Sehr geehrte Redaktion, liebe Leserinnen und Leser,
mit großem Interesse, aber auch mit wachsender Verzweiflung verfolge ich die aktuellen Entwicklungen rund um die Steuerpflicht für ausländische Mitbürger. Es ist eine grundsätzliche und international anerkannte Regel, dass Personen, die sich dauerhaft in einem Land aufhalten, auch ihren gerechten Beitrag zur Gesellschaft in Form von Steuern leisten sollten.
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Gegen diese Pflicht möchte ich mich keineswegs wehren. Was mich jedoch dazu bewegt, mich heute mit diesem Schreiben an Ihre Redaktion und an die Leserschaft zu wenden, ist die absolute Katastrophe der praktischen Umsetzung im digitalen Raum. Wir stehen hier vor einem System, das Kooperation nicht fördert, sondern durch massive technische und sprachliche Hürden de facto unmöglich macht.
Der erste und eklatanteste Stolperstein ist die vollständige Abwesenheit einer englischsprachigen Benutzeroberfläche bei einem Portal, das sich ausdrücklich auch an ausländische Steuerpflichtige richtet. In einer vernetzten Welt, in der Regierungen um internationale Fachkräfte, Investoren und Rentner werben, ist es unverständlich, dass essenzielle bürokratische Prozesse ausschließlich in der Landessprache angeboten werden.
Die Realität vor dem heimischen Bildschirm sieht so aus, dass man gezwungen ist, mit mehreren Geräten gleichzeitig zu hantieren. Man sitzt mit dem Laptop vor der eigentlichen Steuermaske und muss das Smartphone mit einer Kamera-Übersetzungs-App als eine Art digitale Lupe nutzen, um überhaupt zu verstehen, welche Daten in welches Feld eingetragen werden müssen.
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Jeder einzelne Schritt, sei es die Eingabe der Adresse, des Bundeslandes oder der Stadt, wird zu einem zeitaufwendigen Ratespiel. Man scrollt sich durch endlose Dropdown-Menüs, deren Schriftzeichen einem fremd sind, stets in der Angst, aus Versehen eine falsche Angabe zu machen, die später zu rechtlichen Konsequenzen führen könnte.
Doch die sprachliche Barriere ist nur der Anfang einer ganzen Kette von Fehlkonstruktionen in der Benutzerführung. Ein besonders absurdes Beispiel ist die zwingende Abfrage einer Dorfnummer bei der Adresseneingabe.
Viele Ausländer leben in städtischen Gebieten und bewohnen Eigentumswohnungen oder moderne Apartmentkomplexe. Diese Wohnformen besitzen schlichtweg keine Dorfnummer. Das digitale System ist jedoch derart starr programmiert, dass es ein Freilassen dieses Feldes nicht akzeptiert. Versucht man, ohne diese Angabe fortzufahren, hängt sich das Programm auf oder verweigert schlicht den nächsten Schritt.
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Durch mühsames Ausprobieren findet man irgendwann heraus, dass man als Platzhalter schlicht eine Eins eintragen muss, um die Maske zu überlisten. Solche programmiertechnischen Sackgassen zeugen von einem gravierenden Mangel an Praxistests und Verständnis für die Lebensrealität der Nutzer.
Hat man diese Hürden der Dateneingabe endlich überwunden, wartet die nächste Prüfung im Bereich der IT-Sicherheit. Man wird aufgefordert, ein sicheres Passwort zu erstellen. Folgt man den üblichen Sicherheitsstandards und nutzt kryptische Zeichenfolgen, wird das Passwort oft aus unerfindlichen Gründen vom System abgelehnt.
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Noch gravierender ist jedoch der Umstand, dass elementare Funktionen wie das Kopieren und Einfügen blockiert werden. Wer einen Passwortmanager nutzt – was heutzutage von jedem Experten für Cybersicherheit dringend empfohlen wir, kann sein generiertes Passwort nicht einfach in sein sicheres Archiv übertragen. Dies zwingt die Nutzer dazu, Passwörter abzutippen oder unsichere Alternativen zu wählen, was den gesamten Sicherheitsgedanken ad absurdum führt.
