BANGKOK – Thailand hat neue Regeln für die Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Personen, die gegen Einwanderungs- oder Arbeitsrecht verstoßen oder nach Einschätzung der Behörden die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl beeinträchtigen. Die Verordnung wurde am 27. August im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit dem 28. August.
Abschiebung nach verbüßter Haft möglich
Ausländer können nach den neuen Regeln abgeschoben werden, wenn sie eine rechtskräftige Haftstrafe vollständig verbüßt haben und aus dem Gefängnis entlassen wurden. Das gilt etwa bei illegaler Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt, Arbeiten ohne Genehmigung oder dem unrechtmäßigen Betrieb eines Geschäfts.
Auch das Fälschen oder Verwenden gefälschter amtlicher Dokumente sowie Straftaten mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren können zu einer Abschiebung führen. Wer solche Taten organisiert, fördert oder dabei hilft, kann ebenfalls betroffen sein.
Innenminister kann bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung entscheiden
Der Staatssekretär im Innenministerium oder ein von ihm beauftragter Beamter muss Fälle an den Innenminister melden, wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl gehandelt hat. Der Minister kann danach eine Abschiebung anordnen.
Die Regelung gilt auch für Personen, die ein solches Verhalten anstiften oder unterstützen. Thailand erklärt zugleich, für Ausländer offen bleiben zu wollen, die zum Reisen, Leben, Arbeiten oder für Geschäfte ins Land kommen und sich an Recht und Ordnung halten.
Behörden müssen Daten vor Haftentlassungen melden
Die Strafvollzugsbehörde muss dem Innenministerium mindestens 15 Tage vor der Entlassung den Namen, die Staatsangehörigkeit, die Fallakte und relevante Beweise übermitteln. Das betrifft ausländische Gefangene, bei denen eine Abschiebung geprüft werden kann.
Verhängt ein Gericht eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe, muss das Justizbüro die entsprechenden Informationen umgehend an das Innenministerium weiterleiten. Der Staatssekretär oder sein Vertreter muss den Fall danach zügig an den Innenminister weiterleiten.
Einreiseverbot kann Teil der Anordnung sein
Eine Abschiebungsanordnung kann festlegen, wie lange die betroffene Person nicht nach Thailand zurückkehren darf. Die Entscheidung muss thailändische Gesetze, Vorschriften, Kabinettsbeschlüsse und die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen berücksichtigen.
Die neuen Regeln gelten damit nicht nur für die Rückführung aus Thailand. Sie schaffen auch die Grundlage dafür, eine spätere Wiedereinreise für einen bestimmten Zeitraum zu untersagen.
Rückführung ins Heimatland vorgesehen
Wenn der Premierminister eine Abschiebungsanordnung nicht aufhebt oder die Rückführung nicht stoppt, bringt ein befugter Beamter die Person grundsätzlich in deren Heimatland. Dafür gelten die vom Innenministerium festgelegten Wege und Verfahren.
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Bei ungeklärter Staatsangehörigkeit soll die Person in das Land gebracht werden, in dem sie nach eigenen Angaben vor der Einreise nach Thailand zuletzt gelebt hat.
Drittstaat kann Übernahme beantragen
Ein Drittstaat oder eine internationale Organisation kann innerhalb von sieben Tagen nach der Abschiebungsanordnung auf diplomatischem Weg die Überstellung beantragen. Das kann gelten, wenn dadurch Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder ein erzwungenes Verschwinden verhindert werden soll.
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Die antragstellende Seite muss alle Kosten für Betreuung und Transfer übernehmen. Die betroffene Person muss schriftlich zustimmen. Die Überstellung soll innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein. Der Innenminister kann höchstens zwei Verlängerungen von jeweils bis zu 30 Tagen genehmigen.
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Zitat: „…wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl gehandelt hat…“
Soweit ich das verstanden habe ist damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es braucht nicht mal ein Gerichtsurteil. Es reicht eine Meldung an den Innenminister. Und wer dieses Amt derzeit bekleidet wissen wir ja. Und dazu hat es sogar nicht einmal, wie die Schlagzeile suggeriert, neue Gesetze gebraucht. Eine Verwaltungsvorschrift hat genügt.
Jaaa. Genau so muss es sein. Blitzschnellen Bearbeitung ist ökonomisch, zuverlässig und wirksam.
Nein, so muss es nicht sein, sondern ein Gesetz/Gericht bestimmt, was sein muss. Die Blauen würden natürlich gerne auf die dritte Macht im Staat verzichten.
Schon richtig so! In Deutschland (noch) unmöglich.
Das sind eben so die feucht-braunen Wunschträume von so ein paar nur teilmöblierten Oberstübchen. 🤮
Deiner Meinung nach sollen also Ausländer die in DACH Straftaten (Messerstecher Vergewaltiger Raub Mord) begehen nicht ausgewiesen werden?Lüfte du mal dein links grünes Oberstübchen aus.
