit: Die Thai-Pflicht
Punkt vier auf der Fehler-Liste kennen die wenigsten, bevor sie zum ersten Mal davon betroffen sind: Die Wohnung muss von einer Thai-Person oder einem Unternehmen mit thai-ischer Mehrheitsbeteiligung (mindestens 51 Prozent) gekauft werden. Kauft man dieselbe Wohnung von einem deutschen oder russischen Vorbesitzer, qualifiziert das Objekt trotz identischer Lage, identischem Preis und identischer Eintragung nicht für das Investment-Visum.
Das gilt nicht für die Übertragung des Eigentumstitels selbst – Ausländer zu Ausländer ist condominium-rechtlich möglich und ändert die Quotenrechnung nicht. Aber für das Visum greift eine zusätzliche Regel: Das frische Kapital soll in die heimische Wirtschaft fließen. Wer auf dem Zweitmarkt kauft, muss deshalb explizit prüfen, wer aktuell Eigentümer ist. Ein Blick in den Chanote reicht nicht – der Verkäufer muss bei der Transaktion identifiziert und bestätigt werden.
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Geld aus Thailand reicht nicht: Die FET-Pflicht
Wer bereits länger in Thailand lebt und Ersparnisse auf einem Thai-Konto angesammelt hat, wird hier enttäuscht. Der Kaufpreis muss in Fremdwährung aus dem Ausland überwiesen werden – von einem Konto in Deutschland, Österreich oder der Schweiz auf ein Thai-Bankkonto, wo eine lizenzierte Thai-Bank die Transaktion in Baht umtauscht. Diese Bank stellt dann das Foreign Exchange Transaction Formular aus, kurz FET.
Dieses Dokument ist für zwei Dinge unverzichtbar: erstens für die Eigentumsübertragung am Grundbuchamt, zweitens für den Visumantrag bei der Immigration. Wer ohne FET antritt, kommt nicht weiter. Praktisch bedeutet das: Der Name auf dem Überweisungsauftrag muss exakt mit dem Namen im Pass übereinstimmen. Die überwiesene Summe muss mindestens dem Kaufpreis entsprechen. Wer das erst nach der Überweisung prüft, bucht im schlimmsten Fall eine zweite Überweisung nach.
Das TLS-Zertifikat: Pflichtschritt, den viele übersehen
Wer denkt, nach dem Kauf direkt zur Einwanderungsbehörde gehen zu können, erlebt eine Überraschung. Das Programm läuft zwingend über die Thailand Longstay Service Co., Ltd. (TLS), einen vom Tourismusministerium autorisierten Betreiber. Ohne das Zertifizierungsschreiben dieser Stelle gilt für die Immigration weiterhin die alte 10-Millionen-Baht-Hürde. Das TLS-Zertifikat ist nicht optional – es ist der eigentliche Schlüssel zum Programm.
TLS prüft alle Unterlagen vor der Einreichung beim Amt und bestätigt, dass Investition, Objekt und Käufer die Kriterien erfüllen. Wer ohne Begleitung einreicht, riskiert Verzögerungen, die den Visumstempel um Wochen verschieben. Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum empfiehlt sich frühzeitig der Kontakt zu einem auf Visum und Immobilien spezialisierten Beratungsbüro.
90 Tage Probezeit, dann Jahresstempel
Das Verfahren bei der Einwanderungsbehörde läuft in zwei Phasen. Order 237/2568 regelt den ersten Schritt: die Visa-Kategorieanpassung auf Non-Immigrant B, verbunden mit einem 90-Tage-Aufenthaltsstempel. Diese 90 Tage sind keine Wartezeit – in dieser Phase prüft die Behörde alle eingereichten Unterlagen und den tatsächlichen Eigentumsnachweis. Wer bereits in Thailand auf einem Touristenvisum oder visumfreier Einreise ist, braucht beim ersten Termin noch mindestens 20 Tage verbleibende Aufenthaltserlaubnis.
Kurz vor Ablauf der 90 Tage – Praktiker empfehlen spätestens Tag 70 – wird die eigentliche Jahresverlängerung nach Order 238/2568 beantragt. Bei Genehmigung folgt ein Stempel über 12 bis 15 Monate, der jährlich erneuert werden kann, solange die Wohnung im Eigentum des Antragstellers bleibt. Wer die Wohnung verkauft, verliert den Status. Wer das beim Kauf nicht einkalkuliert, kauft sich eine Falle.
