Hund oder Katze nach Thailand: Checkliste für die Einreise

Wer zu spät anfängt, muss das Tier im Heimatland lassen. Was das DLD verlangt, welche Fristen nicht verhandelbar sind — und was viele erst am Flughafen erfahren.

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KI generiertes Symbolbild

Wer mit Hund oder Katze nach Thailand zieht, hat meistens einen Plan für die Wohnung, den Flug und das erste Bankkonto. Den Zeitplan für die Tiereinreise hat er selten. Das ist das eigentliche Problem. Thailand lässt Haustiere rein, aber der bürokratische Ablauf kennt strikte Fristen, die nicht verhandelbar sind. Wer zu spät beginnt, muss das Tier im Heimatland lassen oder den Flug verschieben. Dieser Ratgeber listet auf, was wann zu erledigen ist — mit konkreten Zeitangaben und einer Checkliste, die direkt abgearbeitet werden kann.

Was Thailand zulässt — und was nicht

Hunde und Katzen dürfen nach Thailand eingeführt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Rabbits ebenfalls, exotische Tierarten hingegen nur mit CITES-Sondergenehmigung. Für Hunde und Katzen gilt eine Altersgrenze: Das Tier muss bei der Einreise mindestens vier Monate alt sein. Keine Rassenbeschränkungen bestehen nach DLD-Vorschriften, bestimmte Fluggesellschaften schließen jedoch einzelne Rassen vom Transport aus — das ist vor der Buchung direkt mit der Airline zu klären.

Zuständige Behörde für alle Haustierimporte ist das Department of Livestock Development (DLD), das dem Landwirtschaftsministerium untersteht. Die rechtliche Grundlage bildet der Animal Epidemics Act B.E. 2558 (2015). Ohne gültige Importgenehmigung des DLD ist die Einfuhr nicht legal, unabhängig davon, ob das Tier in der Kabine oder als Frachtstück reist. Wer ohne Genehmigung landet, riskiert, dass das Tier zurückgeschickt oder in Quarantäne genommen wird — auf eigene Kosten.

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Der Mikrochip kommt zuerst — immer

Der ISO-konforme Mikrochip nach Standard 11784/11785 ist Pflicht und muss vor der Tollwutimpfung implantiert sein. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, verliert die Gültigkeit der Impfung für Einreisezwecke, weil die Zuordnung Tier/Impfung dann nicht lückenlos belegt ist. Das Tier bekommt in diesem Fall keine valide Dokumentation. Der Chip selbst ist ein kleiner Eingriff, der bei jedem Tierarzt durchgeführt wird. Tätowierungen werden nur anerkannt, wenn sie lesbar und vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden.

Nach dem Chipping sollte die Nummer sofort auf allen Dokumenten geprüft werden: im Impfausweis, auf dem späteren Gesundheitszeugnis und auf dem DLD-Antrag muss exakt dieselbe 15-stellige Nummer stehen. Eine einzige fehlerhafte Ziffer führt am Flughafen Bangkok zu Problemen, die sich nicht ad hoc lösen lassen. Wer von DACH nach Thailand umzieht und sein Tier mitbringt, sollte an einen Umzug nach Thailand mit Tiertransport-Koordination denken — professionelle Anbieter kennen die Dokumentenanforderungen aus der Praxis.

Impfpflichten für Hunde

Hunde brauchen vier Impfungen, die alle mindestens 21 Tage vor dem Abflug verabreicht worden sein müssen und nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Pflicht sind Tollwut, Staupe, Hepatitis und Parvovirose. Für Leptospirose gibt es zwei Wege: entweder eine gültige Impfung (min. 21 Tage vor Abflug, max. ein Jahr alt) oder ein negativer Test, nicht älter als 30 Tage. Für die Tollwutimpfung gilt: Das Tier muss bei der ersten Impfung mindestens zwölf Wochen alt gewesen sein.

