PATTAYA, Thailand – Das thailändische Kabinett hat einem neuen Verordnungsentwurf zugestimmt, der die Abschiebung krimineller Ausländer deutlich beschleunigen soll. Wer gegen geltendes Recht verstößt, muss künftig mit einem straffen und zentralisierten Verfahren rechnen. Der von Vize-Premier Pakorn Nilprapunt vorgelegte Entwurf zielt auf mehr Sicherheit und öffentliche Ordnung.
Sechs klare Kategorien für eine schnelle Ausweisung
Die beschleunigte Abschiebung greift, sobald ein ausländischer Staatsangehöriger in eine von sechs definierten Kategorien fällt. Dazu zählen illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt ohne gültige Genehmigung.
Auch wer ohne Erlaubnis arbeitet, verbotene Geschäfte betreibt oder offizielle Dokumente fälscht, muss mit der sofortigen Entfernung rechnen. Schwere Straftaten mit mindestens drei Jahren Haft sowie Mittäterschaft bei einer der genannten Handlungen vervollständigen die Liste.
Kabinett will Verfahrensdschungel lichten
Bislang fehlte in Thailand ein zentrales Verwaltungsverfahren für Abschiebungen. Der neue Entwurf behebt diesen Mangel und schafft eine einheitliche Grundlage für die Behörden.
Die Regierung will dadurch verhindern, dass ausländische Straftäter durch langsame bürokratische Abläufe im Land verbleiben können. Der Schutz der nationalen Sicherheit steht dabei im Vordergrund.
Thailand verschärft Einwanderungskontrolle spürbar
Die Verordnung ist Teil eines umfassenderen Regierungskurses, die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zu verschärfen. Die Botschaft ist deutlich: Wer Thailands Rechts- und Sicherheitsstandards gefährdet, wird das Land schnell und systematisch verlassen müssen.
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Der Entwurf wurde von der thailändischen Regierung als notwendiger Schritt dargestellt, um die öffentliche Ordnung effizienter zu schützen und klare Konsequenzen für Gesetzesverstöße aufzuzeigen.

das ist nur konsequent!
Wäre für D. auch sehr zu empfehlen!
Da sollte sich die EU in Brüssel ein Beispiel nehmen. In diesem Bereich können die Europäer insbesondere Deutschland von Thailand noch viel lernen.
Habe ich es überlesen, oder fehlt in diesem Artikel der Hinweis, dass diese Verwaltungsvorschrift erst nach einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren angewendet werden kann?
Für alle die das übrigens für so toll und nachahmenswert halten. Beispielsweise nach einer Unfallbeteiligung unter Alkoholeinfluss, vor Gericht gestellt, verurteilt und schon wird man abgeschoben? Oder reicht es aus, nur in eine Alkoholkontrolle zu geraten? Oder ohne Helm?
Ferner würde ich mal ganz allgemein empfehlen nochmals den Kommentar „Bangkok deportiert Dissidenten – pünktlich zum Staatsbesuch in Peking“ nachzulesen. Da kann man tatsächlich was draus lernen.
Und wieder bejubeln die Falschen diesen weiteren Verlust an Rechtsstaatlichkeit. Das dies wahrscheinlich durch Korruption und Willkür ausgehebelt wird geschenkt.
Hauptsache der Scheuklappenblick wird gewahrt.