BANGKOK – Thailand hat neue Regeln für die Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Personen, die gegen Einwanderungs- oder Arbeitsrecht verstoßen oder nach Einschätzung der Behörden die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl beeinträchtigen. Die Verordnung wurde am 27. August im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit dem 28. August.
Abschiebung nach verbüßter Haft möglich
Ausländer können nach den neuen Regeln abgeschoben werden, wenn sie eine rechtskräftige Haftstrafe vollständig verbüßt haben und aus dem Gefängnis entlassen wurden. Das gilt etwa bei illegaler Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt, Arbeiten ohne Genehmigung oder dem unrechtmäßigen Betrieb eines Geschäfts.
Auch das Fälschen oder Verwenden gefälschter amtlicher Dokumente sowie Straftaten mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren können zu einer Abschiebung führen. Wer solche Taten organisiert, fördert oder dabei hilft, kann ebenfalls betroffen sein.
Innenminister kann bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung entscheiden
Der Staatssekretär im Innenministerium oder ein von ihm beauftragter Beamter muss Fälle an den Innenminister melden, wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl gehandelt hat. Der Minister kann danach eine Abschiebung anordnen.
Die Regelung gilt auch für Personen, die ein solches Verhalten anstiften oder unterstützen. Thailand erklärt zugleich, für Ausländer offen bleiben zu wollen, die zum Reisen, Leben, Arbeiten oder für Geschäfte ins Land kommen und sich an Recht und Ordnung halten.
Behörden müssen Daten vor Haftentlassungen melden
Die Strafvollzugsbehörde muss dem Innenministerium mindestens 15 Tage vor der Entlassung den Namen, die Staatsangehörigkeit, die Fallakte und relevante Beweise übermitteln. Das betrifft ausländische Gefangene, bei denen eine Abschiebung geprüft werden kann.
Verhängt ein Gericht eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe, muss das Justizbüro die entsprechenden Informationen umgehend an das Innenministerium weiterleiten. Der Staatssekretär oder sein Vertreter muss den Fall danach zügig an den Innenminister weiterleiten.
Einreiseverbot kann Teil der Anordnung sein
Eine Abschiebungsanordnung kann festlegen, wie lange die betroffene Person nicht nach Thailand zurückkehren darf. Die Entscheidung muss thailändische Gesetze, Vorschriften, Kabinettsbeschlüsse und die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen berücksichtigen.
Die neuen Regeln gelten damit nicht nur für die Rückführung aus Thailand. Sie schaffen auch die Grundlage dafür, eine spätere Wiedereinreise für einen bestimmten Zeitraum zu untersagen.
Rückführung ins Heimatland vorgesehen
Wenn der Premierminister eine Abschiebungsanordnung nicht aufhebt oder die Rückführung nicht stoppt, bringt ein befugter Beamter die Person grundsätzlich in deren Heimatland. Dafür gelten die vom Innenministerium festgelegten Wege und Verfahren.
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Bei ungeklärter Staatsangehörigkeit soll die Person in das Land gebracht werden, in dem sie nach eigenen Angaben vor der Einreise nach Thailand zuletzt gelebt hat.
Drittstaat kann Übernahme beantragen
Ein Drittstaat oder eine internationale Organisation kann innerhalb von sieben Tagen nach der Abschiebungsanordnung auf diplomatischem Weg die Überstellung beantragen. Das kann gelten, wenn dadurch Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder ein erzwungenes Verschwinden verhindert werden soll.
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Die antragstellende Seite muss alle Kosten für Betreuung und Transfer übernehmen. Die betroffene Person muss schriftlich zustimmen. Die Überstellung soll innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein. Der Innenminister kann höchstens zwei Verlängerungen von jeweils bis zu 30 Tagen genehmigen.

Zitat: „…wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl gehandelt hat…“
Soweit ich das verstanden habe ist damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es braucht nicht mal ein Gerichtsurteil. Es reicht eine Meldung an den Innenminister. Und wer dieses Amt derzeit bekleidet wissen wir ja. Und dazu hat es sogar nicht einmal, wie die Schlagzeile suggeriert, neue Gesetze gebraucht. Eine Verwaltungsvorschrift hat genügt.
Schon richtig so! In Deutschland (noch) unmöglich.
Das sind eben so die feucht-braunen Wunschträume von so ein paar nur teilmöblierten Oberstübchen. 🤮
Thailand soll überprüfen Anstiftung Provokation und Anstachelung ich sehe das viel das angestachelt und provoziert wird von Thaiseite. Viele Touristen lassen sich auch nicht mehr alles gefallen sind sensibilisiert.
Schade, dass Thais sagen, wo es lang geht. Ich wurde in den letzten 28 Jahren in denen ich Thailand bereist und bewohnt habe noch nie von Thais provoziert, angestachelt schon gar nicht. Vielleicht liegt es aber an meinem Verhalten.