Es wirkt nicht wirklich intelligenter mir etwas zu unterstellen das ich gar nicht geschrieben hatte. Aber so bescheiden ist es eben bei manchen in ihrem teilmöblierten Oberstübchen.
Das sind die feuchten Träume der blaubraunen Antidemokraten, die gerne die Gewaltenteilung abschaffen würden.
Thailand soll überprüfen Anstiftung Provokation und Anstachelung ich sehe das viel das angestachelt und provoziert wird von Thaiseite. Viele Touristen lassen sich auch nicht mehr alles gefallen sind sensibilisiert.
Schade, dass Thais sagen, wo es lang geht. Ich wurde in den letzten 28 Jahren in denen ich Thailand bereist und bewohnt habe noch nie von Thais provoziert, angestachelt schon gar nicht. Vielleicht liegt es aber an meinem Verhalten.
Wenn man hier so manche Kommentare liest, könnte man meinen, morgen wird das Atmen in Thailand lizenzpflichtig und die Abschiebewelle rollt schon durch die Soi.
Mal ehrlich: Ja, es gibt neue Regulierungen und ja, Gesetze werden heute tatsächlich mal durchgesetzt – was für ein Skandal! Aber wer sein Leben im Griff hat und sich an die Grundregeln hält, genießt nach wie vor ein fantastisches, unbeschwertes Leben. Die meisten „neuen Strengheiten“ standen übrigens schon vor 20 Jahren im Gesetzbuch, man hat sie damals nur mit geschlossenen Augen gelesen.
Wer bei jeder behördlichen Anpassung gleich den Untergang des Abendlandes wittert, sollte vielleicht kurz durchatmen. Ich fühle mich jedenfalls kein Stück eingeschränkt – außer vielleicht durch den täglichen Versuch, nicht über die Jammerer zu stolpern.
ich bin eigentlich vor 30j nach thailand gegangen weil alles ungezwungen und easy war-und wenn was schieflief war es mit geld zu regeln-autofahren zu schnell-alkohol usw. mai pen rai–aber heute ist vorsicht geboten wenn ich nicht gerade im dorf bin-da habe ich auch heute noch keinerlei probleme-die strengeren regeln gelden in bangkok und touriorten.
dann machts mal gut und immer schön gesetzestreu bleiben-555555555
Es ist immer so: Der Gastgeber bestimmt die Regeln und die Gäste halten sich daran (oder auch nicht; dann gibt’s Sanktionen). Soweit so klar – jedenfalls fast.
Allerdings habe ich öfter mal das Gefühl, dass der Gastgeber die Regeln überzieht – zumindest mit seiner Null-Toleranz-Politik.
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Auch wenn man davon ausgehen kann, dass es manches mal gar nicht so weit kommt: allein die Drohung ist das Ausleben einer Machtposition. Warum muss mit der vollen Härte des Gesetzes gedroht werden bei Regelverstößen, die niemandem wehtun, niemandem schaden, nicht vorsätzlich begangen werden?
Ich erinnere nur an eine Kleinigkeit, die meines Wissens weltweit nur in Thailand sanktioniert werden kann bis hin zur Gefängnisstrafe und anschließender Ausweisung und ggf. Nimmerwiederkehr: Das Treten auf thailändisches Geld, von dem ich überzeugt bin, es findet nie vorsätzlich bösartig, sondern nur reflexartig statt, um Geldscheine am Wegwehen oder Münzen am Wegrollen zu hindern und bei dem reflexartigem weiß der, der dieses „Schwerstverbrechen“ begeht, nicht unbedingt, dass es thailändisches Geld ist, das er damit „beleidigt“.
Dergleichen ähnlich harmlos gelagerte Beispiele lassen sich in großer Zahl finden – muss das wirklich so sein? Ähnlich ist es, wenn z.B. Gäste abgestraft werden, weil sie ihren Gutnachttrunk in einer Lokalität bestellt und serviert bekommen haben, obwohl sie gar nicht wussten (im Gegensatz zum Wirt oder der Servierkraft), dass die Lokalität, in der sie sich befinden, nicht die richtige Lizenz hat, die der im Nachbarlokal 10 Meter weiter hat. Wieso muss man einen Touristen abstrafen, weil er nicht getan hat, wofür er auch nicht zuständig ist – nur weil sein Gastgeber das TM30-Formular nicht abgegeben hat?
In Deutschland ist ein Gerichtsurteil die Grundlage. Da wird nicht nach Gefühl und Wellenschlag geurteilt, sondern nach bestehenden Gesetzen, so wie sich das in einem Rechtsstaat gehört.