Thailands Wahlbehörde blamiert? Juristen schlagen Alarm

⚖️ Scharfe Kritik an der Election Commission of Thailand: Die Anklagen gegen sechs Wahlbeobachter nach der Nachwahl in Bangkok seien „beschämend“ und womöglich rechtswidrig. Dreht die Wahlbehörde hier den Spieß um?

Thailands Wahlbehörde blamiert? Juristen schlagen Alarm
Varuth Hirunyatheb, Bangkok Post
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BANGKOK, THAILAND – Die Anwaltsvereinigung des Landes hat das Vorgehen der Wahlkommission gegen sechs Wahlbeobachter als „beschämend“ kritisiert und rechtlich in Zweifel gezogen. Nach Ansicht der Juristen könnten nicht die Bürger, sondern vielmehr die Wahlkommission selbst dem Vorwurf einer falschen Strafanzeige ausgesetzt sein.

Scharfe Kritik an Strafanzeigen

Die Lawyers Association of Thailand bezeichnete die von der Wahlkommission eingereichten Strafanzeigen gegen sechs Bürger, die eine Wiederholungsabstimmung in Bangkok überwacht hatten, als unverhältnismäßig und möglicherweise rechtswidrig.

Die Wahlkommission hatte die sechs unter anderem wegen angeblicher Behinderung von Wahlbeamten, Verstößen gegen die Staatssicherheit, Bildung einer geheimen Vereinigung, unerlaubter Offenlegung vertraulicher Informationen und Verstößen gegen das Computer Crime Act angezeigt.

Wiederholungsvotum als Auslöser

Die Vorfälle betrafen eine erneute Abstimmung über das Verfassungsreferendum vom 8. Februar an der Wahleinheit 9 im Wahlkreis 15 im Bangkoker Bezirk Kannayao am 22. Februar.

Mehrere zivilgesellschaftliche Gruppen und weitere Organisationen hatten sich bereits zuvor öffentlich gegen die Reaktion der Wahlkommission gestellt und die Strafverfolgung der Beobachter kritisiert.

Kein strafrechtlicher Vorsatz erkennbar

Die Anwaltsvereinigung erklärte nach Prüfung der Unterlagen, die sechs Betroffenen hätten nicht aus kriminellen, sondern aus politischen Motiven gehandelt, mit dem Ziel, eine ehrliche und faire Wahl sicherzustellen.

Damit fehle es an dem für die angeführten Straftatbestände erforderlichen strafrechtlichen Vorsatz, wie es in einer Stellungnahme auf der Facebook-Seite der Vereinigung hieß.

Beobachtung statt Behinderung

Das Überwachen des Wahlvorgangs, einschließlich des Anfertigens von Fotos und Videos, erfülle nicht den Tatbestand der Behinderung von Wahlbeamten gemäß Section 66 des Organischen Wahlgesetzes von 2017, betonte die Vereinigung.

Zudem habe kein wahlberechtigter Bürger Beschwerde eingelegt, wonach einer der sechs Beobachter den Ablauf der Abstimmung gestört habe.

Verfassungsrechtliche Dimension

Nach Auffassung der Juristen standen die Handlungen der Bürger im Einklang mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen zur Sicherung freier und fairer Wahlen und erfüllten daher nicht den Seditionstatbestand nach Section 116 des Strafgesetzbuches.

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Auch die Vorwürfe der Bildung einer geheimen Gesellschaft nach Section 209 und der unzulässigen Offenlegung von Geheimnissen nach Section 322 wies die Vereinigung zurück, da die Handlungen dem öffentlichen Interesse gedient und niemandem geschadet hätten.

Online-Informationen unter Beschuss

Mit Blick auf das Computer Crime Act argumentierte die Vereinigung, die Verbreitung von Informationen über die Wahlorganisation zur öffentlichen Kontrolle stelle kein Einspeisen falscher Daten in Computersysteme dar.

Es habe an jeder Absicht gefehlt, der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, die nationale Sicherheit zu untergraben oder Panik auszulösen, hieß es weiter.