Was das Visum explizit nicht erlaubt
Das Investment-Visum berechtigt zum Aufenthalt. Nicht zur Arbeit. Wer in Thailand einer bezahlten Tätigkeit nachgeht – ob als Angestellter, Freiberufler oder Selbstständiger für lokale Kunden – braucht zusätzlich ein Work Permit. Das Visum ersetzt das nicht. Auch der Mietertrag aus der eigenen Wohnung, falls sie zeitweise vermietet wird, unterliegt der thai-ischen Einkommensteuer und muss deklariert werden. Das Visum schafft keinen Steuervorteil.
Was bleibt: ein jährlich verlängerbarer Aufenthaltsstatus, der günstiger ist als das Privilege-Programm und zugänglicher als das LTR-Visum. Wer die Wohnung langfristig selbst nutzen will und keine Erwerbsabsichten in Thailand hat, für den ist das Programm gut konstruiert. Wer hingegen über die Wohnung gleichzeitig eine Rendite erzielen und das Visum behalten möchte, muss die Steuerpflicht von Anfang an einkalkulieren – und wer beides gleichzeitig optimieren will, braucht eine Strategie, keine Hoffnung.
Krankenversicherung: Was Antragsteller vorhalten sollten
Die Orders 237/2568 und 238/2568 schreiben keine Krankenversicherung zwingend vor – anders als das klassische Rentnervisum O-A, das seit 2019 eine solche verlangt. In der Praxis verlangen einzelne Immigrationsbüros außerhalb der großen Städte trotzdem Nachweise, und die Empfehlung der meisten spezialisierten Kanzleien lautet: besser dabei als nicht. Wer in Thailand dauerhaft lebt, ist ohne Absicherung bei einem ernsthaften Krankenhausaufenthalt schnell in einer Größenordnung, die das Kaufbudget der Wohnung überschreitet.
Für Expats aus Deutschland, Österreich und der Schweiz empfiehlt sich ein international gültiger Vertrag, der Behandlungen in Thai-Privatkrankenhäusern deckt – idealerweise mit mindestens 3 Millionen Baht Deckungssumme für stationäre Behandlungen. Wer Angebote vergleichen möchte, findet bei auf Thailand spezialisierten Versicherungsanbietern oft bessere Konditionen als über europäische Makler ohne Marktkenntnis vor Ort.
Das Immobilien-Visum im Vergleich: Wann es sinnvoll ist
Das Rentnervisum Non-O verlangt 800.000 Baht auf einem Thai-Konto, Mindestalter 50. Das LTR-Visum gilt zehn Jahre, setzt aber Millionenvermögen oder 80.000 US-Dollar Jahreseinkommen voraus. Das Privilege-Programm kostet zwischen 900.000 und 5 Millionen Baht Mitgliedsbeitrag – ohne Vermögenswert dahinter. Das Immobilien-Visum kostet 3 Millionen Baht, aber das Geld steckt in einer Wohnung, die man bewohnen, vermieten oder verkaufen kann.
Für wen rechnet es sich? Für Expats, die ohnehin kaufen wollen, deren Kaufpreis über 3 Millionen Baht liegt, und die jährlich 27.000 Baht Servicegebühr einkalkulieren. Für jüngere Auswanderer ohne Anspruch auf ein Rentnervisum. Für alle, die den jährlichen Kontostand-Stress des Non-O loswerden wollen. Für alle anderen – wer flexibel bleiben will, wer 3 Millionen Baht nicht langfristig binden möchte – gibt es bessere Wege.
Redaktionelle Hinweise
Das Investment-Visum über Immobilienkauf ist ein junges Programm, das sich in der Praxis noch einspielen muss. Wer konkret plant, sollte aktuelle Informationen direkt bei der zuständigen Immigrationsbehörde oder einer auf Thailand-Recht spezialisierten Kanzlei einholen – die Ausführung variiert je nach Provinz.
Dieser Artikel beschreibt die Rahmenbedingungen des Immobilien-Investitionsvisums auf Basis der Immigration Orders 237/2568 und 238/2568 mit Stand Juli 2026. Der Leasehold- und Mietpfad ist seit Frühjahr 2026 vorläufig ausgesetzt – der Status kann sich kurzfristig ändern. Vor jeder Kaufentscheidung empfiehlt sich die Beratung durch eine in Thailand zugelassene Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht und Einwanderungsrecht.



Frage: Wenn ich ein Grundstück pachte und ein Haus von einem Thailänder kaufe, gilt das dann auch? Oder nur für Wohnungen?