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Der absolute Höhepunkt der Frustration wird jedoch beim eigentlichen Anmeldevorgang erreicht. Man gibt seine offizielle Steueridentifikationsnummer und das mühsam erstellte Passwort ein, nur um mit einer lapidaren Fehlermeldung abgespeist zu werden, die besagt, die Eingaben seien falsch.
Selbst nach mehrmaligem Zurücksetzen und Ändern des Passworts bleibt einem der Zugang verwehrt. Die Lösung dieses Rätsels ist so banal wie ärgerlich und nirgendwo dokumentiert: Die Steueridentifikationsnummer wird auf den offiziellen Dokumenten mit Bindestrichen ausgewiesen. Das digitale System zur Anmeldung akzeptiert diese Nummer jedoch nur, wenn man diese Bindestriche manuell entfernt.
Eine simple Zeile Programmcode zur automatischen Formatierung der Eingabe würde dieses Problem lösen, stattdessen lässt man den Nutzer in dem Glauben, er habe seine Zugangsdaten vergessen oder sein Konto sei gesperrt.
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An diesem Punkt ist bei vielen, und da schließe ich mich unumwunden ein, das Maß voll. Wenn eine Behörde Geld einfordern möchte, muss sie auch die entsprechenden, funktionierenden Werkzeuge zur Verfügung stellen. Der aktuelle Zustand führt zu einer völligen Resignation.
Man gelangt an einen Punkt, an dem man geneigt ist, die Bemühungen einzustellen und darauf zu warten, dass die Behörden von sich aus aktiv werden müssen. Diese Haltung entspringt keiner bösen Absicht oder dem Willen zur Steuerflucht, sondern ist das direkte Resultat einer unzumutbaren digitalen Infrastruktur.
Oft wird Ausländern in solchen Situationen der Ratschlag erteilt, man solle sich doch einfach von einheimischen Bekannten oder Partnern helfen lassen. Diesen Einwand halte ich für äußerst problematisch. Finanzielle Angelegenheiten und Steuerdaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Informationen überhaupt.
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Selbst wenn man in einer Partnerschaft lebt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man seine kompletten Einkommens und Vermögensverhältnisse ungefiltert offenlegen möchte. Erst recht gilt dies für alleinstehende Personen, die völlig auf sich gestellt sind. Es ist ein Grundrecht, seine behördlichen Angelegenheiten eigenständig, diskret und ohne die Abhängigkeit von Dritten erledigen zu können. Ein Steuersystem darf nicht darauf aufbauen, dass der Steuerpflichtige auf die Wohlwilligkeit und Sprachkenntnisse von Nachbarn oder Lebenspartnern angewiesen ist, um seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Daher richte ich mich mit diesem Brief an die Redaktion mit der Bitte, dieses Thema journalistisch aufzugreifen und zu untersuchen, ob hier seitens der verantwortlichen Stellen Nachbesserungen geplant sind. Gleichzeitig möchte ich die Frage an die anderen Leserinnen und Leser richten: Geht es nur mir so? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht oder vielleicht sogar Lösungswege gefunden, um sich durch diesen digitalen Dschungel zu navigieren, ohne die eigenen Prinzipien von Datenschutz und Eigenständigkeit aufgeben zu müssen? Ich bin sehr an einem konstruktiven Erfahrungsaustausch interessiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein besorgter und frustrierter Steuerzahler
Anmerkung der Redaktion:
Wir danken dem Verfasser für diesen detaillierten Einblick in die aktuellen Herausforderungen bei der digitalen Steuererklärung. Die geschilderten technischen und sprachlichen Barrieren decken sich mit Berichten, die uns in den vergangenen Wochen vermehrt erreicht haben. Unsere Redaktion wird diese Problematik zum Anlass nehmen, bei den zuständigen Behörden nachzufragen, ob Anpassungen an der Benutzeroberfläche und der Usability für ausländische Steuerpflichtige in Planung sind. Wir laden unsere Leserschaft herzlich dazu ein, ihre eigenen Erfahrungen und Lösungsansätze zu diesem Thema mit uns zu teilen.



Den Frust kann ich nachvollziehen.