Wer eine noch gültige Auffrischimpfung hat, muss nicht neu impfen und muss keine 21-Tage-Wartezeit einhalten. Wer dagegen frisch impft — weil das Tier jung ist oder weil die letzte Impfung abgelaufen ist — muss drei Wochen vor dem Flug fertig sein. Ein Tollwut-Antikörpertest (FAVN/RNATT) ist für die Einreise nach Thailand aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht vorgeschrieben. Er ist nur relevant, wenn das Tier später in die EU zurückgebracht werden soll, weil europäische Einreiseregeln ihn verlangen.

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Impfpflichten für Katzen

Für Katzen gelten ähnliche Fristen, aber eine andere Impfliste. Pflicht sind Tollwut sowie die FVRCP-Kombination — das sind Feline Panleukopenie, Rhinotracheitis und Calicivirus (Katzenschnupfenkomplex). Die 21-Tage-Regel gilt auch hier: Alle Impfungen müssen mindestens drei Wochen vor dem Abflug verabreicht sein, dürfen aber nicht älter als ein Jahr sein. Eine Leptospirose-Impfung ist für Katzen nicht vorgeschrieben.

Katzen, die in Bangkok wegen Tollwut-Ausbrüchen in der Stadt regelmäßig in Kontakt mit streunenden Tieren kommen könnten, sollten auch nach der Einreise jährlich nachgeimpft werden. Das DLD schreibt das für die Einreise nicht vor, aber die Bangkok Metropolitan Administration empfiehlt es im Zusammenhang mit der seit Januar 2026 geltenden Registrierungspflicht.

Die Importgenehmigung beim DLD beantragen

Die Importgenehmigung (Formular R1/1) wird per E-Mail an die Animal Quarantine Station (AQS) des Zielflughafens geschickt. Für Suvarnabhumi lautet die Adresse qsap_bkk_import@dld.go.th, für Don Mueang und Chiang Mai gibt es eigene AQS-Kontakte. Eingereicht werden: Formular R1/1, Passkopie, Impfnachweise, ein Farbfoto des Tieres (Gesicht erkennbar) sowie Angaben zu Rasse, Geschlecht, Alter, Chipnummer, Herkunfts- und Zieladresse.

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Der Antrag kann frühestens 60 Tage, muss aber mindestens 7 Tage vor Einreise gestellt werden. Rund 30 Tage vor dem Flug ist ein guter Zeitpunkt, damit bei Rückfragen noch Spielraum bleibt. Die Bearbeitungszeit beträgt 5 bis 7 Thai-Werktage, Feiertage nicht mitgerechnet. Die Genehmigung gilt 60 Tage ab Ausstellung und muss am Flughafen als Ausdruck vorliegen.

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Das Gesundheitszeugnis: zehn Tage, kein Tag mehr

Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis ist der zeitkritischste Schritt im gesamten Prozess. Es muss von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt und anschließend von der staatlichen Veterinärbehörde des Herkunftslandes amtlich beglaubigt werden. In Deutschland ist das das Veterinäramt, in Österreich die Bezirksverwaltungsbehörde. Das fertige, abgestempelte Dokument darf bei der Einreise in Thailand nicht älter als zehn Tage sein — gerechnet ab dem Datum der amtlichen Beglaubigung. Wer das Fenster verpasst, braucht ein neues Zeugnis.

Ämter sind an Wochenenden und Feiertagen geschlossen. Bei der Terminplanung müssen Feiertage im Herkunftsland berücksichtigt werden. Wer am Dienstag fliegt, braucht ein Zeugnis, das am Mittwoch oder später ausgestellt wurde — alles Ältere läuft bereits ab. Die Praxis empfiehlt, den Termin beim Amtstierarzt auf den Freitag oder Montag vor dem Abflug zu legen, je nach Wochentag der Abreise. Nur Originale mit amtlichem Stempel werden akzeptiert, elektronische Kopien nicht.

Am Flughafen: Ablauf an der Animal Quarantine Station

Nach der Landung in Suvarnabhumi wird das Tier zur Animal Quarantine Station gebracht, die sich im Ankunftsbereich neben Gepäckband 8 befindet. Dort werden alle Originaldokumente vorgelegt: Importgenehmigung (Ausdruck), Gesundheitszeugnis mit amtlichem Stempel, Impfnachweise und Reisepass. Der DLD-Beamte prüft die Chip-Nummer am Tier und gleicht sie mit den Unterlagen ab. Stimmt alles, wird das Formular R-7 (Import Licence) ausgestellt. Erst danach darf das Tier mitgenommen werden.

