PHUKET, THAILAND – Eine 12-jährige Myanmarerin muss sich 30 Tage im Jugendbeobachtungs- und Schutzzentrum Phuket aufhalten. Die Polizei untersucht den Vorwurf, sie habe eine 14-jährige thailändische Schülerin in einer Schultoilette angegriffen. Das Gericht ordnete die Unterbringung am 11. August 2026 an.
Gericht ordnet 30 Tage Unterbringung an
Die Polizei von Cherng Talay brachte das Mädchen innerhalb von 24 Stunden nach der förmlichen Erhebung des Vorwurfs vor das Jugend- und Familiengericht Phuket. Das Gericht ordnete ihre Unterbringung während der laufenden Ermittlungen im Jugendbeobachtungs- und Schutzzentrum an.
Die Behörden dürfen ihre Identität und alle Informationen, durch die sie erkannt werden könnte, nicht veröffentlichen. Das Mädchen ist 12 Jahre und acht Monate alt.
Streit unter Schülerinnen ging dem Vorwurf voraus
Der Vorfall soll sich am 5. August gegen 13.30 Uhr in einer Schule auf Phuket ereignet haben. Auslöser soll ein Streit gewesen sein, bei dem sich die Mädchen gegenseitig vorwarfen, übereinander geredet zu haben.
Als die Polizei eintraf, waren sechs Mädchen in den Vorfall verwickelt. Vier besuchten die Schule, zwei kamen von außerhalb.
Schülerin mit Verletzungen gemeldet
Die 14-jährige Thai, die betroffen gewesen sein soll, erlitt mehrere Verletzungen. Ärzte schätzten, dass diese nach etwa zwei Tagen verheilt sein würden.
Berichten zufolge hatte sie Blutergüsse um das linke Auge und am linken Arm sowie eine Schürfwunde am Knie.
Zunächst nahm die Polizei den Vorfall auf. Beide Seiten einigten sich auf eine Vermittlung, und die Eltern des beschuldigten Mädchens erklärten sich bereit, 3.000 Baht Entschädigung zu zahlen.
Video führte zu offizieller Beschwerde
Später verbreitete sich ein Video des Vorfalls in sozialen Medien. Daraufhin erstattete die Mutter der verletzten Schülerin offiziell Anzeige.
Die Polizei informierte das 12-jährige Mädchen am 10. August förmlich über den Vorwurf. Dabei waren eine Person der Staatsanwaltschaft der Provinz Phuket, eine psychologische Fachperson und eine vom Kind angeforderte Person anwesend.
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Polizei begründet Antrag auf weitere Verwahrung
Die Ermittler legten dem Gericht ihre Gründe, die Notwendigkeit und die Beweise für die beantragte Unterbringung vor. Nach Angaben der Polizei könnte das Verhalten des Mädchens eine ernste Gefahr für andere darstellen.
Als weiteren Grund nannten die Beamten, dass sowohl die Mutter als auch der Vater ihre Arbeit verloren hätten. Das Gericht prüfte außerdem, ob das Mädchen rechtlich als Kind unter Tatverdacht gilt und ob der Vorwurf sowie der Umgang mit ihr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Weitere Verlängerungen sind möglich
Falls die Ermittlungen nach 30 Tagen noch nicht abgeschlossen sind, kann die Polizei weitere Unterbringungsanordnungen beantragen. Jede Verlängerung darf bis zu 15 Tage dauern.
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Solche Anträge sind im vorgesehenen Verfahren höchstens zweimal möglich. Nach dem endgültigen Abschluss des Falls soll das Mädchen an die Einwanderungsbehörde weitergeleitet werden, die über mögliche Maßnahmen nach den geltenden Gesetzen entscheidet.


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