In Deutschland ist Elster allerdings auch nur auf Deutsch
Ich kann nur empfehlen, gehe in den Finanzamt und lasse dir beim Ausfüllen des Formulars helfen.
Die sind sehr nett.
Da kann deutsches Finanzamt in der Regel nicht mithalten.
Im übrigen kann man sich das Formular am Computer komplett übersetzen lassen, ebenfalls die Durchführungsverordnung.
Mein Log in funktioniert auch nicht.
Ich gehe dann eben zum Sachbearbeiter
Der Wochenblitz als Terminator und selbstverständlich verbindlich. Es gibt auch in Thailand Steuerberater welche behilflich sind oder noch besser den ganzen Prozess abwickeln. Selbstverständlich nicht kostenlos. Die daraus resultierenden Papiere können für weitere Erklärungen behilflich sein. Ich vermute der Einfluss vom WB wird definitiv nicht zur einer Aktualisierung der Software der thailändischen Steuerbehörden führen.
„Steuerberater“, schon wieder….. Wieso Geld an H“abschneider verschwenden, wenn auf dem lokalen Steueramt alles kostenlos und relativ zügig geht? Einfach mit den notwendigen Unterlagen aufkreuzen, lächeln, und gut ist.
Zitat: „…auch ihren gerechten Beitrag zur Gesellschaft in Form von Steuern leisten sollten…“
Die Frage die sich stellt, was ist überhaupt ein gerechter Beitrag in Form von Steuern in einem Land das mir bei jeder Gelegenheit den x-fachen Betrag als für Thailänder für alles mögliche abnötigt? Oder das z.B. auch ausländische gesetzliche Renten gerne besteuern würde die für ihre eigenen Bürger aber steuerbefreit sind. Nur mal um zwei Beispiele zu nennen.
Es ist halt alles ziemlich relativ und das persönliche Empfinden was gerecht wäre und was nicht etwas unterschiedlich ausgeprägt sein mag. Und soll mir nur keiner mit „Steuergerechtigkeit“ kommen. Hierzulande, wo weniger als 6% (in Worten: sechs) der einheimischen Bevölkerung Einkommenssteuer bezahlen.
Als jemand, der auch schon Remote von Thailand aus gearbeitet hat, schrecken mich die Berichte über die thailändische Bürokratie immer wieder davon auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, jemals beruflich länger in Thailand zu bleiben. Mit den dortigen Steuerbehörden möchte ich sicher nicht zu tun haben.
Lieber Horst, Elster ist übrigens auch auf Englisch verfügbar. Thai hat übrigens viel mehr Zeichen als unser Alphabet. Das wiedererkennen von fremdsprachigen Wörtern ist damit viel einfacher.
Erfahrung mit dem FA in Hua Hin:
– Steuer ID beantragt mit Certificate of residence, Ausweis inkl. Visum und übersetzter Heiratsurkunde. Antrag wurde von einer sehr netten Mitarbeiterin ausgefüllt. Tax ID Cards konnten 1 Tag später abgeholt werden.
– festen Termin beim FA vereinbart zwecks Steuererklärung , der wurde pünktlich eingehalten.
– eine sehr freundliche MAin hat uns beide im online System registriert und dann quasi in unserem Namen alle Daten eingetragen, nachdem wir ihr die OTP Codes, welche per SMS auf die Handys kamen, genannt hatten.
– die Schecks über die Steuerrückerstattung (wir haben nur innerhalb des Freibetrages Geld nach TH transferiert und so haben wir von den Zinsen auf die hiesigen Festgelder die 15% Kapitelertragssteuer quasi zu Unrecht abgezogen bekommen von der Bank) sollen innerhalb von 4 Wochen an uns gesendet werden. Wir sind gespannt.
– abschließend hat die Dame gefragt, ob wir denn in 2023 und 2024 keine Zinsen erwirtschaftet haben in TH? Doch, hatten wir… Und ob der Transferbetrag nach TH wiederum unter dem Freibetrag gelegen habe? Ja, auch das…. Dann sollten wir nach Zusammenstellung der Unterlagen (Jahreskontoauszug von Saving Account und Zinsbescheinigungen der Thaibanken) einfach nochmal wiederkommen, da eine Steuerrückerstattung rückwirkend für 3 Jahre möglich ist.