Die AQS am Suvarnabhumi ist rund um die Uhr erreichbar, wenn Tiere in der Kabine transportiert werden. Für Frachttiere gilt das nicht: Die Station nimmt Frachttiere nur montags bis freitags während der Geschäftszeiten entgegen. Wer sein Tier als Fracht aufgibt und an einem Freitagnachmittag landet, wartet bis Montag. Das sollte bei der Flugbuchung einkalkuliert werden. Eine Quarantäne ist in Thailand nicht automatisch vorgeschrieben — sie wird nur angeordnet, wenn die Dokumentation unvollständig ist oder das Tier klinische Symptome zeigt.

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Was die Einreise kostet

Die DLD-Importgenehmigung kostet bei Ausstellung am Flughafen 500 Baht pro Tier plus 10 Baht pro Sendung. Barzahlung ist obligatorisch, Kartenzahlung steht nicht überall zur Verfügung. Eine separate Inspektionsgebühr für die veterinärische Prüfung am Flughafen kommt hinzu; die genaue Höhe variiert je nach Flughafen und Transportweg. Frachttiere zahlen einen einmaligen Aufschlag für den roten Zollkanal von rund 1.000 Baht. Wer eine Quarantäne auferlegt bekommt, trägt die Kosten für Unterbringung und etwaige Tests vollständig selbst.

Dazu kommen die Kosten im Herkunftsland: Mikrochip, alle erforderlichen Impfungen, der Tierarzttermin für das Gesundheitszeugnis und die Beglaubigungsgebühr beim Veterinäramt. Wer eine spezialisierte Agentur für die Dokumentenabwicklung beauftragt, zahlt zusätzliche Servicegebühren. Fluggesellschaften berechnen für Kabinentiere und Frachttiere eigene Ticketgebühren, die je nach Airline und Strecke stark variieren. Ein realistisches Budget für alle Behördengänge und Dokumente liegt zwischen 300 und 600 Euro, ohne Flugkosten für das Tier.

Airline-Regeln und Transportbox

Nicht jede Fluggesellschaft transportiert Tiere auf Langstrecken, und bei denen, die es tun, ist die Kapazität begrenzt. Auf Flügen nach Bangkok sind die verfügbaren Plätze für Tiere oft auf zwei bis vier Transportboxen pro Maschine beschränkt. Eine Buchung sollte so früh wie möglich erfolgen und schriftlich von der Airline bestätigt werden. Bei hohen Außentemperaturen am Zwischenstopps schließen manche Airlines Frachttransporte aus Tierschutzgründen aus — auch das vorab klären.

Die Transportbox muss den IATA-Richtlinien entsprechen: Das Tier muss darin stehen, sich drehen und liegen können, die Box muss ausbruchsicher und gut belüftet sein, Pfoten und Schnauze dürfen nicht herausragen. Kabinentiere reisen in einer zugelassenen Tragetasche unter dem Vordersitz. Die maximalen Maße und Gewichte unterscheiden sich je nach Airline. Wer die Box zu spät kauft oder die falschen Maße nimmt, erfährt das erst am Check-in-Schalter — dann ist es zu spät zum Nachkaufen.

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Nach der Ankunft: Registrierungspflicht in Bangkok

Seit dem 10. Januar 2026 gilt in Bangkok eine verbindliche Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen, geregelt durch die Verordnung der Bangkok Metropolitan Administration (BMA). Wer ein Tier nach Bangkok bringt, muss es innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft registrieren. Das Online-Portal dafür lautet petregis.bangkok.go.th. Für die Registrierung werden Reisepass, Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Yellow Book oder Arbeitserlaubnis) sowie ein aktueller Tollwut-Impfnachweis benötigt.

