BANGKOK, THAILAND – Mit einem neuen Königlichen Dekret gewährt der Staat eine Einkommensteuer-Entlastung bis zu 200.000 Baht für die Installation von Solarstromanlagen auf Hausdächern. Die Regelung gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung in der Royal Gazette und läuft bis 31. Dezember 2028.
Königliches Dekret – und ab wann es gilt
Die Maßnahme trägt den offiziellen Titel Royal Decree Issued under the Revenue Code on Tax Exemption (No. 805) B.E. 2569 (2026) und trat am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Als Rechtsgrundlage nennt das Dekret Section 175 der Verfassung sowie Section 3(1) des Revenue Code in der geänderten Fassung.
Bis zu 200000 Baht Abzug – wofür genau
Begünstigt werden natürliche Personen für anrechenbares Einkommen in Höhe der tatsächlich gezahlten Kosten für Kauf und Installation eines Solarstrom-Erzeugungssystems auf Dach, Dachterrasse oder einem nutzbaren Gebäudeteil.
Voraussetzung ist, dass die Anlage ans Netz der Metropolitan Electricity Authority (MEA) oder der Provincial Electricity Authority (PEA) angeschlossen wird, wobei der Gesamtbetrag der Entlastung bei maximal 200.000 Baht gedeckelt ist.
Nur eine Anlage pro Haushalt – und nur einmal beantragen
Die Förderung gilt laut Dekret ausschließlich für die Kosten von einem Solarstromsystem, die zwischen Inkrafttreten und dem 31. Dezember 2028 bezahlt werden.
Der Abzug darf einmal geltend gemacht werden, und zwar in dem Steuerjahr, in dem der Netzanschluss erfolgreich abgeschlossen wurde.
Harte Stichtage – keine rückwirkende Begünstigung
Für die 200.000-Baht-Entlastung nennt die Regelung als Anspruchszeitraum 3. März 2026 bis 31. Dezember 2028.
Explizit ausgeschlossen sind nach den zusammengefassten Bedingungen rückwirkende Ansprüche für Anlagen, deren Installation oder Netzanschluss vor dem Stichtag abgeschlossen war.
Technische Bedingungen – On-grid und maximal 10 kWp
Gefördert wird eine neue Installation als On-grid-System, wobei eine Batterie ergänzt werden kann.
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Die installierte Leistung darf pro Haushalt nicht mehr als 10 kWp betragen, zudem muss die antragstellende Person sowohl auf der E-Tax-Invoice stehen als auch als Inhaber des Stromzählers geführt sein.
E-Rechnung und Mehrfachförderung verboten
Zahlungen müssen an einen umsatzsteuerlich registrierten Anbieter erfolgen, und es ist eine elektronische Steuerrechnung (e-tax invoice) nach den Vorgaben des Revenue Code erforderlich.
Kosten, die über dieses Dekret abgesetzt werden, dürfen nicht zusätzlich für andere Steuerbefreiungen genutzt werden, und sie dürfen auch nicht in Aktivitäten einfließen, die bereits Körperschaftsteuerbefreiungen etwa unter Gesetzen zur Investitionsförderung, zur Wettbewerbsfähigkeit von Zielindustrien oder im Eastern Economic Corridor (EEC) erhalten.
Extra-Anreiz für effiziente Maschinen und Energiesparen
Neben Solar enthält das Dekret in Section 4 eine separate Einkommensteuerbefreiung für bestimmte private Einkünfte sowie für Unternehmen und juristische Partnerschaften bei Investitionen in hocheffiziente Maschinen oder Energieeinspar-Technik.
Begünstigt wird dabei anrechenbares Einkommen in Höhe von 50% des Einkommensanteils, der den entsprechenden Ausgaben zugeordnet wird, wenn die Produkte ein 5-Sterne-Effizienzlabel tragen, das von DEDE und EGAT zertifiziert ist.
Wer durchsetzt – und wer noch Regeln nachschärfen darf
Für die Umsetzung ist laut Section 6 der Finanzminister zuständig.
Zugleich kann der Director-General zusätzliche Anforderungen per Bekanntmachung festlegen, was für Antragsteller die Dokumentationspflichten im Blick behalten lässt.



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