Friseur hat 28 Frauen – Mordanklage

Ein 58-jähriger Friseursalonbesitzer und zwei Frauen sind in Pak Kret wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Eine Audioaufnahme widerspricht der behaupteten Notwehrlage. Das Gericht prüft Untersuchungshaft.

Friseur hat 28 Frauen - Mordanklage
KhaoSod

PAK KRET, THAILAND – Ein 58-jähriger Friseursalonbesitzer sowie zwei Frauen stehen in der Provinz Nonthaburi unter dem Verdacht des gemeinschaftlich begangenen, vorsätzlich geplanten Tötungsdelikts an einem 26-Jährigen. Die Polizei beantragte Untersuchungshaft ohne Kaution; das Provinzgericht prüft den Antrag.

Tod in einem Friseursalon in Pak Kret

Der 26-jährige Thiti, bekannt unter dem Spitznamen Tee, soll laut Ermittlungsdarstellung unter einem Vorwand in den Friseursalon des 58-jährigen Jeerawat, genannt Ek, gelockt worden sein. Als Anlass sei die Abholung eines Mobiltelefons genannt worden.

Im Ladeninneren kam es nach polizeilicher Darstellung zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf das Opfer obsiegt und anschließend seinen Verletzungen erlag. Die Ermittler werten den Vorgang als geplantes Tötungsdelikt.

Notwehr-Darstellung der Beschuldigten

Ek erklärte gegenüber Ermittlern, der Mann sei mit einer Waffe in den Salon gekommen und habe 20.000 Baht gefordert. Die Auseinandersetzung sei aus dieser Situation heraus entstanden; er habe in Notwehr gehandelt.

Die Polizei widerspricht dieser Version. Laut Ermittlern deuten Spuren am Tatort darauf hin, dass die Notwehrlage im Nachhinein konstruiert worden sei, um die tatsächlichen Tatumstände zu verschleiern.

Audioaufnahme als zentrales Beweismittel

Eine Kundin, die sich zum Tatzeitpunkt im Salon aufhielt, soll eine Tonaufnahme der Ereignisse gesichert haben. Die Aufnahme enthält nach Angaben der Polizei Hilferufe des späteren Opfers und steht damit im Widerspruch zur Schilderung einer spontanen Notwehrsituation.

Das Beweismittel gilt den Ermittlern als Hinweis auf eine geplante Tat. Ob und in welcher Form die Aufnahme im Gerichtsverfahren zugelassen wird, ist noch offen.

Drei Personen angeklagt – Haftantrag gestellt

Am 18. April 2026 wurden Ek sowie seine mutmaßliche erste Ehefrau Nattayan und eine laotische Staatsangehörige, die als seine zweite Partnerin bezeichnet wird, bei der Polizeistation Pak Kret in Nonthaburi vernommen.

Alle drei wurden wegen gemeinschaftlichen, vorsätzlich geplanten Tötungsdelikts sowie wegen Verdeckens der Tatumstände angeklagt. Die Polizei beantragte beim Provinzgericht Nonthaburi Untersuchungshaft und sprach sich gegen eine Freilassung auf Kaution aus.

Schweigen zur Tonaufnahme vor Medien

Beim Verlassen des Vernehmungsraums erklärte Ek gegenüber wartenden Reportern, er habe nicht geplant gehandelt; alle weiteren Aussagen wolle er ausschließlich vor Gericht machen.

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Als Journalisten ihn auf die Tonaufnahme ansprachen, brach Ek das Gespräch ab und beantwortete keine weiteren Fragen. Sein Anwalt äußerte sich zum Zeitpunkt des Berichts nicht öffentlich.

Nebenerklärung zu persönlichen Verhältnissen

Ek erklärte in einem Nebensatz, er unterhalte insgesamt 28 Beziehungen, lebe jedoch nur mit einer Partnerin zusammen. Die Aussage steht im Zusammenhang mit dem familiären Umfeld der Beschuldigten, in dem zwei der drei Angeklagten als seine Partnerinnen gelten.

Das Verfahren befindet sich in einem frühen Stadium. Über Kaution und Untersuchungshaft entscheidet das Gericht in Nonthaburi; ein Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt.

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Quelle: Khaosod Thai

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