Bürgerkontrolle als Verfassungsauftrag

Die sechs Bürger hätten eine staatliche Behörde bei der Ausübung öffentlicher Gewalt überprüft und dabei ohne erkennbares Lagerdenken gegenüber Kandidaten oder Parteien gehandelt, stellte die Vereinigung klar.

Ein solches Vorgehen entspreche Section 78 der Verfassung, die öffentliche Kontrolle staatlicher Macht fördert, und sei zudem durch Section 25 geschützt.

Risiko einer falschen Strafanzeige

Die Entscheidung der Wahlkommission, strafrechtlich gegen Bürger vorzugehen, die von verfassungsmäßig geschützten Rechten Gebrauch gemacht hätten, könne als Verstoß gegen Section 234(1) der Verfassung gewertet werden.

Damit komme grundsätzlich auch der Straftatbestand der falschen Strafanzeige nach Sections 172 und 173 des Strafgesetzbuches in Betracht, falls sich kein Fehlverhalten der Beschuldigten nachweisen lasse.

Forderung nach Rückzug und Entschuldigung

Die Anwaltsvereinigung sprach von einem „beschämenden“ Schritt und von möglichen Gründen für eine Abberufung der Kommissionsmitglieder, verwies aber zugleich darauf, dass die aktuelle Verfassung keine wirksamen Mechanismen für einen solchen Schritt aus der Bevölkerung heraus biete.

Sie forderte die Wahlkommission auf, die Anzeigen zurückzunehmen und sich öffentlich zu entschuldigen, da mangelndes Vertrauen in die Wahlabwicklung die Bürger zur Beobachtung veranlasst habe, obwohl diese Aufgabe mit Steuergeldern finanziert originär der Kommission obliege.

Rücktrittsappell und Rechtshilfe

Die Vereinigung rief die Kommissionsmitglieder dazu auf, nach Abschluss der laufenden Wahl über ihren Rücktritt nachzudenken, um weitere Belastungen für Land und Bevölkerung zu vermeiden.

Zugleich sagte sie den sechs Beschuldigten kostenlose rechtliche Unterstützung zu und kündigte an, bereit zu sein, sie auch bei möglichen Gegenanzeigen gegen die Wahlkommission zu vertreten.

Prominente Namen unter Beschuldigten

Zu den von der Anzeige betroffenen Personen gehören der ehemalige Wahlkommissar Somchai Srisutthiyakorn, Parit Wacharasindhu, Sprecher der People’s Party, sowie Thuntee Sukchotrat, Direktor von D-Vote an der Sripatum University.

Ebenfalls genannt werden ein Fotojournalist des Online-Mediums Spacebar, Thanarat Kuawattanapan, CEO von Domecloud, und Chaipon Chawalwanichcha, Administrator der Facebook-Seite MIB Marketing In Black.

Kommunikationskrise der Wahlkommission

Seit einer missglückten Pressekonferenz am 13. Februar ist kein Vertreter der Wahlkommission mehr öffentlich auf die zahlreichen Bedenken zur Abstimmung vom 8. Februar eingegangen.

Die Behörde hat stattdessen Pressekonferenzen eingestellt und setzt nun auf einseitige Kommunikation, bei der sie täglich schriftliche Stellungnahmen und Updates veröffentlicht.

Umgang mit Wahlergebnissen und Daten

In der vergangenen Woche bestätigte die Wahlkommission die Ergebnisse für 396 von 400 Wahlkreisen und will voraussichtlich in der kommenden Woche die 100 Listenmandate zertifizieren.

Zudem wurde die Webseite Ectreport69 mit inoffiziellen Zwischenergebnissen abgeschaltet, während die Öffentlichkeit auf eine deutlich weniger nutzerfreundliche offizielle Seite verwiesen wird, auf der lediglich PDF-Zählprotokolle einzelner Wahllokale heruntergeladen werden können.

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Quelle: Bangkok Post

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