Außerhalb von Bangkok sind die Anforderungen je nach Provinz und Gemeinde unterschiedlich. Die Tollwutimpfung wird auch dort generell empfohlen, da Thailand kein tollwutfreies Land ist. In Eigentumswohnungen und Mietobjekten können zusätzlich eigene Hausordnungen gelten, die Tiere ganz ausschließen oder auf bestimmte Arten und Größen begrenzen — das sollte vor Vertragsschluss geprüft werden. Bangkok erlaubt laut BMA-Verordnung je nach Wohnungsgröße bis zu sechs Tiere pro Haushalt.

Was bei fehlenden Dokumenten droht

Wer ohne vollständige Unterlagen landet, hat wenige gute Optionen. Der DLD-Beamte kann das Tier in die Quarantäne-Einrichtung am Flughafen einweisen, bis die Dokumente nachgereicht werden — auf Kosten des Tierhalters, täglich. Im schlimmsten Fall ordnet die Behörde die Rückbeförderung in das Herkunftsland an, ebenfalls auf eigene Kosten. Einige Airlines verweigern schon beim Check-in das Boarding, wenn die Importgenehmigung fehlt. Das Tier bleibt dann im Herkunftsland zurück, der Flug ist trotzdem weg.

Behördliches Ermessen gibt es zwar, aber keine systematische Kulanz. Die DLD-Beamten prüfen nach festgelegten Kriterien, nicht nach Einzelfallgefühl. Wer hofft, mit einem unvollständigen Zeugnis durchzukommen oder eine abgelaufene Genehmigung nachzureichen, unterschätzt den Prozess. Ein Tierhalter, der alle Fristen kennt und einhält, hat am Flughafen Bangkok ein Standardverfahren vor sich, das in der Regel ohne Probleme abläuft.

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Die Checkliste mit Zeitplan

Wer rückwärts vom Ankunftstag plant, kommt auf folgende Schritte. 10+ Wochen vor Abflug: Mikrochip setzen lassen, Impfstatus prüfen, Impfungen nachholen. 6–8 Wochen vor Abflug: Airline kontaktieren, Tierplatz reservieren, IATA-Box besorgen. 30 Tage vor Abflug: DLD-Importgenehmigung per E-Mail bei der AQS beantragen. Nach Erhalt: Ausdrucken.

4 bis 10 Tage vor Abflug: Termin beim Tierarzt für Gesundheitszeugnis, danach sofort zur Veterinärbehörde zur amtlichen Beglaubigung. Am Abflugtag: Komplette Dokumentenmappe: Importgenehmigung, Gesundheitszeugnis (Original), Impfausweis, Reisepass. Bei Ankunft: AQS neben Band 8, 500 Baht in bar, Formular R-7 entgegennehmen. Innerhalb von 30 Tagen in Bangkok: Tier registrieren auf petregis.bangkok.go.th.

Anmerkung der Redaktion

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Ein Kommentar zu „Hund oder Katze nach Thailand: Checkliste für die Einreise

  1. Die Berichte über Tiertransporte zwischen Thailand und der Schweiz verfolge ich aufmerksam. Wer so ein Unterfangen plant, sollte wissen: Es ist in Eigenregie absolut machbar, verlangt aber eine gehörige Portion Bürokratie-Festigkeit.
    ​Ich habe das Abenteuer mit meiner Katze zweimal durchgezogen. Vor 13 Jahren ging es von Thailand in die Schweiz, vor zwei Jahren wieder zurück nach Thailand.
    ​Die Einfuhr in die Schweiz erfordert wegen des Tollwut-Risikostatus Thailands ein lückenloses Protokoll: Mikrochip, Impfungen, Titerbestimmung und strikte Fristen. Ein einziger Fehler im Papierkram kann böse enden. Die Rückkehr nach Thailand war bürokratisch nicht minder anspruchsvoll (Import Permit, DLD-Auflagen), fühlte sich vor Ort aber etwas entspannter an.
    ​Mein Fazit: Teure Agenturen braucht man nicht, wenn man die Vorgaben des Schweizer BLV und der thailändischen Behörden exakt befolgt. Den Stress für Mensch und Tier sollte man dennoch nicht unterschätzen – wer seinen Vierbeiner liebt, nimmt den Papierkrieg aber gerne auf sich.

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