BANGKOK, Thailand – Die Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) hat am Donnerstag die Verordnung Nr. 122 erlassen, die Mitnahme von Lithiumbatterien und Powerbanks an Bord verschärft und an die Vorgaben der ICAO anpasst. Für Reisende heißt das: deutlich strengere Regeln zu Kapazität, Aufbewahrung und Nutzung — und neue Pflichten für Airlines.
Worum es in der Verordnung geht
Die Verordnung legt Kriterien, Verfahren und Bedingungen für die sichere Mitnahme von Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks fest.
Wesentliche Punkte: Powerbanks sind im aufgegebenen Gepäck verboten und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden; das Laden oder Nutzen an Bord ist untersagt und die Geräte dürfen nicht im Gepäckfach über dem Sitz gelagert werden.
Kapazitätsgrenzen und Mitnahmebeschränkungen
Powerbanks dürfen maximal 100 Wh bzw. 20.000 mAh haben; Geräte zwischen 100 Wh und 160 Wh sind genehmigungspflichtig und benötigen vorab die Freigabe der Fluggesellschaft.
Jeder Passagier darf höchstens zwei Powerbanks mitführen, und Akkus ohne erkennbare Kapazitätsangabe sind nicht erlaubt.
Warum die Regeln verschärft wurden
ACM Manat Chavanaprayoon, Generaldirektor der CAAT, warnte, dass beschädigte oder unsachgemäß verwendete Lithiumbatterien überhitzen, Rauch entwickeln oder Feuer fangen und dadurch die Flugsicherheit direkt beeinträchtigen können: „Klare Maßnahmen und Richtlinien sind daher äußerst wichtig, um Risiken proaktiv zu verhindern und maximale Sicherheit für Passagiere, Besatzung und den gesamten Flugbetrieb zu gewährleisten.“
Hintergrund sind mehrere Zwischenfälle weltweit und in Thailand, etwa ein Fall Anfang 2025 bei Air Busan auf dem Weg nach Hongkong, ein Feuer an Bord bei IndiGo nach der Landung in Chandigarh sowie Vorfälle bei Bangkok Airways (Strecke Samui–Hongkong, Überhitzung mit Teilschaden am Kabinenboden und Notlandung in Bangkok) und Thai AirAsia (Flug Don Mueang–Nakhon Si Thammarat), die gezeigt haben, dass Powerbanks ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können.
Pflichten für Airlines und Kontrollen
Fluggesellschaften müssen Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh vorab genehmigen und die Angaben zur Energieleistung überprüfen.
Die CAAT betont, die Verordnung diene nicht dazu, Reisenden Beschränkungen aufzuerlegen, sondern einen Sicherheitsstandard nach ICAO-Vorgaben zu etablieren, wie es bereits in vielen Ländern üblich ist.
Praktische Regeln für Reisende
Passagiere müssen Powerbanks im Handgepäck mitführen und an einem leicht erreichbaren Ort aufbewahren, etwa in der Sitztasche, unter dem Vordersitz oder am Körper. Kurzschlüsse sollen durch Originalverpackung oder eine Schutzhülle vermieden werden.
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Die Verschaerfungen sind voellig richtig.
Sicherheit fuer alle geht vor Bequemlichkeit eines Einzelnen.