Zyanid-Serienmorde: Thailands Justizbombe

⚖️ Überraschung vor Gericht: Im Fall der mutmaßlichen Seriengiftmörderin „Am Cyanide“ spricht das Strafgericht die Angeklagte in einem weiteren Mordfall frei. Ermittler vermuten über ein Dutzend Opfer. Bröckelt jetzt die Anklage in dem Mega-Prozess?

Zyanid-Serienmorde: Thailands Justizbombe
ThaiEnquirer
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NAKHON PATHOM, THAILAND – Im mutmaßlich größten Serienmord-Komplex der jüngeren Landesgeschichte hat das Strafgericht die als Sararat „Am Cyanide“ Rangsiwuthaporn bekannte Angeklagte in einem weiteren Fall freigesprochen. Beweise und Forensik reichten nach Ansicht der Richter nicht, um ihr eine Verabreichung von Zyanid zweifelsfrei nachzuweisen.

Der Freispruch im dritten Urteil

Der jetzt entschiedene Prozess war bereits der dritte, der in der Reihe der Verfahren rund um die mutmaßliche Vergiftungsserie ein Urteil erreichte.

Die Richter sprachen Sararat Rangsiwuthaporn frei, weil die Staatsanwaltschaft die Tat nicht jenseits vernünftiger Zweifel belegen konnte.

Was die Anklage behauptete

Die Ankläger hatten vorsätzlichen Mord vorgeworfen und behauptet, Sararat habe Nittaya Kaewbuppha (36) zwischen 22. und 23. August 2020 ein Getränk mit Zyanid verabreicht.

Die Frau starb laut Anklage an Kreislauf- und Atemversagen, außerdem soll Sararat danach das Honda-Auto und weitere Gegenstände der Toten an sich genommen haben.

Forensik-Problem – kein Zyanid-Test bei der Obduktion

Ein forensischer Arzt sagte aus, dass bei der damaligen Obduktion nicht auf Zyanid getestet wurde, weil Ermittler zunächst keinen Vergiftungsverdacht hatten.

Ein Toxikologe erklärte später zwar, die Symptome passten zu einer Zyanid-Exposition, doch das Gericht wertete die Indizien als nicht eindeutig.

Auch das angebliche Raubmotiv wackelte

Die Richter sahen zudem Unklarheiten beim Vorwurf des Diebstahls und damit beim Motiv der Anklage.

Demnach sei möglich, dass die Verstorbene Fahrzeuge an die Angeklagte als Sicherheit für ein Darlehen verpfändet habe, was den Besitz rechtlich erklären könnte.

Zyanid-Bestellung erst zwei Jahre später

Zusätzlich verwies das Gericht darauf, dass Hinweise belegten, Sararat habe Kaliumzyanid im August 2022 bestellt, also rund zwei Jahre nach dem Tod von Nittaya.

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Die Staatsanwaltschaft habe nicht beweisen können, dass die Angeklagte das Gift zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 2020 bereits besaß.

Warum alte Fälle für Ermittler besonders heikel sind

Der Fall zeigt, wie schwierig es ist, Jahre später eine Vergiftung gerichtsfest nachzuweisen, wenn ein Tod zunächst als natürliche Ursache eingeordnet wurde.

Fehlende oder unvollständige Proben aus der Anfangszeit machen spätere Ketten aus Indizien angreifbar, selbst wenn sich ein Muster abzeichnet.

Haft bleibt – Berufung möglich

Trotz Freispruchs wies das Gericht die Anklagepunkte und die zivilrechtlichen Forderungen in diesem Verfahren ab.

Gleichzeitig ordnete es an, dass Sararat bis zu einer möglichen Berufung weiter in Haft bleibt.

Ermittlungsserie seit 2015 – Dutzende Verfahren einzeln

Sararat war 2023 festgenommen worden, nachdem der verdächtige Tod einer Freundin Ermittler dazu brachte, mehrere frühere ungeklärte Todesfälle neu aufzurollen.

Die Polizei spricht von mutmaßlichen Taten zwischen 2015 und 2023 in mehreren Provinzen wie Nakhon Pathom und Ratchaburi, mit mindestens 14 möglichen Todesopfern und einem überlebenden Opfer, das ein Muster sichtbar machte.

Zwei Urteile schon gefallen – weitere Prozesse laufen

In zwei anderen Fällen wurde Sararat bereits verurteilt, darunter im November 2024 zum Tode wegen des Mordes an Siriporn Khanwong.

Im Februar dieses Jahres erhielt sie in einem weiteren Vergiftungsfall erneut ein Todesurteil, das später zu lebenslanger Haft reduziert wurde, während mehr als ein Dutzend weiterer Einzelfälle noch vor Gericht verhandelt werden.

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Quelle: thaienquirer.com

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