Oha, dieser Hinweis wäre von einem dt. Finanzbeamten vermutlich so nicht erfolgt.
Nächste Woche gehen wir also wieder hin mit den vorjährigen Unterlagen. Für einen guten 3stelligen €- Betrag lohnt sich die Fahrerei durchaus. In 3 Jahren kommt doch einiges zusammen.
Fazit: auch wenn das online- Portal für nicht des Thailändischen Mächtige eine echte Herausforderung ist (mir war es zu kompliziert), so macht das die persönliche Erfahrung mit den Beamtinnen in Hua Hin mehr als wett.
Steuerberater in Thailand – den Beruf gibt es überhaupt nicht, weder lern- noch studierbar. Der würde verhungern.
Ganz korrekt ist das so nicht. Einen staatlich geschützten Beruf wie den deutschen Steuerberater gibt es in Thailand tatsächlich nicht. Steuer- und Buchhaltungsberatung wird hier aber sehr wohl von ausgebildeten Buchhaltern, CPAs, Kanzleien und spezialisierten Accounting-Firmen angeboten. Der Markt dafür ist groß – gerade bei Firmen und Ausländern.
Ich gehe persönlich zum Finanzamt. Da ich in D mein gesamtes Einkommen versteuern muss ist es schnell erledigt. Die Finanzbeamtin hat die Augen verdreht, als sie gesehen hat was ich in D bezahle und ich habe den 0.00 Bath Coupon schnell erhalten.
Der Versuch einer digitalen Steuererklärung funktionierte nicht. Meine analoge Steuererklärung für 2025 wurde vom Finanzamt Jomtien (Chonburi) nicht leider bearbeitet, obwohl ich alle erforderlichen Unterlagen vorlegte. Das heißt, meine thailändische Steuernummer, der Nachweis meiner Anwesenheit von 180 Tagen plus x Tage, die erforderlichen Passkopien mit den Ein- und Ausreisen für 2025, etc. Mein Problem war, dass ich in 2025 keine Überweisungen nach Thailand hatte. Für einige stellt sich vielleicht die Frage, warum soll man dann überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Mein Bestreben war einen lückenlosen steuerlichen Nachweis vom thailändischen Fiskus zu bekommen – also für 2025 einen 0.00 Bath Coupon. Zunächst wollte die Sachbearbeiterin wie im Vorjahr das zugehörige Formular PND 91 für mich ausfüllen. Doch sie zögerte und fragte bei einem ihrer Mitarbeiter nach und der erklärte mir das ich keine Steuern zahlen müsste, da ich nicht überwiesen hatte. Ich sagte, dass ich das wüsste und ich möchte trotzdem die Steuererklärung abgeben, um einen Nachweis darüber zu haben – also einen 0.00 Baht Coupon des Finanzamtes. Das wurde leider abgelehnt. Auch das Abstempeln bzw. das in irgendeiner Art und Weise Kennzeichnen der vorgelegten Unterlagen wurde abgelehnt. Mir blieb also nichts anderes übrig, als meine Unterlagen mit der jeweils darauf liegenden Wartnummer des Finanzamtes zu fotografieren, um einen Nachweis zu haben diesbezüglich beim Finanzamt gewesen zu sein. Mein Fazit: Auch wenn ich genügend Guthaben in Thailand habe und eigentlich keine Überweisungen bzw. kein weiteres Geld benötige, werde ich trotzdem bis zu bis 500,000.00 jährlich nach Thailand überweisen, um so einen lückenlosen steuerlichen Nachweis vom thailändischen Fiskus zu bekommen – einen 0.00 Bath Coupon.
Online eine Qual..!
Zum Finanzamt Banglamung gegangen, Reisepass, Steuernummer und Bankstatement abgegeben!
In ca. 20 Minuten war alles erledigt, das hat alles die Beamtin ausgefüllt, ich habe nur noch unterschreiben müssen!
Also das ist der einfachste Weg, jedenfalls für mich!